Der längste Weg könnte noch bevorstehen: In welchem Zeitraum der türkische Kassationshof in Ankara, die letzte Instanz in türkischen Strafverfahren, über die von beiden Seiten angekündigte Revision entscheiden wird, steht in den Sternen. Die türkische Justiz ist chronisch überlastet. Die Gerichte seien derart beansprucht, dass es im Durchschnitt zwei Jahre bis zu einem Urteil dauert, teilte das Justizministerium in Ankara mit. Ein Richter habe bis zu 1000 Verfahren zu bearbeiten.
Trotzdem haben Marcos Eltern und seine Anwälte keine Sekunde einen Zweifel daran gelassen, in Revision gehen zu wollen. Es geht ihnen um die Ehre des 19-Jährigen. Und die ließe sich nur mit einem Freispruch wiederherstellen. Schließlich hatte der damals 17-jährige Marco stets beteuert, im Einvernehmen Zärtlichkeiten mit Charlotte ausgetauscht zu haben. Zudem habe sich das Mädchen als 15-Jährige ausgegeben. Mit dem Schriftsatz des Antalya-Urteils rechnet Marcos deutscher Anwalt Jürgen Schmidt erst in zwei bis drei Wochen. Um Fristen zu wahren, werde die Revision aber umgehend eingereicht, sagte Schmidt. „Die Begründung kommt später.“
Urteil hat keine Konsequenzen in Deutschland
Marco ist mit dem Urteil in Deutschland weder vorbestraft, noch hat er weitere juristische Konsequenzen zu befürchten: Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hatte ihr Ermittlungsverfahren bereits im Mai 2009 eingestellt. „Es bleibt bei der Entscheidung“, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Angelika Klee. „Das Urteil ist für uns kein Anlass, in neue Ermittlungen einzusteigen“, sagte sie. Dies wäre auch nicht der Fall gewesen, wenn Marco in der Türkei wegen Vergewaltigung statt wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden wäre. „Wir haben das unter beiden Gesichtspunkten umfassend geprüft“, erklärte die Sprecherin. Weder der Verdacht des sexuellen Missbrauchs noch der Verdacht einer Vergewaltigung habe sich aus Sicht der deutschen Justiz bestätigt.
Noch ist unklar, ob das türkische Gericht Bewährungsauflagen wie zum Beispiel Erziehungsmaßnahmen angeordnet oder für Marco ein befristetes oder unbefristetes Einreiseverbot verhängt hat. Die deutsche Justiz wäre aber in keinem Fall für das Durchsetzen von Auflagen oder Verboten verantwortlich. „Auch da wären wir nicht zuständig, da haben wir nichts mit zu tun“, stellte die Sprecherin Sprecherin der Staatsanwaltschaft klar.
Marco hatte stets ausgesagt, dass es mit Charlotte nach einem Discobesuch zu einvernehmlichen Zärtlichkeiten gekommen sei. Er war später als 17-Jähriger in einem Hotel an der türkischen Riviera festgenommen worden und saß 247 Tage in türkischer Untersuchungshaft. Danach konnte er nach Deutschland ausreisen.
lni
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Kommentare
@Klaus Corinna – 10.11.09
@Klaus: "Ein 16-Jähriger, der sexuelle Handlungen an einer 13-Jährigen vornimmt (hat er selbst gestanden), der hat keine Ehre, dass ist ein Sexualstraftäter, der lange in den Knast gehört. Mindestens so lange, bis er das Unrecht erkennt!"So ein Quatsch! Marco hat zugegeben Petting mit einem Mädchen gehabt zu haben, dass wie 17 aussah und sich für 15 ausgab. Da fehlte jeder Vorsatz für eine Straftat und entsprechend wurde hier in Deutschland das Ermittlungsverfahren eingestellt.
Mit solchen dummen Kommentaren zeigen Sie doch nur, dass Sie von den einfachsten Regeln eines Rechtsstaates aber auch der Gerechtigkeit keine Ahnung haben.
Marco hat nichts getan, was man ihm tatsächlich hätte vorwerfen können. Jeder richtige Junge hätte sich in der gleichen Situation auch verführen lassen.
