Ende vergangener Woche traf im türkischen Justizministerium in Ankara ein ganz besonderes Dokument aus Großbritannien ein. Es war die Originalfassung der Aussage von Charlotte M. aus Manchester, in der es um den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch des Mädchens durch den deutschen Jugendlichen Marco W. geht. Das Ministerium schickte Text und Bänder der per Video aufgenommenen Aussage zum Schwurgericht nach Antalya weiter, wo sie jetzt ins Türkische übersetzt und dem Richter im Fall Marco vorgelegt werden soll.
Marcos Anwalt geht davon aus, dass damit die Chancen des 17-jährigen Jungen gestiegen sind, Weihnachten bei seiner Familie in Niedersachsen verbringen zu können. Sicher ist das aber nicht. Die Entscheidung fällt am nächsten Prozesstag am 14. Dezember. Bis dahin werde die Aussage der 13-jährigen Charlotte übersetzt sein, sagte Marcos türkischer Anwalt Mehmet Iplikcioglu am Mittwoch. Auf die Frage, ob er bei der nächsten Verhandlung erneut die vorläufige Freilassung des Teenagers aus Niedersachsen beantragen werde, antwortete Iplikcioglu: „Mit Sicherheit.“ Die Chancen, dass Richter Abdullah Yildiz diesmal - anders als in den bisherigen Verhandlungen - einer Freilassung zustimmen werde, seien mit der Ankunft der Aussage von Charlotte in der Türkei gewachsen.
Lange hatte es gedauert, bis die Vernehmung von Charlotte durch britische Beamte in Manchester zustande kam und die Original-Dokumente über den umständlichen Dienstweg mit Beteiligung diverser Ministerien und Behörden in der Türkei und Großbritannien endlich an ihrem Bestimmungsort eintrafen: Bereits am 11. Mai, einen Monat nach dem Beginn der Untersuchungshaft Marcos, hatte das Gericht in Antalya nach Angaben aus Justizkreisen das Verhör Charlottes in Großbritannien beantragt. Vom Gericht ging der Antrag an das türkische Justiz- und dann an das Außenministerium. Erst dann wurden die britischen Behörden eingeschaltet, die wiederum nach Befassung der zuständigen Ministerien die Angelegenheit an die Justiz in Manchester delegierten. Die Befragung fand deshalb erst Anfang Oktober statt, bevor für die Aufzeichnungen der langwierige Weg in die Türkei begann. Dieses zeitraubende Verfahren war nötig, weil Charlotte nicht persönlich an der Verhandlung in der Türkei teilnehmen will. Seinem Anwalt zufolge leidet das Mädchen unter den Folgen der Ereignisse und muss psychologisch betreut werden. Die Teilnahme an dem Prozess sei Charlotte deshalb nicht zuzumuten.
In den bisher sieben Verhandlungstagen seit Prozesseröffnung im Juni hatte Richter Yildiz stets die Fortdauer der Untersuchungshaft für den Angeklagten angeordnet und dies unter anderem mit dem Fehlen der Aussage des mutmaßlichen Opfers Charlotte begründet. „Diese Begründung fällt jetzt weg“, sagte Marco-Anwalt Iplikcioglu. Eine offene Frage ist allerdings, wie der Richter die Aussage des Mädchens bewertet. Wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass aufgrund des Berichtes von Charlotte für Marco nicht mehr als eine zweijährige Haftstrafe zu erwarten ist, dann wird der deutsche Jugendliche am 14. Dezember die Untersuchungshaft verlassen können. Marcos deutscher Anwalt Michael Nagel sagte im ZDF, nach seiner Ansicht erhärte Charlottes Aussage die Vorwürfe gegen seinen Mandanten nicht.
Ob Richter Yildiz das genauso sieht, ist aber nicht sicher. Wenn Yildiz glaubt, in Charlottes Aussage Anhaltspunkte für eine schwere Schuld des Angeklagten zu erkennen, könnte er die erneute Verlängerung der Untersuchungshaft anordnen. Dann müsste Marco Weihnachten und Neujahr hinter Gittern verbringen.
von Susanne Güsten
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