Gefährliche Nähe – Schüler sind nicht genug davor geschützt, vorbestrafte Sexualstraftäter als Lehrer zu haben.
Soll ein niedersächsischer Lehrer, der eine 15-Jährige mehrfach sexuell missbraucht hat und deswegen rechtskräftig verurteilt wurde, weiter unterrichten dürfen? Soll der Mann, der das Mädchen als Trainer im Leistungssport betreute, weiter im Verein mit Kindern tätig sein? Wer die Missbrauchsdebatte der vergangenen Wochen verfolgt hat, könnte meinen, es gebe auf diese Frage nur eine Antwort: nein. Der Schutz von Kindern – und zwar insbesondere vor Wiederholungstätern – steht seit dem Bekanntwerden von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche und an der hessischen Odenwaldschule bei allen Institutionen, die mit Kindern zu tun haben, ganz oben auf der Prioritätenliste.
Eine neue „Kultur des Hinsehens“ fordert der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes, Michael Vesper: „Wer ein Kind missbraucht hat, gehört nicht mehr in die Nähe eines Kindes.“ Niedersachsens mittlerweile abgelöste Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann reagierte sogar mit einem neuen Erlass, um einschlägig Vorbestrafte von Schulen fernzuhalten. Bewerber für eine Lehrerstelle müssen künftig ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, in dem nicht nur Sexualstraftaten, sondern auch weniger schwere Delikte registriert sind: etwa der Besitz von Kinderpornografie. Auch Heister-Neumanns Nachfolger Bernd Althusmann unterstreicht die Bedeutung von Missbrauchsprävention, „um das Vertrauen in unsere Schulen zu sichern“.
Für verbeamtete Lehrer scheint all das nicht zu gelten. Das zeigt die Geschichte von Hartmut B. (Name geändert). Er ist seit 2008 wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen vorbestraft – und unterrichtet wieder. B. ist kein Einzelfall. Dass es 18 laufende oder abgeschlossene Disziplinarverfahren „wegen sexuell motivierten Fehlverhaltens beziehungsweise Überschreitung der gebotenen Distanz“ in Niedersachsen seit 2008 gegeben habe, gab der Kultusminister bereits Ende Mai dieses Jahres bekannt. Er sagte nicht, dass mehrere Fällen so schlimm waren, dass „schwerwiegende Sanktionen“ verhängt wurden, wie die Landesschulbehörde jetzt gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung einräumte. Eine Lehrkraft sei aus dem Dienst entfernt worden, hieß es weiter. Einige Fälle seien noch nicht abgeschlossen. Konkreter wollte die Behörde „aus personalrechtlichen Gründen“ nicht werden. Transparenz sieht anders aus.
Hartmut B. ist 52 Jahre alt, als er sich zum ersten Mal an seinem Opfer vergeht: an einem Mädchen, das auf allen erdenklichen Ebenen von ihm abhängig ist. B. war Lehrer der Jugendlichen, später als Studiendirektor ihrer Schule eine Leitfigur. Er ist zudem ihr Vereinstrainer. Das Mädchen macht Leistungssport, sieben- bis zehnmal in der Woche. Sie begegnet B. täglich: in der Schule, nachmittags beim Training, an den Wochenenden in Trainingslagern und bei Wettbewerben. Dazu hängt ihre Karriere als Sportlerin – B. bringt manche Schützlinge bis zu internationalen Meisterschaften – davon ab, wie sehr B. sie fördert. Als die Mutter des Mädchens sich von ihrem Lebensgefährten trennt, erschleicht B. sich auch privat ihr Vertrauen. Er übernimmt die Rolle des Trösters, verbringt Freizeit mit ihr. Vor Gericht gibt die Mutter später zu Protokoll, B. sei die „zentrale Figur“ im Leben ihrer Tochter gewesen. Sie habe ihm vertraut. Im Herbst 2003 zeigt die „Vaterfigur“ zum ersten Mal, was sie wirklich will. B. küsst das Mädchen wiederholt auf den Mund. Im April 2004 muss sie sich während eines Trainingslagers in seinem Zimmer neben ihn legen. Er ist nur mit einer Unterhose bekleidet, streichelt sie am ganzen Körper: am Busen, am Po, dringt mit den Fingern in sie ein. 15 Jahre ist die Schülerin alt. Ihr Peiniger wird Anfang 2008 wegen dreier solcher Übergriffe verurteilt. Es seien mehr gewesen, aber sie könne die anderen zeitlich und örtlich nicht mehr genau zuordnen, sagt das Opfer. Dazu muss man wissen: Nur Taten, an dessen Eckdaten sich ein Opfer genau erinnert, haben vor Gericht Bestand. B. scheint die Grenze zwischen sich und seinen Schützlingen zudem häufiger verletzt zu haben. Eine Zeugin gibt zu Protokoll, dass es zwischen ihr und Trainer B. zu Zungenküssen gekommen sei, als sie 14, 15 Jahre alt war. Zwei weitere Mädchen berichten von Küssen auf den Mund und Kniffen tief in den Po, von Berührungen an Brüsten und Hüften.
