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Matthias Koch zum Arbeitszimmer

Ganz stumpf

Wieder einmal wurde jetzt in Karlsruhe ein noch vom früheren Bundesfinanzminister Peer Steinbrück stammendes Gesetz verworfen. Eigentlich haben viele Bürger die damalige Zeit der Großen Koalition in einigermaßen guter Erinnerung: Die Gesetzgebung schien weder allzu sehr nach links noch allzu sehr nach rechts zu tendieren.

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Einmal mehr allerdings stellt man jetzt fest, dass es noch eine weitere Kategorie gibt: die der Qualität.

Allzu oft sind Gesetze einfach zu schlecht gemacht – und haben deswegen bei höchstrichterlicher Überprüfung keinen Bestand. Mittlerweile schleicht sich der Eindruck ein, als hätten vor allem Steuergesetze in Karlsruhe nur eine Überlebenschance von fifty-fifty: Als verfassungswidrig entpuppten sich zuvor schon Regelungen zur Reduzierung der Pendlerpauschale und zur mangelnden Absetzbarkeit von Krankenkassenbeiträgen.

Es geht nicht nur um Technik,...

Arbeitszimmer, Pendler, Kassen: In allen drei Fällen stießen sich die Karlsruher Richter daran, dass die Berliner Gesetzgebung nicht sauber nach verschiedenen Lebenssachverhalten differenziert war. Statt dessen dominierte, ganz stumpf, der schlichte Wunsch des Finanzministers nach Mehreinnahmen.

Den Verfassungsrichtern wird dies alles mittlerweile zu dumm. Und so schlägt das Gericht jetzt Töne an wie ein Oberlehrer, der einen uneinsichtigen Schüler am Ohr zieht: „Das Ziel der Einnahmenvermehrung“, stelle nun mal „keinen hinreichenden sachlichen Grund für Ausnahmen von einer folgerichtigen Ausgestaltung einkommensteuerrechtlicher Belastungsentscheidungen dar“.

Frei übersetzt heißt das: Berlin muss sich endlich mehr Mühe geben. Dazu gehört vor allem die – im Einzelfall nicht ganz einfache – Berücksichtigung des Gleichheitssatzes in Artikel 3 des Grundgesetzes. Jeder Jurastudent lernt es im ersten Semester: Der Gesetzgeber muss Gleiches gleich, Ungleiches aber ungleich behandeln. Und die jeweilige Unterscheidung muss klar sein in ihren Kriterien und nachvollziehbar in ihren Auswirkungen.

Im Fall des Arbeitszimmers hatte der Staat schlicht und einfach Geld sparen wollen – und sich allzu leicht über das Gebot der sogenannten realitätsgerechten Typisierung der Einzelfälle hinweggesetzt. So sollten Aufwendungen des Steuerzahlers für das häusliche Arbeitszimmer nach der jüngsten Gesetzesänderung auch dann nicht mehr zu berücksichtigen sein, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Objektive Umstände dieser Art aber sind nach Ansicht der Richter leicht ermittelbar – und gut geeignet zu der vom Grundgesetz gebotenen Differenzierung.

Dass eine solche Differenzierung immer häufiger unterbleibt, hat einen sehr schnöden Grund: Der Staat will abkassieren – allen Sonntagsreden der Politiker über die angeblich geplanten Entlastungen zum Trotz. Während besonders Union und FDP seit 2009 immer wieder mit großem Tusch ihre „großen, grundlegenden Steuerreformen“ angekündigt haben, betreibt Karlsruhe ein ganz anderes, aber im Grunde auch viel naheliegenderes Projekt: die allmähliche Umstellung der Besteuerung auf Verfassungsmäßigkeit. Schon damit werden unerwartet hohe Summen bewegt.

...sondern ums Verhältnis Staat-Bürger

Es war ein richterlicher, kein politischer Beschluss, der zum Beispiel die höhere Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge brachte. Kein anderer Faktor hat die Steuerzahler in diesem Land in diesem Jahr so sehr entlastet; hier geht es um fast zehn Milliarden Euro.

Den Fall der Kassenbeiträge hatte das Verfassungsgericht bereits Anfang 2008 im Sinne der Kläger entschieden. Umgesetzt wurde das Urteil aber nicht schon 2009, sondern erst zum 1. Januar 2010. Bis dahin hatte Karlsruhe der Politik eine Frist gesetzt. Das bedeutet: Das gesamte Jahr 2009 hindurch nahm der Staat noch aufgrund einer schon längst als verfassungswidrig verworfenen Gesetzeslage den Bürgern Geld aus der Tasche - bis zum allerletzten gerade noch möglichen Tag. Auch der Arbeitszimmer-Fall belastet das Verhältnis zwischen Bürgern und Staat. Jene, die darauf vertraut hatten, dass die von der Politik geschaffene Gesetzeslage verfassungskonform sei, machte keine Ansprüche geltend oder legten keinen Widerspruch gegen eine Ablehnung ein – sie sind jetzt die Dummen.

Der Staat selbst ist es, der einmal mehr jenen zum Triumph verhilft, die ihm, besonders in Gelddingen, generell misstrauen.

[Matthias Koch]

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