„Die Vorwürfe gegen Jörg Kachelmann sollen vor Gericht geklärt werden. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Anklage wegen besonders schwerer Vergewaltigung erhoben“, trägt die Nachrichtensprecherin gestern in der 20-Uhr-Sendung vor. Ganz leicht scheint es ihr nicht zu fallen. Kachelmanns Firma Meteomedia produziert „Das Wetter im Ersten“ für die ARD. Er ist quasi ihr Kollege. Die ARD hat den Wetterexperten in den deutschen Wohnzimmern bekannt gemacht. Er ist zum Star der Szene geworden. Nun droht ihm der tiefe Fall.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim ist davon überzeugt, dass Kachelmann ein Sexualstraftäter ist. Gestern hat sie am Landgericht Mannheim Anklage erhoben. Ihre Vorwürfe sind immens. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 51-jährigen Schweizer vor, in der Nacht des 9. Februar 2010 seine 36 Jahre alte langjährige Freundin in ihrer Wohnung im baden-württembergischen Schwetzingen vergewaltigt zu haben. Mit einem Küchenmesser in der Hand soll Kachelmann sie zum Sex gezwungen haben. Er habe sie mit dem Messer am Hals verletzt und sie während und nach der Tat mit dem Tod bedroht, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Die Frau habe sich von Kachelmann trennen wollen, weil sie von seinen Beziehungen zu anderen Frauen erfahren hatte.
Die Anklagebehörde fordert eine Verurteilung wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Kachelmann drohen damit fünf bis 15 Jahre Gefängnis.
Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage nicht allein auf die Aussage des mutmaßlichen Opfers, sondern auch auf die Ergebnisse kriminaltechnischer und rechtsmedizinischer Untersuchungen. Kachelmanns Exfreundin ist nach dem Vorfall direkt zum Arzt gegangen. Nach Angaben eines Sprechers hat auch ein Heidelberger Rechtsmediziner Blutergüsse an den Oberschenkeln der 36-Jährigen und leichte Schnittspuren an ihrem Hals festgestellt. Zudem seien am Messer sowohl ihre als auch Kachelmanns DNA-Spuren gefunden worden. Die Behörde glaubt den Angaben der Frau. Das psychologische Gutachten zur Glaubwürdigkeit ihrer Aussage läge zwar noch nicht vor, die Rechtspsychologin habe jedoch signalisiert, dass das Gutachten den Tatverdacht nicht entkräften werde.
Kachelmann selbst bestreitet die Vorwürfe und beteuert seine Unschuld. Aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Mannheim sitzt er seit dem 20. März in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Mannheim. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll er dort auch bleiben, bis der Prozess beginnt. Sie hat die Fortsetzung der Untersuchungshaft beantragt.
Nun ist es an der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts, darüber zu entscheiden. Kachelmanns Anwälte könnten versuchen, ihren Mandanten mithilfe einer Kaution bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens frei zu bekommen. Die Staatsanwaltschaft sieht jedoch Fluchtgefahr, da der Wettermann in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht auf ein solches Angebot reagieren wird.
Auch, ob es überhaupt zum Prozess kommt, liegt in der Entscheidung des Landgerichts. Die zuständige Kammer hat jetzt zu prüfen, ob sie die Anklage zulässt. Davon ist allerdings auszugehen, da die Staatsanwaltschaft nur dann Anklage erhebt, wenn die Beweise so stichhaltig sind, dass eine Verurteilung als wahrscheinlich gilt. Wann der Prozess beginnen wird, ist indes nicht vorherzusehen. Es hängt auch davon ab, wann das Gericht Zeit findet für das Verfahren, bei dem mit einem riesigen Medienansturm zu rechnen ist.
Claudia Kleinert und Sven Plöger, die Kollegen von Jörg Kachelmann, werden in absehbarer Zeit weiter für den inhaftierten Star einspringen müssen. Von der ARD heißt es, das „Wetter im Ersten“ laufe erst einmal weiter.
HAZ.de Anmeldung