B. wird wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen verurteilt. Sein Vergehen wiegt viel schwerer als jene wiegen, gegen die das Land jetzt mit dem erweiterten polizeilichen Führungszeugnis vorgehen will. Die dort aufgeführten Delikte werden mit 60 Tagessätzen geahndet, als vorbestraft gilt man bei 90 Tagessätzen. B. unterrichtet trotzdem wieder, an einem Gymnasium, etwa 80 Kilometer von seiner alten Arbeitsstelle entfernt. Er trainiert auch wieder, Kinder und Jugendliche. Er sei bestraft worden, er habe beruflich Nachteile erlitten, weil er um zwei Dienstgrade herabgestuft worden sei, sagt B. Er sei kein böser oder kranker Mensch. Er habe sich in psychotherapeutische Behandlung begeben und sei sicher, dass so etwas nicht wieder vorkomme. „Ich muss auch wieder nach vorne gucken dürfen“, sagt B. Der Mann bestreitet ein wichtiges Detail seiner Verurteilung, das strafverschärfend wirkte: dass er je mit dem Finger in sein Opfer eingedrungen ist. Es habe eine Schmuseszene zwischen ihm und dem Mädchen gegeben, bei der er sie auch im Intimbereich gestreichelt habe. Zwei weitere von ihr beschriebene „Schmuseszenen“ hätten nicht stattgefunden. Er wisse, dass er eine Grenze verletzt habe, er akzeptiere, dass er sich bei einer Minderjährigen anders hätte verhalten müssen. Aber er habe verhindert, dass es zu wirklicher Sexualität gekommen sei. Das Mädchen habe es sehr gern gehabt.
B.s Sicht der Dinge ist eine Sache. Aber wie handeln jene, die ihn wieder mit Kindern arbeiten lassen? B.s Geschichte der Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist von einer Kultur des Wegschauens geprägt. Er habe in der Personalakte B.s nichts Auffälliges gesehen, sagt der heutige Schuldirektor von B. auf die Frage, ob er weiß, dass er einen vorbestraften Lehrer an seiner Schule hat. Die Landesschulbehörde hält dem entgegen, dass Schulleiter in der Regel informiert werden. Seine Behauptung enthebt den Direktor der Antwort auf die Frage, was er zum Schutz seiner Schülerinnen getan habe. Einen großen Maßnahmenkatalog hat die Kultusministerkonferenz erarbeitet: Arbeit im Team, Mehraugenprinzip, Zusammenarbeit mit Kinderschutzbund und Opferhilfen. Eltern können erwarten, dass solche Maßnahmen sofort dort greifen, wo bekannte schwarze Schafe tätig sind. An B.s neuer Schule ist offenbar nichts passiert. B. sei ein sehr guter Lehrer, ein sehr beliebter Kollege, sagt der Direktor. Er sei froh, dass er ihn bekommen habe. Bei einem zweiten Gespräch betont er, dass B. bislang nur die höchsten Jahrgänge in der Oberstufe unterrichtet habe: „ausschließlich volljährige Personen“. Er hoffe, dass das in Zukunft so bleiben könne. Man dürfe einen Menschen auch nicht kaputt machen, meint er in Bezug auf B.
