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16. März 2009

Ermittlungsverfahren gegen Tim K.s Vater


Fünf Tage nach dem Amoklauf von Winnenden mit insgesamt 16 Toten hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Ermittlungsverfahren gegen den Vater des Täters wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Der Hobbyschütze habe die auf ihn zugelassene Tatwaffe im Schlafzimmer statt in einem verschlossenen Waffentresor aufbewahrt.

© Sascha Schürmann/afp

Unterdessen nahmen die meisten Schüler der Albertville-Realschule am Montag freiwillig an einem Unterrichtsangebot teil. In den kommenden Tagen sollen weitere Opfer des Amoklaufs beigesetzt werden.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft „liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass die Eltern Kenntnis von den gesundheitlichen Problemen ihres Sohnes hatten“, begründete die Behörde das Ermittlungsverfahren. Der 17-jährige Tim K. soll unter Depressionen gelitten haben. Der Amokläufer hatte vor der Tat eine ungesichert, im Schlafzimmer liegende Pistole seines Vaters an sich gebracht. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft erklärte, dass sich die Fahrlässigkeit aus der „Kombination der Zugänglichkeit der Waffe und des Wissens über die Erkrankung“ ergebe.

Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte Tim K. Mitte Dezember 2008 auf einem Fragebogen für seine Musterung angegeben, unter Depressionen zu leiden. Als behandelnden Arzt hatte er einen Mediziner des Klinikums Weissenhof in Weinsberg angegeben.

Unterdessen wurde am Montag bekannt, dass sich nach der Tat noch vier Verletzte in Krankenhäusern befinden. Zwei Schülerinnen und zwei Polizeibeamte würden wegen ihrer Schussverletzungen derzeit noch behandelt, teilten die Rettungs- und Betreuungskräfte am Montag in Winnenden mit. Für die Verletzten bestehe keine Lebensgefahr. Insgesamt wurden nach Polizeiangaben bei der Tat elf Menschen verletzt, neun von ihnen Schülerinnen und Schüler sowie zwei Polizeibeamte.

Nach der Beerdigung des ersten Opfers am Samstag sollen in den nächsten Tagen weitere Opfer beigesetzt werden. Unter anderem sollen die drei getöteten Lehrerinnen am Dienstag und Mittwoch beigesetzt werden, sagte ein Sprecher des Schulamts in Backnang. Der baden-württembergische Kultusminister Helmut Rau (CDU) werde an allen Beisetzungen teilnehmen, sagte ein Sprecher des Kultusministeriums. Ein muslimischer Schüler aus dem Kosovo wurde offenbar bereits zur Beerdigung in den Kosovo überführt.

Für die Schüler der Albertville-Realschule begann unterdessen am Montag ein freiwilliger Unterricht. Rund 90 Prozent der etwa 580 Schüler versammelten sich am Vormittag in mindestens sechs Gemeinde- und Sporthallen in der näheren Umgebung, wie ein Sprecher des Regierungspräsidiums Stuttgart sagte. Das Schulhaus der Albertville-Realschule blieb auch am Montag geschlossen.

Der 17-jährige Tim K. hatte am vergangenen Mittwoch bei seinem Amoklauf insgesamt 15 Menschen erschossen, bevor er sich selbst tötete. Die Tatwaffe, eine Pistole, stammt aus der Waffensammlung seines Vaters. Insgesamt hatte der 17-Jährige während der Tat mindestens 112 Mal gefeuert und weit über 200 Schuss Munition mit sich geführt.

Zum Gedenken an die Opfer des Amoklaufs soll am Mittwoch eine landesweite Schweigeminute abgehalten werden. Zudem wird Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) ein Gedenkwort im Vorfeld der Plenarsitzung im Landtag sprechen. Für Samstag ist eine zentrale Trauerfeier des Landes Baden-Württemberg geplant. An der Trauerfeier wollen auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundespräsident Horst Köhler teilnehmen.

ddp

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  • OK reckless68 – 18.03.09
    Herr Dr. Olg,
    wir solten über Rachegefühle sprechen wenn einer ihrer nahen Angehörigen umgebracht wurde.
  • Achtung, Information Dr. Hans Olg – 17.03.09
    Das Herumliegenlassen von Waffen ist allenfalls eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit. Wenn hier die StA ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, dann mit dem Anfangsverdacht einer fahrlässigen Tötung, die dem Vater nur schuldhaft vorwerfbar ist, wenn er mit dieser Tat seines Sohnes hätte rechnen müssen.
    Ich gehe davon aus, dass das Verfahren eingestellt werden wird.
    Rachegefühle und ähnliches sind mittelalterlich, reckless und fehl am Platz.
  • Gesiebte Luft reckless68 – 16.03.09
    Ich hoffe, dass der Vater nicht nur verurteilt wird und bald gesiebte Luft atmen kann, sondern auch seine sämtlichen Waffen abgeben muss. Auch sollten die Angehörigen der Opfer Schadensersatz bei den Eltern einklagen. Auch wenn der Sohn abgedrückt hat, der Vater hat Mitschuld weil er die Waffe hat offen rumliegen lassen.
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