Für Kachelmann ist das natürlich eine gute Nachricht. Als Schweizer ohne festen Wohnsitz in Deutschland wurde bei ihm – wie bei anderen Ausländern auch – fast automatisch Fluchtgefahr angenommen. Ohne dringenden Tatverdacht kann er den Prozess, der am 6. September beginnen soll, nun in Freiheit abwarten.
Für die Frau, die ihn angezeigt hat, ist das OLG-Votum ein neuer Nackenschlag. Ihre Aussage wird nicht als genügend glaubwürdig angesehen, um den dringenden Tatverdacht aufrechtzuerhalten. Das OLG hält eine Falschanzeige für möglich. Wenn sie wirklich von Kachelmann vergewaltigt wurde, dann wird sie durch diese Entscheidung ein zweites Mal zum Opfer gemacht. Allerdings kann kein Außenstehender wirklich beurteilen, ob die OLG-Entscheidung richtig ist. Nur die Richter kennen alle Akten, Aussagen, Gutachten und Gegengutachten. Die Öffentlichkeit kennt nur Schnipsel, die vom Verteidiger und von der Staatsanwaltschaft gezielt lanciert wurden.
Der Fall steht auf der Kippe. Das Landgericht Mannheim hat Anfang Juli – bei gleicher Sachlage – noch „dringenden Tatverdacht“ angenommen. Ein Freispruch für Kachelmann zeichnet sich jedenfalls noch nicht ab. Die Anklage bleibt ja bestehen, der Prozess wird stattfinden. Entscheiden wird zunächst das Landgericht Mannheim, das bisher eher der Frau glaubte. Und sollte Kachelmann nach einer Verurteilung Revision einlegen, wäre auch nicht das gestern aktive OLG Karlsruhe zuständig, sondern der Bundesgerichtshof. Die Freilassung ist also nur ein punktueller Erfolg für Kachelmann, keine Vorentscheidung.
Christian Rath