Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erlaubte die Veranstaltung am Freitag in München mit der Beschränkung, dass jede Form der Erwähnung von Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß zu unterlassen sei. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte am Donnerstag ein Verbot der Veranstaltung durch das Landratsamt Wunsiedel noch bestätigt.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs ist das vollständige Verbot der Versammlung aber nicht mit den rechtlichen Anforderungen des bayerischen Versammlungsgesetzes vereinbar. Zwar würde eine Heß-Gedenkkundgebung den Verbotstatbestand dieses Gesetzes erfüllen. Eine Gedenkveranstaltung für Heß, der in Wunsiedel begraben liegt, sei jedoch nicht angemeldet worden. Auch habe nicht hinreichend belegt werden können, dass es sich um eine Tarnveranstaltung handle.
Der Befürchtung des Landratsamts, dass sich aus der Veranstaltung für Rieger ein Gedenkmarsch für Heß entwickeln könnte, ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs mit den Beschränkungen Rechnung getragen. Rechtsmittel gegen die Entscheidung gibt es laut Gericht nicht mehr.
Rieger hatte in Wunsiedel viele Jahre lang Neonazi-Aufmärsche zum Gedenken an Hitlers Stellvertreter organisiert. Seit 2005 sind diese Märsche verboten.
ddp
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Kommentare
Deutsche Sprache, schwere Sprache Jörg Allner – 13.11.09
Was bitte ist ein "von Neonazis-Trauermarsch"? Ist das eine Veranstaltung nur für Blaublütige oder schaut die HAZ-Redaktion mal wieder nicht richtig hin, wenn sie etwas veröffentlicht?