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Missbrauchs-Vorwurf

Prozess um Jörg Kachelmann beginnt am Montag


Jörg Kachelmann steht ab Montag vor dem Landgericht Mannheim - verhandelt wird der Prozess über den Missbrauchsvorwurf gegen den Wetterkundler. 13 Sitzungstage sind geplant - erst gegen Ende der Verhandlung soll das mutmaßliche Opfer gehört werden.
Der Fall Kachelmann wird ab Montag vor dem Landgericht Mannheim verhandelt.

Der Fall Kachelmann wird ab Montag vor dem Landgericht Mannheim verhandelt.

© dpa

Einem der beiden muss die Sache wie ein Alptraum vorkommen: Entweder Jörg Kachelmann, der, möglicherweise nichts Böses ahnend, am 20. März von den Olympischen Winterspielen in Vancouver zurückkommt und gleich am Flughafen verhaftet wird. Der aus allen Wolken fällt, als man ihn beschuldigt, seine ehemalige Geliebte bedroht und vergewaltigt zu haben. Der mehr als 130 Tage in Untersuchungshaft sitzt und hilflos ansehen muss, wie immer neue Details seines Intimlebens in der Öffentlichkeit ausgebreitet werden.

Oder aber dem mutmaßlichen Opfer: Einer Frau Ende 30, in den Medien meist „Sabine“ genannt, die seit 1998 ein Verhältnis mit Kachelmann hatte. Die zwölf Jahre lang auf ihn wartet und hofft. Und dann - wenn man ihr glaubt - eine Reihe von Demütigungen erlebt, die kaum zu ertragen sind: zu erkennen, dass ihr Geliebter sie die ganze Zeit getäuscht hat, von diesem Mann brutal missbraucht zu werden. Und schließlich, nachdem sie den Mut hatte, ihn anzuzeigen, öffentlich als Lügnerin beschimpft zu werden.

Am Montag, 6. September, wird vor dem Landgericht Mannheim der Prozess gegen den 52 Jahre alten Schweizer beginnen. 13 Sitzungstage sind geplant, 25 Zeugen und 5 Sachverständige sollen vernommen werden - alles, um eine Frage zu klären: Was geschah in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2010?

„Sabine“ soll Kachelmann Flugtickets gezeigt haben, die auf ihn und eine andere Frau lauteten. Sie habe ihn zur Rede gestellt. Was dann geschah, ist umstritten: Laut Anklage wollte sich „Sabine“ von Kachelmann trennen. Daraufhin habe er sie mit einem Küchenmesser bedroht und zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Dabei habe er ihr das Messer gegen den Hals gedrückt. Während und nach der Tat soll er gedroht haben, sie umzubringen. Kachelmann hingegen bestreitet die Tat. Sie hätten sich getrennt, traurig, aber friedlich, dann sei er in ein Hotel gefahren.

Es dürfte schon so schwer genug sein, die Wahrheit über diese Nacht zu ermitteln - doch hinzu kommt, dass seit der Verhaftung des Moderators ein beispielloser „Vorprozess“ in den Medien stattfindet. „Spiegel“, „Focus“ und „Zeit“ berichteten ausführlich aus Ermittlungsakten und Gutachten.

Staatsanwaltschaft: "Erstaunlich, was die Medien alles wussten"

„Ich fand das mehr als erstaunlich, was die alles wussten“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Mannheim, Andreas Grossmann. Er betont: „Von uns hatten sie’s nicht.“ Vorwürfe, wonach die Staatsanwaltschaft Kachelmanns Persönlichkeitsrechte besser hätte schützen müssen, weist Grossmann zurück: „Es ist illusorisch anzunehmen, die Behörden könnten den Namen eines inhaftierten Prominenten über Monate geheim halten.“

Kachelmann ist gegen mehrere Veröffentlichungen gerichtlich vorgegangen; vom Springer-Verlag fordert er wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte eine Entschädigung in Höhe von rund zwei Millionen Euro. Nach seiner Freilassung am 29. Juli ging der Moderator selbst in die PR-Offensive: In zwei Interviews betonte er seine Unschuld.

