„Ich glaube nicht, dass es das Allheilmittel ist“: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Leutheusser-Schnarrenberger ist skeptisch: „Ich glaube nicht, dass es das Allheilmittel ist“, sagte die FDP-Politikerin am Montag im Deutschlandradio. Ministeriumssprecher Anders Mertzlufft erklärte, bei den nun debattierten Missbrauchsfällen in Einrichtungen der katholischen Kirche könne eine längere, strafrechtliche Verjährungsfrist nicht greifen. Denn es gelte das Rückwirkungsverbot. Daher sei die Ministerin hier „grundsätzlich skeptisch“. Sie sei aber offen für eine Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen.
Im Skandal um sexuellen Missbrauch von Kindern an katholischen Einrichtungen waren Forderungen nach längeren Verjährungsfristen laut geworden. So sprach sich die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) am Montag dafür auf, die strafrechtliche Verjährungsfrist auf mindestens 30 Jahre zu verlängern. CSU-Chef Horst Seehofer unterstützt dies. Bislang liegt die Verjährungsfrist bei 10 Jahren, in besonders schweren Fällen bei 20 Jahren - gerechnet vom 18. Lebensjahr des Opfers an.
dpa
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