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Vorratsdatenspeicherung

Daten- und Verbraucherschützer begrüßen Karlsruher Urteil


Daten- und Verbraucherschützer haben das Karlsruher Urteil zur Verfassungswidrigkeit der umfassenden Speicherung von Telekommunikationsdaten begrüßt.
© ap

Mit dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung habe das Bundesverfassungsgericht ein klares Signal gegeben, erklärte der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband, Gerd Billen, am Dienstag in Berlin. Die informationelle Selbstbestimmung ist und bleibe ein hohes Schutzgut der Gesellschaft. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, in dem Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer zusammengeschlossen sind, forderte einen Stopp der „flächendeckenden Überwachung in ganz Europa.“

Der Branchenverband Bitkom zeigte sich ebenfalls erfreut über die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Das Vertrauen der Nutzer in den Schutz ihrer Privatsphäre dürfe nicht gefährdet werden, erklärte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. Eine moderne Gesellschaft müsse mit Blick auf die eigene demokratische Kultur, aber auch auf Freiheitsbewegungen in anderen Ländern die Privatsphäre respektieren.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürger auf Vorrat in der jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt. Alle bislang gespeicherten Daten müssen deshalb umgehend gelöscht werden. Laut Urteil ist die Vorratsdatenspeicherung allerdings zulässig, wenn eine Reihe enger Vorgaben zur Verwendung der Daten, zur ihrer Sicherheit bei der Speicherung sowie zur Transparenz bei ihrer Verwendung erfüllt werden.

afp

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