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Verbotenes "Horst-Wessel-Lied"

Nazi-Musik: LKA ermittelt gegen Apple und Amazon

Von Frerk Schenker

Das Landeskriminalamt Niedersachsen hat Ermittlungen gegen Apple und Amazon eingeleitet, nachdem die Unternehmen in der vergangenen Woche das "Horst-Wessel-Lied" zum Download angeboten hatten. Am Donnerstag tauchte das verbotene Lied erneut in den beiden Internetläden auf.
Erneut ist das verbotene "Horst-Wessel-Lied" im iTunes-Store und bei Amazon aufgetaucht.

Erneut ist das verbotene "Horst-Wessel-Lied" im iTunes-Store und bei Amazon aufgetaucht.

© Screenshot

Das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) hat gegen Apple und Amazon Ermittlungen wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet. In der vergangenen Woche war durch Recherchen dieser Zeitung bekannt geworden, dass die beiden Unternehmen in ihren jeweiligen Internetläden verbotene Nazi-Musik zum kostenpflichtigen Download angeboten haben.

Auf mehreren Alben befand sich das„Horst-Wessel-Lied“. Die früherere NSDAP-Parteihymne – benannt nach dem SA-Mann Horst Wessel – ist in Deutschland seit 1945 verboten, der Verkauf des Liedes ist strafbar. Eines des betreffenden Alben war zudem 2008 von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPJM) auf den Index gesetzt worden. „Wir haben den Sachverhalt zur Anzeige gebracht“, sagte LKA-Sprecher Falco Schleier gestern. Der Fall werde demnächst an die zuständige Staatsanwaltschaft Hannover weitergeleitet.

Amazon und Apple entfernten im Zuge der Berichterstattung die Musik zwar von ihren Seiten, am Donnerstag konnten Kunden in beiden Internetläden jedoch erneut die NSDAP-Parteihymne unter dem ursprünglichen Liedtitel „Die Fahne hoch“ kostenpflichtig herunterladen. Amazon reagierte auch diesmal umgehend. Am späten Donnerstagnachmittag war das Album mit faschistischen und nationalsozialistischen Militärmärschen nicht mehr erhältlich. Für eine Stellungnahme war Amazon nicht zu erreichen.

Auch der US-Konzern Apple gab sich bedeckt. Ein Sprecher erklärte am Donnerstag lediglich, dass man die betreffenden Alben aus dem Verkauf nehmen werde. Am Freitagmorgen waren sie nicht mehr erhältlich. Wie die verbotenen Lieder zum wiederholten Male in den iTunes Store gelangt waren, wollte das Unternehmen nicht kommentieren.

Der für die Indizierung von Musik zuständigen BPJM sind hingegen weiter die Hände gebunden. Zwar stehen mehrere der angebotenen Alben noch nicht auf dem Index, für ein Indizierungsverfahren benötigt die Bundesprüfstelle jedoch einen Hinweis einer Strafermittlungsbehörde. „Und diesen Hinweis haben wir bislang noch nicht bekommen“, teilte die BPJM am Donnerstag mit.

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