Es wird sich zeigen, wie die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim den öffentlichen Druck ausblenden kann. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nennt das Gericht keine Namen von Zeugen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte nur, dass „diverse weibliche Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagten“ geladen seien. Doch eine Zeugin hat bereits vor ihrem Auftritt vor Gericht in der Zeitschrift „Bunte“ ausgesagt. Auch das Magazin der „Süddeutschen Zeitung“ druckte vergangene Woche Aussagen verschiedener Freundinnen und Kolleginnen des Moderators. Der öffentliche Vorprozess, so scheint es, dreht sich inzwischen vor allem um die Frage, was für ein Mensch Kachelmann ist.

Zeuginnen aus Kachelmanns Umfeld

Es fällt auf, dass auch das Landgericht zunächst die Zeuginnen aus dem Umfeld Kachelmanns hören will - und erst gegen Schluss, ab dem 9. Verhandlungstag, das mutmaßliche Opfer. Erfahrene Strafrechtler halten dies für ungewöhnlich: „Die Frauen können die Persönlichkeit des Angeklagten beleuchten - ob das, was ihm vorgeworfen wird, schlüssig ist im Vergleich zu anderen Verhaltensmustern“, sagt der Berliner Strafverteidiger Ulrich Wehner. „Aber sie können naturgemäß zum Kerngeschehen nichts sagen.“

Allein auf dieses Kerngeschehen kommt es jedoch bei der strafrechtlichen Beurteilung an - auf das, was in der Nacht zum 9. Februar passiert ist. „Zu verhandeln ist nicht seine Persönlichkeit“, sagt Wehner. „Der Vorwurf lautet nicht: ’allgemeine Fehlbehandlung von Frauen’.“

dpa

20. März: Der Moderator und Schweizer Staatsbürger wird nach seiner Rückkehr aus Kanada am Frankfurter Flughafen festgenommen. Er gehörte zum Team der ARD bei den Olympischen Spielen in Vancouver.

22. März: Kachelmanns Anwalt weist die Vergewaltigungsvorwürfe als „frei erfunden“ zurück. Der Moderator kündigt an, „wegen falscher Anschuldigung“ Klage zu erheben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft besteht jedoch dringender Tatverdacht.

23. März: Kachelmann beteuert seine Unschuld: „Er hat die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen“, teilen seine Kölner Anwälte auf ihrer Website mit.

24. März: Bei einem Haftprüfungstermin in Mannheim bestreitet der TV- Wetterexperte die Vergewaltigung erneut. Der Haftrichter entscheidet jedoch, dass er vorerst in U-Haft bleiben muss.

4./5. Mai: Kachelmanns Anwalt beantragt, den Haftbefehl aufzuheben. Eine Entscheidung darüber vertagt der Haftrichter jedoch. Zunächst müssten weitere Ermittlungsergebnisse vorliegen.

15. Mai: Die Ex-Freundin des Schweizers hat „zwei Punkte ihrer Aussage“ laut „Spiegel“ zurückgenommen. Den Vorwurf der Vergewaltigung hält sie aber aufrecht.

19. Mai: Wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung erhebt die Mannheimer Staatsanwaltschaft Anklage.

5. Juni: Der „Spiegel“ berichtet von einer möglichen Wende. Ein Gutachten nähre Zweifel an der Aussage von Kachelmanns Ex-Freundin. Es gebe keinen Anlass, den Fall neu zu bewerten, teilt dagegen die Staatsanwaltschaft mit. Die Aussage sei glaubhaft.

1. Juli: Das Landgericht Mannheim will den Haftbefehl nicht aufheben. Kachelmann sei weiter dringend tatverdächtig. Sein Anwalt hatte Haftbeschwerde eingelegt, die das Gericht zurückweist.

9. Juli: Das Landgericht Mannheim eröffnet das Hauptverfahren gegen den Moderator. Kachelmann soll sich vom 6. September an vor Gericht verantworten.

15. Juli: Kachelmann verbringt seinen Geburtstag hinter Gittern.

17. Juli: Im Gefängnis will Kachelmann die Generalversammlung einer seiner Firmen abhalten, berichtet der „Focus“. Zwei Tage später wird das Aktionärstreffen kurzfristig abgesagt.