Nun lassen Sie die Kirche mal schön im Dorf und hören Sie auf aus einem einfachen Fall von Petting zwischen zwei Jugendlichen ein Sexualverbrechen machen zu wollen. Also wirklich.
Hier in Deutschland kriminalisiert man nicht die sexuelle Entwicklung von Jugendlichen und trotz Schutzalter von Kindern gehen hier Jugendrichter sehr behutsam mit dem Thema um. Was die Türkei daraus gemacht hat ist eine einzige Schweinerei.
Verurteilung eines Unschuldigen Dr. Andreas van Almsick – 10.11.09
Eine eindeutige und rechtsstaatliche Beurteilung des Falles liegt durch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft in Lüneburg vor. Da Marco das wahre Alter von Charlotte nicht kannte und auch nicht kennen konnte, befand er sich in einem nicht strafbaren Rechtsirrtum. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, gilt hier eben gerade nicht. Daher hat Lüneburg das Ermittlungsverfahren eingestellt und auch das türkische Gericht hätte auf Unschuldig bekennen müssen. Die türkischen Gesetze sind da nicht anders als unsere. Dass dies nicht geschah, zeigt nur, wie weit zumindest dieses türkische Gericht von rechtsstaatlichen Grundsätzen entfernt ist. Vermutlich ging es aber ohnehin nur darum, die extrem lange und völlig überzogene U-Haft zu rechtfertigen. Es ging um die Ehre des türkischen Gerichtes und was zählt da schon die Ehre eines unschuldigen deutschen Jungen.Weiss Kurier – 30.09.09
Kommentar wurde von HAZ.de gelöscht. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen unter www.haz.de/Nutzungsbedingungen.@ Klaus PH – 23.09.09
Sie als Vater zu haben ne lieber nicht. Der Junge hat das Mädchen doch nicht brutal mißbraucht,es ist schon traurig das da einer den türkischen Behörden mehr Aufmerksamkeit schenkt als der deutschen Behörde-die ja bekanntlich das ganze eingestellt hat weil an den Vorwürfen des Mädchens nix dran ist.@ Martina Klaus – 22.09.09
Ah, jetzt sind "die Engländer" Schuld? Oder vielleicht doch die Eltern?Einfach nur das Geschehene auf Basis des Strafgesetzbuches bewerten hilft weiter!
@Klaus PH – 22.09.09
dieses Mädchen durfte von den Eltern in eine Bar gehen die ab 16 erlaubt war, hat sich als 15 ausgegeben und Marco ist doch ein ganz normaler junger Mensch der sich im Urlaub verliebt hatte-was dann von den Engländern daraus gemacht wurde war total überzogen.Ich kann ihm nur wünschen das er irgendwann zur Ruhe kommt und wünsche ihm und den Eltern die Kraft dazu.@ Martina Klaus – 19.09.09
Noch sind wir ein Rechtstaat. Und solch ein Staat zeichnet sich dadurch aus, dass nicht jeder machen kann, was er will, und dass insbesondere Kinder geschützt werden. Und bezüglich des sexuellen Umgangs eines 16-Jährigen mit einer unter 16-Jährigen ist das Strafgesetzbuch eindeutig!Sexualstraftäter??? Martina – 18.09.09
Ein 17-jähriger, der sexuelle Handlungen MIT einer 13-jährigen vornimmt (die vorgibt sie sei 15!!!), der ist mit Sicherheit kein Sexualstraftäter, sondern ein ganz normaler junger, heranwachsender Mann.Marcos Ehre Klaus – 18.09.09
Ein 16-Jähriger, der sexuelle Handlungen an einer 13-Jährigen vornimmt (hat er selbst gestanden), der hat keine Ehre, dass ist ein Sexualstraftäter, der lange in den Knast gehört. Mindestens so lange, bis er das Unrecht erkennt!eine verdammte sauerei nixda – 18.09.09
ich finde es eine verdammte Sauerei mit den türkischen Behörden.über 240 Tage in einem einem land was für die schlechtesten Gefängnisse der Welt bekannt ist, für eine Geschichte die sowieso keine beweisführung mehr benötigt hat. Und was hat das Mädchen wohl in den letzten 2 Jahren gemacht? natürlich was alle anderen englischen Kids machen...saufen und vögeln mit älteren...