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16. September 2009

Urteil gefällt: Zwei Jahre auf Bewährung

Der Freispruch, auf den Marco Weiss gehofft hatte, ist ausgeblieben. „Schuldig“ lautete das Urteil der Richter in Antalya, die den jungen Deutschen wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen zu zwei Jahren und knapp drei Monaten Haft verurteilten.

Zwar wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Aber Marcos Anwälte werden wohl dennoch in die Revision gehen, das Verfahren neu aufrollen.

Auch nach zweieinhalb Jahren gibt es also keinen Schlussstrich. Zweieinhalb Jahre, in denen der Fall des Schülers aus Uelzen Politiker und Medien in Deutschland und der Türkei auf die Barrikaden brachte und zu einer ernsten Belastung für die Beziehungen beider Länder zu werden drohte. Zweieinhalb Jahre, die kein gutes Licht auf die türkische Justiz warfen und Zweifel an der Europatauglichkeit des Beitrittskandidaten weckten.

Begonnen hatte alles im April 2007, als der damals 17-jährige Marco mit seinen Eltern zum Osterurlaub nach Side an die türkische Mittelmeerküste reiste. Im Hotel lernte er die junge Britin Charlotte kennen, ging mit ihr auf deren Hotelzimmer – ein verhängnisvolles Rendezvous. Marco spricht von einvernehmlichen „Zärtlichkeiten“ mit dem Mädchen, das sich als 15-Jährige ausgegeben habe, tatsächlich aber erst 13 war. Charlottes Mutter erstattete Anzeige, Marco wurde an der Hotelrezeption festgenommen und verbrachte acht Monate in Untersuchungshaft. Zunächst hielten Angehörige und Anwälte den Fall geheim – in der Hoffnung, ohne den Druck der Öffentlichkeit werde es eine rasche Lösung geben. Sie täuschten sich. Zweieinhalb Monate nach Marcos Festnahme machten Freunde Marcos Schicksal publik – und ein Aufschrei der Empörung ging durch deutsche Medien: „Deutscher Schüler im Horrorknast“ lautete eine Schlagzeile, von „türkischer Justizwillkür“ war zu lesen. Deutsche Politiker schalteten sich ein, verlangten die Freilassung des Jungen. Das Verfahren zog sich in die Länge: Schon im August 2007 lag dem Gericht ein rechtsmedizinisches Gutachten der Universität Istanbul vor, aus dem hervorging: Charlotte wurde nicht vergewaltigt und hatte auch keinen Geschlechtsverkehr mit Marco. Spätestens das hätte eine Entlassung aus der U-Haft gerechtfertigt. Das gestrige Urteil hinterlässt bei Kritikern einen bitteren Beigeschmack, weil es wie der Versuch wirkt, das schleppende Verfahren nachträglich zu rechtfertigen.

Auch der Anwalt der Familie von Charlotte, Ömer Aycan, ist unzufrieden mit dem Urteil. Es ist ihm zu milde. Aycan hatte zehn Jahre Haft ohne Bewährung gefordert. Er werde der Familie vorschlagen, in die Revision zu gehen.

In Uelzen zeigte sich Marcos Vater Ralf Jahns gestern Abend kämpferisch, obwohl er „maßlos enttäuscht und emotional sehr aufgewühlt“ sei. Mehrmals stockte er mitten im Satz, musste einen Kloß im Hals herunterschlucken. Das Strafmaß sei „in keiner Weise gerechtfertigt“, sagte Jahns.

von Gerd Höhler, Thomas Mitzlaff und Bernd Schossadowski

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  • Verurteilung eines Unschuldigen Dr. Andreas van Almsick – 10.11.09
    Eine eindeutige und rechtsstaatliche Beurteilung des Falles liegt durch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft in Lüneburg vor. Da Marco das wahre Alter von Charlotte nicht kannte und auch nicht kennen konnte, befand er sich in einem nicht strafbaren Rechtsirrtum. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, gilt hier eben gerade nicht. Daher hat Lüneburg das Ermittlungsverfahren eingestellt und auch das türkische Gericht hätte auf Unschuldig erkennen müssen. Die türkischen Gesetze sind da nicht anders als unsere. Dass dies nicht geschah, zeigt nur, wie weit zumindest dieses türkische Gericht von rechtsstaatlichen Grundsätzen entfernt ist. Vermutlich ging es aber ohnehin nur darum, die extrem lange und völlig überzogene U-Haft zu rechtfertigen. Es ging um die Ehre des türkischen Gerichtes und was zählt da schon die Ehre eines unschuldigen deutschen Jungen.

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