2014 ist demnach die Quote der erfolgreichen Widersprüche beim Jobcenter von zuletzt 36,5 auf 37,4 Prozent oder 56 716 Widersprüche gestiegen. Die Bundesregierung räumte zudem ein, dass im Jahr 2014 die Gerichte 41,1 Prozent der eingereichten Klagen gegen Sanktionen (6370) teilweise oder ganz stattgegeben haben.
Die Vorsitzende der Linken, Katja Kipping, sagte dazu, Sanktionen verletzten grundsätzlich das Grundrecht auf ein Existenzminimum. „Es ist besonders skandalös, wenn in diesem Bereich massenhaft fehlerhaft und rechtswidrig gekürzt wird.“ Scheinbar sei der Sanktionswillkür „Tür und Tor geöffnet“. Sanktionen bei Hartz IV und den anderen Grundsicherungen „gehören deshalb sofort und restlos abgeschafft“.
Insgesamt wurden 2014 bei 4 387 178 erwerbsfähigen Leistungsbeziehern 1 001 103 neue Sanktionen festgestellt. Knapp 17 Prozent der Leistungsbezieher waren 25 Jahre alt oder jünger. Fast drei Viertel aller Sanktionen (73,8 Prozent) wurden wegen Meldeversäumnissen verhängt.
DW