„Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz braucht dringend Möglichkeiten, das Gesetz auch gegenüber öffentlichen Stellen durchzusetzen“, sagte Schaar der „Thüringer Allgemeinen“ (Montagsausgabe). Dazu müsse es möglich sein, ein Bußgeld zu verhängen oder es müsse das Recht geben, „eine Datenverarbeitung auch einmal zu untersagen“.
Bislang gebe es diese Möglichkeit nur für private Stellen, hob Schaar hervor. „Warum also nicht auch im öffentlichen Bereich“, fragte der oberste Datenschützer Deutschlands. Die jüngsten Datenpannen etwa bei der Bundesagentur für Arbeit zeigten, dass Verantwortliche dem Datenschutz teils noch nicht den Stellenwert einräumten, der ihm eigentlich zukommen müsste. „Dabei ist gerade der Staat in der Pflicht, den Datenschutz zu gewährleisten“, sagte Schaar.
afp
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