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Werbungskosten

Karlsruhe kippt Steuerregeln zu häuslichen Arbeitszimmern


 Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen: Auch wer nicht hauptberuflich von daheim aus arbeitet, darf die Kosten fürs private Büro als Werbungskosten geltend machen.

Häusliche Arbeitszimmer müssen nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wieder stärker steuerlich absetzbar sein. Die geltende Regelung zur eingeschränkten steuerlichen Absetzbarkeit der Arbeitszimmer erklärten die Karlsruher Richter am Donnerstag für grundgesetzwidrig.

Wenn in Schule oder Betrieb der Betroffenen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, muss nach der höchstrichterlichen Entscheidung eine steuerliche Berücksichtigung erfolgen. Die geltende Regelung wurde vom Zweiten Senat mit fünf zu drei Richterstimmen als verfassungswidrig eingestuft. Damit hatte die Klage eines Lehrers Erfolg. Der Gesetzgeber muss die Regelung sogar rückwirkend zum 1. Januar 2007 ändern.

Seit 2007 konnten häusliche Arbeitszimmer nur noch dann abgesetzt werden, wenn die berufliche Tätigkeit ausschließlich dort stattfand. Lehrer, die in der Schule unterrichteten und zu Hause nacharbeiteten, bekamen keine Steuervergünstigung mehr.

ap

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  • @ Benno Dr. Hans Olg – 29.07.10
    "Bei dem Urteil „5 zu 3“ würde ich hier mal nicht so eine dicke Lippe riskieren!"
    Unsachliche Bemerkung, da ich keine dicke Lippe riskiere, sondern dezidiert auch für den dümmsten Laien erkläre, dass der Staat durch bekannt verfassungswidrige Gesetze seine Bürger betrügt oder zu Zwangsdarlehen zwingt.
    Für mich ist dieses Urteil ein verfassungsrechtlicher Skandal, weil er eine Berufsgruppe bevorteilt, die überhaupt kein häusliches Arbeitszimmer für ihre Tätigkeit benötigt und bei der die Abgrenzung zwischen privater und beruflicher Nutzung schlicht unmöglich ist."
    Wie Sie erkennen könnten wenn Sie wollten, ist das Gesetz der eigentliche Skandal. Lehrer zum Beispiel brauchen einen Arbeitsplatz zum Korrigieren von Klassenarbeiten und Abiturarbeiten - soll man das auf der Parkpark machen? Welchen praxisfernen Tipps haben Sie noch auf Lager?
    "Wenn Sie dennoch dieses Urteil für Ihre Anwürfe heranziehen beweist das nur, dass Sie schlicht unfähig sind, logische Urteile zu fällen."
    Meine Ausführungen sind keine Anwürfe, sondern jederzeit überprüf- und belastbare Tatsachenbehauptungen. Wenn die nicht in Ihr Weltbild passen, sollten Sie eher Ihr Weltbild überprüfen.
    "Das haben Sie übrigens bei Ihren Kommentaren zu anderen Gerichtsurteilen z.B. in Sachen Landtagsneubau zureichend bewiesen."
    Tja, da hat wohl jemand mit meinem Nick Schindluder getrieben.
    "Falls Sie wirklich Richter sind, dann kann ich im Interesse der Rechtsfindung nur hoffen, dass Sie pensioniert sind."
    Richtig.
    "Andernfalls sollte Ihr Gerichtspräsident sich alle Ihre Urteile vornehmen und eingehend überprüfen."
    Warum? Die sind alle mit ihm abgesprochen und er war stets voll zufrieden mit mir und meiner Rechtsprechung im Senat. Also bleiben Sie mal ganz ruhig und denken noch einmal in Ruhe über alles nach. Viel Glück dabei.
  • "Rchter" Olg Benno – 29.07.10
    Bei dem Urteil „5 zu 3“ würde ich hier mal nicht so eine dicke Lippe riskieren!

    Für mich ist dieses Urteil ein verfassungsrechtlicher Skandal, weil er eine Berufsgruppe bevorteilt, die überhaupt kein häusliches Arbeitszimmer für ihre Tätigkeit benötigt und bei der die Abgrenzung zwischen privater und beruflicher Nutzung schlicht unmöglich ist. Wenn Sie dennoch dieses Urteil für Ihre Anwürfe heranziehen beweist das nur, dass Sie schlicht unfähig sind, logische Urteile zu fällen.

    Das haben Sie übrigens bei Ihren Kommentaren zu anderen Gerichtsurteilen z.B. in Sachen Landtagsneubau zureichend bewiesen. Falls Sie wirklich Richter sind, dann kann ich im Interesse der Rechtsfindung nur hoffen, dass Sie pensioniert sind. Andernfalls sollte Ihr Gerichtspräsident sich alle Ihre Urteile vornehmen und eingehend überprüfen.
  • @ Medienvertreter Dr. Hans Olg – 29.07.10
    Ja. Die hat für die SPD intensiv daran mitgearbeitet, dass Behinderte steuerlich massiv benachteiligt wurden. Jahre später wurde dieses Gesetz vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt, der Staat hatte in der Zwischenzeit Millionen Euro an unrechtmäßigen Einnahmen gehabt - alles weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit.
  • @ Richter Olg Medienvertreter – 29.07.10
    Ist Frau Dr. Barbara Hendricks eine von diesen Staatssekretären?
  • Grundgesetz, Politik und Geld Dr. Hans Olg – 29.07.10
    Als Richter hatte ich ausreichend Gelegenheit, mich intensiv mit diesem Thema auseinanderzusetzen.
    Seit Jahrzehnten ist es in Berlin üblich, verfassungswidrige Gesetze zu erlassen um die Staatseinnahmen zu steigern, wohl ahnend, dass diese Gesetze zu einem Zeitpunkt in der Zukunft vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt werden. Vorteil für die Politik: die Einnahmen hat man und nur ein Bruchteil des Geldes muß man an Steuerbürger zurückzahlen, meist nur die, die geklagt haben. Unter dem Strich ein gutes Geschäft für den Bundesfinanzminister, aber rechtsstaatlich bedenklich. Da gibt es im Ministerium Staatssekretäre, die beherrschen dieses "Spiel" perfekt... Schade nur, dass die meisten Politker, Bürger und Medien davon keine Ahnung haben.
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