29. Juli: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hebt den Haftbefehl gegen Jörg Kachelmann auf. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr.

30. Juli: Der 52-Jährige äußert sich erstmals öffentlich: Unschuldig im Gefängnis zu sitzen, sei die schlimmste Erfahrung seines Lebens gewesen, sagt er in einem TV-Interview.

31. Juli: Es wird bekannt, dass ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Kachelmann läuft. Er soll vor Jahren eine Frau geschlagen haben.

dpa

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Aus dem Fernsehen kannten ihn die meisten als sympathischen und etwas chaotischen Wetterexperten. Über sein Privatleben schwieg sich der Schweizer Meteorologe Jörg Kachelmann stets aus. Seit Wochen wird es nun gegen seinen Willen in die Öffentlichkeit gezerrt, der 52-Jährige kämpft um seinen Ruf und seine Firma.

In Deutschland hat Jörg Kachelmann die Wettervorhersage umgekrempelt. Im Jahr 1990 gründete er den Wetterdienst Meteomedia und überzog die Republik mit einem dichten Netz von Messstationen. Meteomedia mit Sitz in Gais südöstlich von St. Gallen und Bochum gehört heute zu den führenden Wetterdienstleistern. 2002 übernahm Kachelmann in der ARD die Sendung „Das Wetter im Ersten“. Meist im übergroßen Anzug und mit langen Haaren moderierte er wortreich und manchmal flapsig die an- und abziehenden Fronten.

Am 15. Juli 1958 wurde Kachelmann in Lörrach geboren. Er wuchs im schweizerischen Schaffhausen auf und beschäftigte sich nach eigenen Angaben von Jugend an mit der Meteorologie. Er studierte Physik und Geografie, einen Abschluss machte er nicht. Danach wurde er zunächst Journalist.

Auch in Fernsehshows war Kachelmann eine bekannte Größe. Bis Februar 2009 moderierte er mit einigen Unterbrechungen die MDR-Sendung „River-Boat“. Die Neuauflage von Joachim Kulenkampffs TV-Quiz „Einer wird gewinnen“ wurde 1998 nach drei Folgen eingestellt.

dpa

Der 1990 gegründete Wetterdienstleister Meteomedia ist das Lebenswerk von Fernsehmoderator Jörg Kachelmann. Das Unternehmen mit rund 100 Beschäftigten und Niederlassungen in Deutschland, der Schweiz, Kanada und den USA produziert unter anderem das „Wetter im Ersten“.

Die Hälfte seines Geschäfts macht Meteomedia mittlerweile mit Wetterdaten für Firmen, unter anderem für die Energie-, Logistik- und Versicherungsbranche. Herzstück Meteomedias ist ein engmaschiges Messnetz mit nach eigenen Angaben 815 Stationen. Insgesamt werden etwa Daten von 14 000 Stationen ausgewertet.

Kachelmann ist Verwaltungsratspräsident des Unternehmens mit Sitz in Gais südöstlich von St. Gallen und in Bochum. Stellvertreter im Verwaltungsrat ist der Finanzmanager Norbert Steffen. Mitgesellschafter Frank Werner trat Anfang Juli als Mitglied des Verwaltungsrats zurück. Er hatte sich dafür eingesetzt, dass sich Kachelmann aus dem operativen Geschäft des Unternehmens zurückzieht, scheiterte mit diesem Vorhaben jedoch.

Meteomedia produziert auch Berichte für mehrere ARD-Anstalten. Im Hörfunk von WDR, NDR und SR laufen Wettertalks. Daneben liefert das Unternehmen seinen Radiokunden regionale Wetterinformationen. Zahlen zu Umsatz und Gewinn nennt das Unternehmen nicht.

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) in Offenbach und Meteomedia sind häufig verschiedener Ansicht über Wetterentwicklungen. Höhepunkt des Streits waren die am 26. Februar 2002 von Orkan Anna vor allem in Norddeutschland verursachten Schäden und die Elbeflut im gleichen Jahr. Die Gefahren soll der DWD nicht so präzise erkannt und vor ihnen nicht so gewarnt haben wie Meteomedia, bemängelten Kritiker.

dpa

Axel Wendler ist Richter am Oberlandesgericht Stuttgart.

