Navigation:
HAZ-Shop AboPlus Online-ServiceCenter
Südhessen

Weitere Missbrauchsfälle an Odenwaldschule


Der Missbrauchsskandal an deutschen Schulen weitet sich aus und hat auch eine politische Diskussion über Verjährungsfristen ausgelöst. An der Odenwaldschule im südhessischen Heppenheim wurden noch mehr Missbrauchsfälle bekannt.
Vier weitere Opfer haben sich zu Wort gemeldet. „Ihre Erfahrungen waren so schlimm, dass sie am Telefon weinte", sagte Magarita Kaufmann, die Direktorin des Internats.

Vier weitere Opfer haben sich zu Wort gemeldet. „Ihre Erfahrungen waren so schlimm, dass sie am Telefon weinte", sagte Magarita Kaufmann, die Direktorin des Internats.

© dpa

Es hätten sich vier weitere Ex-Schüler gemeldet, sagte die Direktorin des Internats, Margarita Kaufmann, am Montag. Darunter sei auch eine Frau. „Ihre Erfahrungen waren so schlimm, dass sie am Telefon weinte.“ Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) will am 23. April einen Runden Tisch gegen Kindesmissbrauch starten. Dabei sollen unter anderem Fragen der Hilfen für die Opfer sowie vorbeugende Maßnahmen erörtert werden, wie das Ministerium am Montag mitteilte.

„Wir haben jetzt 24 Fälle, 23 Männer und eine Frau“, sagte Kaufmann. Sie geht von drei Lehrern als mutmaßlichen Tätern aus. Am Montag sollte ein Brief an rund 900 Ex-Schüler des Internats verschickt werden, das zu den bekanntesten deutschen Reformschulen gehört. Für 15.00 Uhr war eine Pressekonferenz angesetzt.

Bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt war bereits im August 1999 eine Strafanzeige gegen den damaligen Internatsleiter eingegangen. Ermittlungen gab es wegen der Verjährung der Vorfälle aber damals nicht. Nach einem Bericht der „Frankfurter Rundschau“ erwägen ehemalige Schüler eine Verwaltungsklage gegen das Land Hessen, um Versäumnisse der Politik aufzudecken.

Der Sprecher der Darmstädter Staatsanwaltschaft, Ger Neuber, bestätigte, dass ein früheres Verfahren wegen Missbrauchs an der Schule eingestellt worden sei. Details könne er nicht nennen, „da die Akten inzwischen vernichtet wurden“.

CSU-Chef Horst Seehofer und die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sprachen sich - wie bereits am Sonntag Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) - für eine längere Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch aus. Die strafrechtliche Frist solle künftig bei mindestens 30 Jahren liegen, sagte Merk in München. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) steht solchen Forderungen skeptisch gegenüber. „Ich glaube nicht, dass es das Allheilmittel ist“, sagte sie im Deutschlandradio.

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes (DL), Josef Kraus, forderte Sonderbeauftragte in allen Bundesländern, um mögliche Missbrauchsfälle an Schulen lückenlos aufzuklären. „Die Kultusminister haben die verfassungsrechtliche Pflicht, Fälle sexuellen Missbrauchs an Schulen rasch aufzudecken und an die Justiz weiterzuleiten“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Der Philologenverband kritisierte indes Schavans Vorstoß, sich mit den Kultusministern und Lehrerverbänden Maßnahmen zu überlegen. „Das ist der typische Aktionismus-Reflex der Politik auf solche Vorfälle. Entscheidend ist, wie jede einzelne Schule mit diesem Thema umgeht, nicht was Kultusminister dazu Kluges sagen, die sich morgen schon wieder anderen Themen zuwenden“, sagte der Bundesvorsitzende, Heinz- Peter Meidinger. Er warnte vor einem Generalverdacht. Angesichts von 42 000 Schulen und 800 000 Lehrkräften in Deutschland sei die jetzt genannte Zahl betroffener Einrichtungen Gott sei Dank sehr gering, auch wenn sicherlich noch weitere Fälle ans Licht kämen.

