Die Richter hätten hierfür klare Vorgaben gemacht, die kaum Verhandlungsspielraum zuließen. „Ich verstehe die zögerliche Haltung der Justizministerin nicht. Sie muss das Urteil nur noch abschreiben. Einfacher geht es nicht“, sagte Schünemann.
Leutheusser-Schnarrenberger, die selbst als Klägerin gegen die Vorratsdatenspeicherung aufgetreten war, hatte zuvor erklärt, sich bei einem neuen Entwurf nicht unter Zeitdruck setzen zu lassen. „Das ist natürlich mental schwierig für die Ministerin, nun ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen, aber da muss sie nun durch“, sagte Schünemann. „Wir haben im Moment eine totale Sicherheitslücke.“
Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) dringt ebenfalls auf ein schnelles Gesetz. „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist keine Lizenz zur Untätigkeit“, sagte er am Freitag.
Die Karlsruher Richter hatten das Gesetz zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten zu Ermittlungszwecken am Dienstag für nichtig erklärt und strengere Vorgaben für die Speicherung gemacht, sie aber nicht grundsätzlich für unzulässig erklärt. Alle gespeicherten Daten der Telefonanbieter, allein bei der Telekom 19 Terabyte, müssen nun gelöscht werden.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter dringt ebenfalls auf ein rasches neues Gesetz: „Wir müssen das Rad da nicht neu erfinden“, sagte Sprecher Bernd Carstensen am Freitag.