Die Richter hätten hierfür klare Vorgaben gemacht, die kaum Verhandlungsspielraum zuließen. „Ich verstehe die zögerliche Haltung der Justizministerin nicht. Sie muss das Urteil nur noch abschreiben. Einfacher geht es nicht“, sagte Schünemann.
Leutheusser-Schnarrenberger, die selbst als Klägerin gegen die Vorratsdatenspeicherung aufgetreten war, hatte zuvor erklärt, sich bei einem neuen Entwurf nicht unter Zeitdruck setzen zu lassen. „Das ist natürlich mental schwierig für die Ministerin, nun ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen, aber da muss sie nun durch“, sagte Schünemann. „Wir haben im Moment eine totale Sicherheitslücke.“
Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) dringt ebenfalls auf ein schnelles Gesetz. „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist keine Lizenz zur Untätigkeit“, sagte er am Freitag.
Die Karlsruher Richter hatten das Gesetz zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten zu Ermittlungszwecken am Dienstag für nichtig erklärt und strengere Vorgaben für die Speicherung gemacht, sie aber nicht grundsätzlich für unzulässig erklärt. Alle gespeicherten Daten der Telefonanbieter, allein bei der Telekom 19 Terabyte, müssen nun gelöscht werden.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter dringt ebenfalls auf ein rasches neues Gesetz: „Wir müssen das Rad da nicht neu erfinden“, sagte Sprecher Bernd Carstensen am Freitag.

Kommentare
Hinweis HAZ.de – 06.03.10
Vielen Dank für den Hinweis, ist korrigiert."Urteil nur noch abschreiben" Au weia – 06.03.10
Ist das Schünemanns Verständnis davon, wie in Deutschland Gesetze entwickelt werden? Durch "Abschreiben"?Peinlicher geht es nicht.
Sicherheitsfanatismus Jens G. – 06.03.10
1. es heißt TeRabyte!2. zu Jörg Alner: Ich hätte es nicht besser ausdrücken können. Unsere "Sicherheits-"Politiker wollen partout eine Totalüberwachung - ein Schelm (oder Aufgeweckter?), wer böses vermutet.
Schnüffelpolitiker versus Bürgerrechte Jörg Alner – 06.03.10
Die Tatsache, das Innenminister Schünemann nun darauf drängt schnellstmöglich wieder eine verdachtsunabhängige Datenspeicherung zu installieren, zeigt dass der CDU-Mann weder begriffen hat, was das Verfassungsgericht geurteilt hat, noch was unser Grundgesetz zweifelsfrei definiert.Die Karlsruher Richter haben nämlich unterstrichen, auf was der gesunde, demokratisch gesinnte Menschenverstand von alleine kommt: Es KANN und DARF nicht sein, dass der Staat jeden Bürger ausnahmslos unter Verdacht stellt. Wer die verdachtsunabhängige Speicherung aller Verbindungsdaten fordert, der outet sich als manischer Kontrollfreak, der den Bürgern nicht traut.
Die Schünemannschen Forderungen fügen sich nahtlos ein in die Machenschaften seines CDU-Kollegen, Bundesinnenminister de Maizière, der den USA erlaubt hat, am europäischen Parlament vorbei, mittels des SWIFT-Abkommens, sämtliche aussereuropäischen Kontobewegungen zu überwachen und für ihre Industriespionage zu nutzen.
Beide, Schünemann und de Maizière, geben nichts auf die Bürgerrechte, schlimmer noch, die Bürger sind ihnen suspekt. Vertreten diese so genannten Volksvertreter wirklich das Volk?