Nach dem Missbrauchsvorwurf gegen eine Nonne aus einem Berliner Kinderheim kündigte der katholische Orden der Hedwigschwestern eine „offensive Aufklärung“ an. „Die Ordensgemeinschaft will den Vorwurf ernsthaft prüfen, sich damit auseinandersetzen und den Fall aufklären“, sagte Sprecher Thomas Gleißner. Man habe mit der mutmaßlichen Täterin gesprochen, die die Vorwürfe bestreite. Eine ehemalige Bewohnerin des Heims, die heute 60 ist, hatte in der ZDF- Sendung „Mona Lisa“ am Sonntag berichtet, dass sie in den 50er und 60er Jahren von einer Nonne über Jahre hinweg missbraucht worden sei.

dpa

Vier weitere Opfer haben sich zu Wort gemeldet. „Ihre Erfahrungen waren so schlimm, dass sie am Telefon weinte", sagte Magarita Kaufmann, die Direktorin des Internats.

Vier weitere Opfer haben sich zu Wort gemeldet. „Ihre Erfahrungen waren so schlimm, dass sie am Telefon weinte", sagte Magarita Kaufmann, die Direktorin des Internats.

© dpa

Ministerin Dorothea Henzler (FDP) erklärte am Montag in Wiesbaden: „Wenn es damals tatsächlich Versäumnisse der Schulaufsicht gegeben haben sollte, werden wir genau zu klären haben, wie es dazu kommen konnte.“ Die Sonderarbeitsgruppe werde anhand von Akten und Befragungen ehemaliger Mitarbeiter versuchen, die damaligen Vorgänge zu rekonstruieren.
„Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Aufklärung, müssen dabei aber auch sehr gründlich vorgehen. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass eine genaue Überprüfung des Sachverhalts voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen wird“, sagte die Ministerin. Sie sei zuversichtlich, spätestens in der nächsten Sitzung des Landtags- Schulausschusses am 18. März Ergebnisse vorlegen zu können.

dpa

Das deutsche Strafrecht spricht von Verjährung, wenn ein Verbrecher für eine kriminelle Tat nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann. Die Fristen der Verjährung sind im Strafgesetzbuch (StGB) definiert, und richten sich nach dem jeweiligen Höchstmaß der im Gesetz angedrohten Freiheitsstrafe.

Sexueller Missbrauch von Kindern verjährt demnach nach zehn Jahren (Paragraf 176 StGB). Die Verjährungsfrist für Vergewaltigung beträgt 20 Jahre (Paragraf 177 StGB). Allerdings beginnt die Frist erst, wenn das Opfer volljährig ist, also das 18. Lebensjahr vollendet hat (Paragraf 78 b StGB).

Verursacht der Täter aber durch den Missbrauch leichtfertig den Tod des Kindes, ist nicht die sexuelle Handlung entscheidend für das Strafmaß. In diesem Fall wird der Täter für das schwerere Verbrechen, also die Tötung des Kindes verurteilt. Ob die Tat verjährt, hängt dann davon ab, ob es sich um Totschlag oder Mord handelt. Totschlag verjährt nach 30 Jahren, Mord verjährt nie (Paragraf 78 StGB).

dpa

Vier weitere Opfer haben sich zu Wort gemeldet. „Ihre Erfahrungen waren so schlimm, dass sie am Telefon weinte", sagte Magarita Kaufmann, die Direktorin des Internats.

Vier weitere Opfer haben sich zu Wort gemeldet. „Ihre Erfahrungen waren so schlimm, dass sie am Telefon weinte", sagte Magarita Kaufmann, die Direktorin des Internats.