Axel Wendler ist Richter am Oberlandesgericht Stuttgart.

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Axel Wendler, Richter am Oberlandesgericht Stuttgart, hält den Prozess um TV-Moderator Jörg Kachelmann „für möglicherweise gar nicht so schwer lösbar“. Der auf Wahrheitsfindung in Strafverfahren spezialisierte Jurist sagte: „Es handelt sich um den Vorwurf der Vergewaltigung. Aussage steht gegen Aussage. Deshalb wird es in erster Linie nur um die Frage gehen, welche Aussage wahr ist.“

Für den 58-jährigen Juristen, der an der Universität Tübingen Aussagepsychologie lehrt, ist es wichtig, dass Richter trotz subjektiver Wertungen versuchen, eine neutrale Position einzunehmen. „Ein seriöser Geschäftsmann suggeriert vielleicht durch sein Auftreten Vertrauenswürdigkeit, sagt aber dennoch nicht unbedingt die Wahrheit.“

Gut sei es, Zeugen zuerst einmal lange ungestört reden zu lassen, damit sie unbeeinflusst durch Fragen ihre Version des Geschehens mitteilen können. „Dabei ist es für mich immer interessant, wenn ungewöhnliche oder vermeintlich unbedeutende Details und Nebensächlichkeiten geschildert werden, da dies ein Indiz dafür ist, dass die Person ihre Geschichte nicht erfunden hat. Die Realität ist immer voller kleiner Besonderheiten, die aber nur schwer zu erfinden sind. Das gilt unabhängig von Intelligenz und Bildung der Menschen.“

Die Schilderung von Gefühlen, Gedanken und für den Prozess belanglosen Dingen gilt in der Aussagepsychologie als ein wichtiges Kriterium, dass die Wahrscheinlichkeit für Wahrheit groß sei. „Auch kann ein Lügner in der Regel nur chronologisch erzählen, damit er nicht seinen roten Faden verliert“, sagt der Richter mit 30-jähriger Berufserfahrung. Zu Zeugenbefragungen in Strafrechtsprozessen hat er gerade ein Buch geschrieben.

Mit seiner Arbeit hat Wendler im Jahr 2008 eine Angeklagte vor einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe bewahrt. In dem Prozess vor dem Landgericht Oldenburg wies er nach, dass eine 48-Jährige zu Unrecht von ihrer 36-jährigen Nichte beschuldigt wurde, im Jahr 1981 ihren kleinen Sohn erdrosselt zu haben. Die Anschuldigungen waren anfangs als glaubhaft eingestuft worden. Die Nichte schilderte jedoch Wendlers Analyse nach lediglich sogenannte Scheinerinnerungen.

dpa

Pranger im Jahr 1732: Der „Wittib Eimmerin“ wird eine außereheliche Geburt zum Vorwurf gemacht, sie wird wegen eines „jüngst zur Welt gebohrnen huren Kindts“ öffentlich vorgeführt. Pranger im Jahr 2010: Dem Wetterexperten Jörg Kachelmann wird Vergewaltigung vorgeworfen. Sein Privatleben wird ebenso wie das der Frau, die ihn beschuldigt, öffentlich ausgebreitet.

Die Prangerstrafe besteht in der öffentlichen Schande, die ein harmonisches Weiterleben in der Gemeinschaft zumindest erheblich erschwert. Die Witwe in Oppenheim am Rhein wurde von den Behörden der Kurpfalz dazu verurteilt, “2 stunden lang die gaigen (zu) tragen“ - dabei wurde man mit Kopf und Händen in einem Brett eingeschlossen und öffentlich zur Schau gestellt. Danach sollte die Witwe aus der Stadt gewiesen werden, wie es das Protokoll des Stadtrats festhält, das heute im Landesarchiv Speyer liegt.

Was beim Pranger in der Kleinstadt Oppenheim der Platz vor dem Rathaus war, ist heute das weltumspannende Internet. „Auch im Falle eines Freispruchs ist Herr Kachelmann öffentlich erledigt“, erklärt der ehemalige Richter Bernd von Heintschel-Heinegg in einem Blog-Beitrag. Dies habe die außergewöhnliche „mediale Spekulationsmaschine“ zu diesem Fall verursacht.

