Eine zehnköpfige Arbeitsgruppe in der Nürnberger Agenturzentrale habe erste Vorschläge ausgearbeitet.
So solle zum Beispiel die Nachricht weniger einschüchternd klingen, dass die BA Geld zurück verlangt, schrieb das Blatt. Geplant sei künftig die Formulierung: „Da Sie nach den vorhandenen Unterlagen eine für den Leistungsanspruch erhebliche Änderung in Ihren Verhältnissen nicht rechtzeitig angezeigt haben, ist eine Überzahlung entstanden.“ Bisher habe die Bundesagentur geschrieben: „Sie sind bzw. waren verpflichtet, der oben bezeichneten Behörde alle Änderungen in den Verhältnissen mitzuteilen, die für die Leistung erheblich sind. Dieser Verpflichtung sind Sie zumindest grob fahrlässig nicht nachgekommen.“
ddp
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