Es ist bemerkenswert, dass der Mann mit keinem Wort erwähnt, dass es ein Risiko birgt, einen Sexualstraftäter mit Kindern arbeiten zu lassen. Dabei setzt die Kultusministerkonferenz sich sogar für eine Verlängerung der Löschungsfristen im Bundeszentralregister ein, damit ausgeschlossen wird, „dass Personen wieder im Bildungs- und Erziehungsbereich eingestellt werden, die wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung straffällig geworden sind“. Auch im neuen Sportverein von B. hat man offenbar nie ernsthaft versucht, mit der Opferseite oder mit einer Institution wie dem Kinderschutzbund in Kontakt zu kommen, um neben dem Täterblick eine zweite Sicht auf Menschen wie B. zu bekommen. B. habe bei seiner Bewerbung mit offenen Karten gespielt, man habe sich im Vorstand dafür entschieden, ihm eine zweite Chance zu geben, sagt der Vorstandsvorsitzende. Er halte nichts von Vorverurteilungen, sagt der Mann wütend. B. habe gebüßt, jetzt zähle nur noch seine Arbeit. Dabei war B.s Arbeit nie umstritten. B.s Problem ist, dass er sich sexuell zu jungen Mädchen hingezogen fühlt und gesetzlich festgeschriebene Grenzen überschritten hat, um seine Neigungen durchzusetzen. Sein Opfer ist wegen posttraumatischer Störungen heute noch in Behandlung. Der Landesverband seiner Sportart hat sich zudem von B. distanziert, in seinem alten Verein darf er nicht mehr trainieren, auch auf nationaler Ebene nicht. B. hat nicht einmal mehr eine Trainerlizenz. Man könne es aber keinem Verein verbieten, jemanden wie B. aufzunehmen, heißt es im Landesverband fast schon resignativ.
Außerdem traue es ihm ja auch ein Arbeitgeber wie die Schule zu, weiter mit Kindern zu arbeiten.
Andere Arbeitgeber sind bei disziplinarrechtlichen Vergehen weniger milde. Ein niedersächsischer Polizeibeamter, der einen Betrag von 1200 Euro aus einer Geldkassette für Verwarngelder gestohlen hatte, versuchte 2007, sich vor Gericht das Recht auf eine zweite Chance zu erstreiten. Er war zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt und aus dem Dienst entlassen worden. Er habe 30 Jahre unbescholten gearbeitet, das Vergehen sofort eingeräumt und das Geld zurückgezahlt, argumentierte der Beamte. Das Bundesverfassungsgericht hielt die Kündigung dennoch für verhältnismäßig: Ein Diebstahl könne das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unwiederbringlich zerstören.
Bei sexuellem Missbrauch an Schulen sieht die Sache offenbar anders aus.
Von Jutta Rinas
Am oberen Ende der Rolltreppe verliert eine betrunkene Mutter in Hannover die Kontrolle über ihren Kinderwagen. Mehrfach überschlägt sich der Wagen - doch das Kind kommt mit dem Schrecken davon. Der Alkoholpegel der Frau liegt bei 1,96 Promille. mehr
Kommentare
@ 123 + Andreas Rubber Duck – 23.06.10
Da gibt es schon gewaltige Unterschiede ob jemand in die Kasse greift oder unter den Rock eines Kindes:1. der Griff in die Kasse kann verschiedene Ursachen haben, da kann ein Täter sich tatsächlich ändern. Sexualdelikte sind jedoch triebgesteuert. Und das ändert sich bestenfalls dann wenn der Schniedel ab ist.
2. den Schaden, der durch den Griff in die Kasse entstanden ist, kann der Täter wiedergutmachen. Den seelischen Schaden eines missbrauchten Kindes jedoch nie.
Gelegenheit macht Diebe. Daher darf man jemanden, der sich bereits einmal an Kindern vergangen hat, nie wieder mit Kindern arbeiten lassen. Ganz egal wie groß der Lehrermangel ist.
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An den Pranger mit den Leuten 123 – 23.06.10
und allen Schülern faule Eier und Tomaten geben.. Ach was gleich auf den Scheiterhaufen......das ist auf jeden Fall das, was ich aus den Kommentaren rauslese.
Eigentlich gibt es doch aber mMn kein Problem.
1. Wenn die Straftat so schlimm gewesen ist, dann hätte der Angeklagte Beamte eine Strafe von mehr als einem Jahr und somit zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnisses geführt.
