Lehrer, denen der sexuelle Missbrauch von Kindern eindeutig nachgewiesen worden ist, sollen nicht weiter an Schulen unterrichten dürfen. Das fordert jetzt der Vorsitzende des niedersächsischen Landeselternrats, Pascal Zimmer. Das müsse für Lehramtsanwärter genauso wie für verbeamtete Lehrer gelten, sagte der 53-Jährige. Wie diese Zeitung berichtete, ist ein wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen verurteilter Lehrer in Niedersachsen zwar strafversetzt worden. Er darf an einer anderen Schule aber weiter Kinder unterrichten.
Die Landesregierung versuche einerseits, Sexualstraftäter von Schulen fernzuhalten, indem man von ihnen erweiterte Führungszeugnisse verlange. Dass dann ein wegen viel schwererer Delikte verurteilter Lehrer weiter arbeiten dürfe, könne nicht sein, sagte Zimmer. Wenn es zutreffe, dass in diesem Fall nicht einmal der Schulleiter über die Vorstrafe seines neuen Lehrers informiert worden sei, sei das „ein Skandal“. Auch im Sinne der Fürsorgepflicht müsse die zuständige Behörde ihrem Beamten helfen, in einer Einrichtung Fuß zu fassen, in der keine Kinder betreut würden, beispielsweise in der Erwachsenenbildung.
Auch der Vorsitzende des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus, mahnte bei sexuellem Missbrauch von Kindern dieselben Konsequenzen für Lehramtsanwärter und verbeamtete Lehrer an. „Ich hätte als Schulrat große Sorgen, so jemanden einzusetzen“, sagte Kraus. Bei allen Ansprüchen der Resozialisierung könne in so einem Fall der Schulfrieden dramatisch gestört werden. Man müsse auch die Angst der Eltern berücksichtigen, dass so jemand rückfällig werde. Das Mindeste sei jedoch, dass man einen Täter zunächst zwei, drei Jahre beobachte und in der Schulverwaltung oder in einer öffentlichen Bibliothek einsetze. „Wenn er sich unauffällig verhält und ein psychiatrisches Gutachten für ihn spricht, kann man weitersehen“, sagte der 60-Jährige. Kraus gab an, noch nie von einem vergleichbaren Fall gehört zu haben. Fälle, in denen jemand nach anzüglichen Bemerkungen oder vergleichsweise harmlosen Berührungen weiter beschäftigt worden sei, kenne er. Eine Weiterbeschäftigung nach so schwerwiegenden Taten aber nicht.
Niedersachsen sei eines der ersten Länder gewesen, das sich für ein erweitertes Führungszeugnis bei Sexualstraftaten ausgesprochen habe – und jetzt würde so ein Fall bekannt. Das sei „ein starkes Stück“, sagte Angelika Bachmann von Verein „Lernen ohne Angst“. Sie wies darauf hin, dass selbst Vorstrafen aus der Personalakte eines Lehrers nach einer Frist von drei Jahren gelöscht werden könnten. Das dürfe nicht sein. Das Mindeste sei, dass Schulleiter sich über das Vorleben ihres Lehrers informieren könnten. Bachmann zufolge werden Missbrauchsopfer in der Schule bei der Aufdeckung und der Verfolgung von Übergriffen oft nicht unterstützt. Man würde ihnen mit Blick auf die Konsequenzen, die solche Vorwürfe für einen Lehrer haben könnten, von einer Anzeige eher abraten. Es sei deshalb für Missbrauchsopfer und Opfer von Gewalt an Schulen eine neutrale Ombudsstelle nötig, an die Opfer sich wenden könnten, die mit Machtbefugnissen ausgestattet sei und das geschlossene System Schule aufbrechen könne.
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Kommentare
@ Dr. Hans Olg Rubber Duck – 30.06.10
Zitat" Wenn jemand seine Strafe verbüßt hat, spricht nichts dagegen, ihn auch wieder an Schulen als Lehrer einzusetzen".Sofern es darum geht das jemand in die Kasse gegriffen hat stimme ich Ihnen zu.
Wenn es aber darum geht das jemand unter den Rock eines Kindes gegriffen hat kann ich Ihnen keinesfalls zustimmen. So jemand darf nie wieder mit Kindern arbeiten, denn Opferschutz ist hier deutlich höher zu bewerten als Täterschutz.
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Erschreckende Ignoranz greift um sich... Dr. Hans Olg – 30.06.10
"Was ist eigentlich an Deutschland so kaputt das Raubkopierer schlimmer bestraft werden als Vergewaltiger?"Das kann ich Ihnen sagen. Kaputt ist, dass Dinge ohne jegliches Wissen einfach behauptet werden, zum Beispiel Obiges...
Peinlicher geht es eigentlich nicht mehr.
Zum Thema:
Wenn jemand seine Strafe verbüßt hat, spricht nichts dagegen, ihn auch wieder an Schulen als Lehrer einzusetzen, was soll diese mittelalterliche Hetze?
Mißbrauch wird bestraft, im übrigen sind diese Leute nicht auffälliger oder gar von einer erhöhten Rückfallgefahr geplagt.
Wenn z.B. aus menschlich nachvollziehbaren Gründen ein Lehrer und ein Schüler sich ineinander verlieben, ist Strafrecht häufig das untauglichste Mittel dagegen.
Aber Hauptsache Rache ohne Wissen und Zahlen über Rückfälle...
Peinlich ist das. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
Richtig so Azubi – 30.06.10
Richtig so.Missbrauch und derartiges muss viel härter bestraft werden!
ich will nicht sagen das der Lehrer generell nie wieder arbeiten darf, aber in Vereinen, Schulen, Kindertagesstätten oder derartiges sollte er nicht mehr arbeiten dürfen.
Meinetwegen kann er jeden Job machen bei dem er nicht mit Minderjährigen zu tun hat.
Was ist eigentlich an Deutschland so kaputt das Raubkopierer schlimmer bestraft werden als Vergewaltiger? Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
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