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Mann für Gericht

Kekse aus dem Müll gefischt

Von Stefanie Nickel

Karsten Hilsen steht zurzeit in Lüneburg vor Gericht – weil er weggeworfene Kekse essen wollte. Der Mann fischt sie nicht nur aus dem Abfall der Supermärkte, weil ihm das Geld für den Einkauf fehlt, sondern vor allem aus politischen Gründen.
Foto: Karsten Hilsen (rechts) muss sich vor dem Landgericht Lüneburg verantworten, weil er eine Packung Kekse aus der Mülltonne einer Großbäckerei an sich genommen hatte.

Karsten Hilsen (rechts) muss sich vor dem Landgericht Lüneburg verantworten, weil er eine Packung Kekse aus der Mülltonne einer Großbäckerei an sich genommen hatte.

© dpa

Lüneburg. Er hat es auf Lebensmittel abgesehen, die sonst keiner mehr haben will. Karsten Hilsen ist ein sogenannter Mülltaucher. Als solcher ernährt er sich hauptsächlich von dem, was andere wegschmeißen: Obst und Gemüse mit Druckstellen, Brot vom Vortag, genießbare Nahrungsmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Hilsen fischt sie nicht nur aus dem Abfall der Supermärkte, weil ihm das Geld für den Einkauf fehlt, sondern vor allem aus politischen Gründen. Er protestiert mit der Resteverwertung gegen die Wegwerfgesellschaft. Einige alte Packungen mit abgelaufenen Keksen sind Hilsen allerdings nun zum Verhängnis geworden. Der Inhaber einer Großkonditorei hat den 52-Jährigen angezeigt, weil er sich aus seinem Mülleimer bedient haben soll.

Zwei Mitarbeiter eines Wachdienstes hatten ihn im Sommer 2010 mit 15 Kekspackungen und einem Eimer voll Gebäck auf dem Gelände der Bäckerei in Lüneburg erwischt. Die Sache wird derzeit in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Lüneburg verhandelt. Im Vordergrund des Verfahrens steht aber nicht die grundsätzliche Frage, ob man etwas klauen kann, was andere weggeschmissen haben – und somit ob das „Containern“ genannte Entnehmen abgelaufener Lebensmittel aus dem Abfall überhaupt illegal ist. Bei dem am Montag begonnenen Prozess geht es um Hausfriedensbruch. Der Mann soll das Bäckereigelände betreten haben, obwohl es eingezäunt war.

Den Tatbestand des Hausfriedensbruchs sah das Amtsgericht Lüneburg in erster Instanz erfüllt und verurteilte Hilsen bereits im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe von 125 Euro. Der Angeklagte aber ging in Berufung. Nach dem Prozessauftakt am Montag sind noch drei weitere Prozesstermine angesetzt.

Der zunächst angenommene Vorwurf des Diebstahls wurde schon in der ersten Instanz fallen gelassen, da es sich bei den Keksen, so die Staatsanwaltschaft damals, um geringwertige Sachen handelt – eine Einschätzung, die Mülltaucher Hilsen zumindest in der Sache kaum teilen wird. Juristisch hilft sie ihm dennoch. Denn eine strafrechtliche Verfolgung wäre nach Ansicht der Staatsanwaltschaft grundsätzlich möglich: „Die Lebensmittel bleiben das Eigentum des jeweiligen Unternehmens, auch wenn sie in der Mülltonne liegen“, sagt die Lüneburger Staatsanwältin Angelika Klee.

Gegen diese Rechtsauffassung protestierten gestern Unterstützer des Mülltauchers und entrollten vor dem Gerichtsgebäude ein Transparent mit der Aufschrift: „Kriminalisierung geht uns auf den Keks – Gerichte sind zum Essen da!“

Der Prozess ist nicht das erste „Container-Verfahren“ in Deutschland. Auch in Döbeln und Heilbronn gab es in der Vergangenheit schon vergleichbare Prozesse. Dort wurden die Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Dieses Angebot hatte die Staatsanwaltschaft auch Karsten Hilsen gemacht. Doch der Angeklagte wollte lieber eine erneute Verhandlung. „Herr Hilsen hat sich nicht einsichtig gezeigt“, erklärte die Staatsanwältin.

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