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12.12.2002

Kein Maulkorb mehr für Kampfhunde

Von Mathias Klein

Gegen die Stimmen von CDU und Grünen hat der Landtag am Mittwoch ein neues Hundegesetz beschlossen. Vom 1. März 2003 an benötigen Halter gefährlicher Hunde eine behördliche Erlaubnis.

Das gilt für American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier sowie für Kreuzungen mit einer dieser Rassen. Die Erlaubnis soll nur dann erteilt werden, wenn der Halter volljährig ist. Außerdem muss der Hundebesitzer nachweisen, dass er zuverlässig und sachkundig genug ist, ein derartiges Tier zu halten. Maulkörbe für gefährliche Hunde sind nicht mehr vorgesehen. Die Tiere müssen aber einen Wesenstest absolvieren. Die Halter müssen für ihre „Lieblinge“ eine Haftpflichtversicherung abschließen. Außerdem besteht ein Leinenzwang. Hunde anderer Rassen, die sich aggressiv verhalten, sollen laut Gesetz wie die vier Kampfhunderassen behandelt werden.

Die CDU-Abgeordnete Ilse Hansen kritisierte das Gesetz. Kein Hund werde als Kampfhund geboren, sagte sie in der Debatte. „Hunde werden von Menschen zu Bestien gemacht.“ Für die Grünen bemängelte Hans-Jürgen Klein den hohen Verwaltungsaufwand, den das neue Gesetz mit sich bringe. „Durch das unsinnige Abarbeiten von Rasselisten werden Verwaltungsmitarbeiter gebunden“, sagte Klein. Stattdessen solle man sich lieber um verantwortungslose Züchter, Händler und Halter kümmern.

Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD) verteidigte das Kampfhundegesetz. Es sei wissenschaftlich erwiesen, dass bestimmte Rassen besonders aggressiv sind, meinte er. Mit dem neuen Gesetz sei der Schutz der Bevölkerung auf hohem Niveau gewährleistet.

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