Persönlichkeitsrechte verletzt

Im Internet wird aber auch die Frau attackiert, die Kachelmann beschuldigt. Ein Schweizer Blog nennt ihren vollen Namen und ihre Adresse, zeigt ihr Foto und spricht von „Rachefeldzügen von frustrierten Frauen“. In Sozialen Netzwerken wie Facebook wogt die Diskussion hin und her. Viele kritisieren, dass die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns verletzt worden seien und stellen die Glaubwürdigkeit seiner ehemaligen Lebensgefährtin massiv in Frage.

„Auch die Anzeigeerstatterin im Fall Kachelmann hat den Schutzanspruch, nicht genannt zu werden, solange sie nicht selbst an die Öffentlichkeit geht“, erklärt der Düsseldorfer Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Volker Herrmann. „Die Privatsphäre ist geschützt. Da müssen sich auch Blogs daran halten“, sagt der Jurist. „Bei Einträgen in Sozialen Netzwerken wie Facebook ist dies allerdings schwieriger zu beurteilen.“

Hier stoßen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Persönlichkeitsrechte auf eine Weise zusammen, dass sich nur im Einzelfall klären lässt, welches Rechtsgut übergeordnet ist. Zivil- oder gar strafrechtlich relevant wird es bei falschen Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen, Beleidigungen oder Schmähkritik.

Der historische Pranger erfüllte Bedürfnisse von Staat und Kirche

Der Kommunikationswissenschaftler Wolfgang Donsbach erklärt, der Pranger habe historisch ein manifestes Bedürfnis des Staates oder der Kirche erfüllt, „indem man Abweichler sanktioniert durch öffentliche Bloß- und Zurschaustellung“. Bei den Zuschauern habe es gleichzeitig ein latentes Bedürfnis gegeben, eine unterschwellige Aggression gegenüber dem Anderen und Fremden auszuleben.

„Die heutige Prangerfunktion haben die Medien übernommen“, sagt Donsbach. Dabei sei die Prangerwirkung im Internet im Vergleich etwa zum Fernsehen bislang noch relativ gering ausgeprägt. „Das versendet sich oft“, sagt der Professor der TU Dresden. „Publizistisch wirksam wird es erst, wenn die anderen Medien das aufgreifen.“

Allerdings hält das Internet alles auf Dauer fest, solange es nicht gelöscht wird. Der Bundesgerichtshof befand im Dezember 2009, verurteilte Straftäter dürften zwar nicht „ewig an den Pranger“ gestellt werden. Die Namen von Straftätern könnten im Online-Archiv eines Rundfunksenders aber weiter genannt werden, auch wenn die Strafe verbüßt sei. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht habe hinter dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit und dem Recht auf freie Meinungsäußerung zurückzutreten.

Debatte über Sicherheitsverwahrung von Straftätern

Inwieweit tatsächlich von einem Pranger gesprochen werden kann, wird von der Justiz sehr zurückhaltend betrachtet. So befand das Oberlandesgericht Stuttgart 2007 in einem Fall zum Persönlichkeitsrecht, dass sich allein aus der weltweiten Verbreitung keine Prangerwirkung herleiten lasse: „Das Medium Internet bringt es zwar mit sich, dass Äußerungen weltweit und permanent abrufbar und mit Suchmaschinen auch leicht zugänglich sind. Solange es sich jedoch um eine sachbezogene Berichterstattung handelt, ist damit keine Bloßstellung des namentlich genannten Klägers verbunden.“

Das Internet als Pranger beschäftigt aus einem ganz anderen Blickwinkel auch die Debatte über die Sicherheitsverwahrung von Straftätern. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen diese Praxis in Deutschland wurde der Vorschlag laut, Name und Adresse der Straftäter im Internet zu veröffentlichen. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, lehnt dies entschieden ab und sagt: „Der Pranger war ein Instrument des Mittelalters und entspricht nicht unseren heutigen rechtsstaatlichen Grundsätzen.“

dpa

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