© dpa

Viele Opfer seien erst nach vielen Jahren in der Lage, sich mit ihrem Leid auseinanderzusetzen. „Es stellt sich die Frage, ob es dann vertretbar ist, dass eine frühe Verjährungsfrist eine strafrechtliche Verfolgung abschneidet.“ Vorschläge, wie lange eine solche Frist dauern sollte, machte die CDU nicht.

Im FDP-geführten Bundesjustizministerium wird eine Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist für Ansprüche auf Schadensersatz bei sexuellem Missbrauch geprüft. Sie liegt bei drei Jahren. Bleiben solle dagegen die strafrechtliche Verjährungsfrist von 10 Jahren (in besonders schweren Fällen erst nach 20 Jahren) ab dem 18 Lebensjahr. Die CSU schlägt hier eine Frist von 30 Jahren vor.

Gröhe betonte, mit einer jetzigen Fristverlängerung könnte nicht rückwirkend die Verjährung einer Straftaten aufgehoben werden. Deshalb stelle sich zugleich die Frage, wie den Menschen geholfen werden könne, die vor vielen Jahren Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind. „Sie haben ein Anrecht auf Genugtuung.“ Dazu könnten Gespräche alle Beteiligten beitragen. Zu einem runden Tisch äußerte er sich nicht näher.

Mit Blick auf die nun bekanntgewordenen Missbrauchsfälle außerhalb der katholischen Kirche an dem Elite-Internat Odenwaldschule im südhessischen Heppenheim sagte Gröhe: „Wir haben ein großes Interesse daran, in Einrichtungen unseres Landes Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen.“ Es sei völlig falsch, nur in Richtung katholische Kirche zu schauen.

dpa

„Ich glaube nicht, dass es das Allheilmittel ist“: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

„Ich glaube nicht, dass es das Allheilmittel ist“: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

© dpa

Leutheusser-Schnarrenberger ist skeptisch: „Ich glaube nicht, dass es das Allheilmittel ist“, sagte die FDP-Politikerin am Montag im Deutschlandradio. Ministeriumssprecher Anders Mertzlufft erklärte, bei den nun debattierten Missbrauchsfällen in Einrichtungen der katholischen Kirche könne eine längere, strafrechtliche Verjährungsfrist nicht greifen. Denn es gelte das Rückwirkungsverbot. Daher sei die Ministerin hier „grundsätzlich skeptisch“. Sie sei aber offen für eine Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen.
Im Skandal um sexuellen Missbrauch von Kindern an katholischen Einrichtungen waren Forderungen nach längeren Verjährungsfristen laut geworden. So sprach sich die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) am Montag dafür auf, die strafrechtliche Verjährungsfrist auf mindestens 30 Jahre zu verlängern. CSU-Chef Horst Seehofer unterstützt dies. Bislang liegt die Verjährungsfrist bei 10 Jahren, in besonders schweren Fällen bei 20 Jahren - gerechnet vom 18. Lebensjahr des Opfers an.

dpa

Nächster Artikel
Nächster Artikel
Vorheriger Artikel
Voriger Artikel
  • missbrauch silber – 10.03.10
    als mutter eines durch einen nachbaran missbrauchten tochter und selber betroffene würde ich mir als ersten schritt der justiz wünschen, dass verfahrensweisen für den umgang mit opfern den richtern ZWINGEND vorgeschrieben werden, dass opferschutz praktiziert wird.
    nach dem mb-verfahren, das meine familie erleben musste, würden wir nie wieder eine anzeige machen... zu schlimm war die traumatisierung durch den richter und die gegnerische anwältin.

    eine längere zeit, um zivilrechtliche ansprüche geltend zu machen, wäre wünschenswert. der prozess kostet so viel kraft, dass es in der regel für einen weiteren prozess nicht reicht.

    auch würde ich mir wünschen, dass der kampf um die bezahlung der notwendigen therapiestunden nicht nötig wäre. sind die bewilligten stunden trotz weiterhin bestehender notwendigkeit erschöpft, bleiben all die opfer auf der strecke, die nicht genügend geld besitzen, um die therapie weiter zu zahlen.