2. Wenn die Straftat nicht so schlimm gewesen ist, warum sollte er dann nicht mehr Unterrichten dürfen.
Ansonsten fordere ich für jeden Zechpreller generellen Kneipen/Restaurant Verbot, für jeden Dieb Hausverbot in allen Läden die etwas verkaufen etc... Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
@Andreas Schüler – 23.06.10
Ich habe nie behauptet das der Sexualstraftäter nie wieder arbeiten darf.Ich finde es nur unpassend ihn wieder in eine Schule/ Sportverein unterrichten/trainieren lassen.
Das mit der Todesstrafe nicht so drastisch zu sehen ich meine nur das Beispiel mit dem Onkel. Er hat das Leben seiner Nichte zu einem Albtraum gemacht, sie wird das nie vergessen.
Sie ist verhaltensgestört, ist magersüchtig und schulisch läuft auch nichts mehr.
Daran ist alles der Onkel schuld.
Ich finde nur man sollte solchen Leuten mal zeigen wie ihre Opfer sich gefühlt haben müssen.
Ich wette selbst sie haben schonmal von einem Fall gehört und gedacht...der sollte gar nicht mehr leben.
Dieben hat man früher die Finger abgeschlagen und in anderen Ländern Fremdgängern den...kann man sich eigentlich schon denken.
Es gibt doch die chemische Kastration wieso wird die nicht als Strafe genommen? Zumindest bei Wiederholungstätern bzw. welchen die jemanden Jahre lang missbrauchen/vergewaltigen und derartiges? Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
Zweierlei Maß Andreas – 23.06.10
Wenn Frau Rinas schon dafür plädiert dem Polizisten eine zweite Chance zu geben, warum denn dann nicht auch dem Lehrer? Kann sich denn wirklich ein Sexualstraftäter nicht auch ändern? Wenn wir (die Gesellschaft) immer jeden Vorbestraften aus dem Beruf entfernen würden, dann wären manche Büros und Fabrikhallen ziemlich leer. Darüber hinaus sollen Strafen ja auch dazu dienen, sein Vergehen aufgezeigt zu bekommen und daraus zu lernen. Nur wie soll das ein Verurteilter beweisen, wenn man ihm keine Chance gibt?Und zu "Schüler": Du musst in der Tat noch viel lernen, wenn Du hier für die Todesstrafe plädierst!! Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
DerNoob Schüler – 23.06.10
Ich gebe dir voll und ganz recht wenn man so jemanden einstellt sollte das wenigstens preisgegeben werden.Obwohl das würde wiederrum der Schule schaden wenn man hört "Auf der Schule XY ist ein Kinderschänderlehrer bla bli blub"
Schon gefährlich sowas... Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
Veröffentlichung Der Noob – 23.06.10
Das schlimme ist, meiner Meinung nach, das man nicht weiß, an welchen Schulen solche Verbrecher arbeiten. Ich denke, dass Eltern ein Recht haben zu erfahren, in welche Gefahren die Kinder kommen könnten. Aber das ist halt Deutschland...Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
Lehrer icke – 23.06.10
Der Staatsfeind Nr. 1 ist der falschparkende Autofahrer, alle anderen Delikte zählen nicht. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar meldenSchrecklich Schüler – 23.06.10
Das ist ja schrecklich was ich hier lese.Sowas darf nicht sein. Ich hätte Angst von so einem Lehrer unterrichtet werden zu müssen, ich würd die Schule wechseln.
Ich finde Sexualstraftaten werden in Deutschland viel zu mild bestraft.
Aber Raubkopierer? Die bekommen heftige Strafen!
Wenn sich ein Jugendlicher mit sagen wir 15 Jahren mit einer 13 Jährigen einlässt und das raus kommt, dann bekommt der auch sofort eine Strafanzeige und die wird nicht so mild sein.
Aber wenn ein Lehrer meint seine Schülerin zu missbrauchen dann passt das noch, der darf sogar weiter arbeiten!!! Inakzeptabel!!!
Härtere Strafen für Sexualstraftäter!
Teilweise wär ich für die Todesstrafe. Beispiel der Fall Anfang 2009 wo ein "Onkel" seine Nichte 9 Jahre lang über 1000 mal missbraucht hatte.
10 Jahre(Höchststrafe für Sexuellen Missbrauch) für sowas ist zu wenig! Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
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