Er habe „gänzlich verantwortungslos gehandelt“ und „bedaure, das Wetttrinken veranstaltet zu haben“, hieß es in einer Erklärung seiner Anwälte. Der Angeklagte muss sich vor dem Berliner Landgericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten.
Im Februar 2007 hatte der Gymnasiast bei dem Wetttrinken 45 Tequila geleert, war ins Koma gefallen und später gestorben. Der Wirt soll während des Wetttrinkens überwiegend Wasser getrunken haben. Bei dem Jugendlichen wurde damals ein Blutalkoholwert von 4,4 Promille festgestellt. Der Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen und löste eine Debatte über Alkoholmissbrauch unter Minderjährigen aus.
Im Verfahren vor dem Berliner Landgericht werden dem früheren Gaststättenbetreiber weitere Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz vorgeworfen. In 172 Fällen soll er von November 2005 bis April 2007 entgegen den Bestimmungen in seiner Kneipe Alkohol an Kinder und Jugendliche ausgeschenkt haben. ddp/beb/han
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