    es fehlen beratungsangebote für die familien der opfer... ich kann nicht mehr zählen, wie oft der vorwurf von sog fachleuten kam, dass die familie ja schuld sei (obwohl der nachbar gestanden hat) und deshalb keine hilfe benötige....

    ich bin froh, dass dieses thema zur zeit so breit diskutiert wird, würde mir aber wünschen, dass die diskussionen auf alle opfer ausgeweitet würden, sich nicht auf schule und kirche beschränken würden.
  • Katholische Amtskirche Abgeschrieben – 08.03.10
    Kath. Kirche in der Systemfalle

    Das „System“ kath. Kirche ist durchzogen von undemokratischen, intransparenten, Männer dominierten, Macht verteidigenden, Frauen- und Sexualität verachtenden, die Evolution verteufelnden, einen systemisch, ungeschichtlichen dogmatischen Ansatz verherrlichenden, die Laien arrogant belächelnden und Reformen fürchtenden Amts- und Verwaltungsstrukturen.

    Jeder, der in der kath. Kirche ein Weiheamt empfangen hat, geht sofort in die Defensivhaltung und in die Kommunikationsverweigerung, sobald von außerhalb der besorgte Ruf nach Veränderung an diesen Ämter- und Verwaltungsstrukturen laut wird; obwohl man genau weiß, dass z.B. der Pflichtzölibat oder die Frauenordination biblisch nicht legitimiert werden können, geht man sofort in eine Angriffsposition und verfasst Apostolische Schreiben, von denen man behauptet, sie hätten den Charakter einer „Ex-cathedra-Entscheidung“ (vgl. „Ad tuendam fidem“, „Instruktion über die kirchliche Berufung von Theologen“). Mit Hilfe von Eidversprechen macht der Papst sich die Hierarchie, die Theologieprofessoren bis hin zum Kaplan und Pastoralassistenten gefügig und verhindert auf diese Weise eine Diskussion über seinen absolutistischen Regierungsstil.

    In diesem ganzen Sumpf von Intransparenz, Willkür und Verweigerung demokratischer Grundrechte konnte über Jahrzehnte all das heranwachsen, was wir heute mit Pädophilie-Verbrechen bezeichnen. Immer wurde vertuscht, geleugnet, verharmlost und vor allem keine öffentlichen, demokratischen Gerichtsverfahren. Kein Kardinal bzw. Bischof hat bisher wegen Vergehen bzw. Verbrechen im Pädophiliebereich ein Gefängnis von Innen gesehen

    Solange die Kirche sich in ihren Strukturen nicht verändert, ist der Misserfolg des gegenwärtig betriebenen Aktionismus vorprogrammiert.
  • Schlimm Mimi – 08.03.10
    Was gibt es nur für miese Menschen. Da fällt einem nichts mehr zu ein. Die Kinder tun mir sehr leid. Hoffentlich können sie noch ein einigermaßen normales Leben führen. Ich wünsche es ihnen!!!

Meistgelesene Panorama-Artikel

Anzeige

Aus aller Welt

Testen Sie Ihr Wissen

Videos auf HAZ.de

Videos aus Hannover und aller Welt, Sport, Kino und Boulevard: Mit den HAZ-Videos informieren Sie sich schnell und kompakt.

Anzeige
Leiche bei Kiel vermutet
Foto: Auch am zweiten Tag blieb die Suche nach einem möglichen Opfer der Hells Angels erfolglos.

Mit Spezialsägen arbeitet sich die Polizei auf der Suche nach einer einbetonierten Leiche seit zwei Tagen durch eine Lagerhalle der Hells Angels nahe Kiel. Untersucht wird zudem ein Trafo-Häuschen, das als Folterkammer gedient haben könnte.



Top