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Steuerrecht

Lehrer können Arbeitszimmer wieder von Steuer absetzen


Gute Nachrichten für die Lehrer kurz vor dem Beginn des neuen Schuljahrs: In Zukunft können sie einen Teil der Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer wieder von der Steuer absetzen.
Kosten für ein Arbeitszimmer zu Hause können künftig wieder leichter von der Steuer abgesetzt werden.

Kosten für ein Arbeitszimmer zu Hause können künftig wieder leichter von der Steuer abgesetzt werden.

© dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag die seit 2007 bestehende Regelung im Steuerrecht, die diese Möglichkeit unterband, als „verfassungswidrig“ gekippt. Der Bundestag muss das Recht neu regeln.

Betroffen sind alle Arbeitnehmer, die einen Teil ihrer Tätigkeit zuhause ausüben und denen der Arbeitgeber keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Dies sind in erster Linie Lehrer. Mit einer Nachzahlung rechnen können allerdings nur jene, die das Arbeitszimmer in ihrer Steuererklärung angegeben und nach einem ablehnenden Bescheid des Finanzamtes Einspruch eingelegt haben. Seit April 2009 sind allerdings sämtliche Steuerbescheide bezüglich des häuslichen Arbeitszimmers unter Vorbehalt gestellt. In diesem Fällen kümmert sich das Finanzamt automatisch um die Nachzahlung. Bedingung ist allerdings, dass der Bürger in seiner Steuererklärung auf das häusliche Arbeitszimmer hingewiesen hatte.

Nach Auskunft von Birgit Diers, Sprecherin von Finanzminister Hartmut Möllring, liegen in Niedersachsen 33.000 Einsprüche gegen die bisherige Regelung vor. Das sei in etwa die Zahl der Fälle, die jetzt mit einer Nachzahlung rechnen könnten. Das Ministerium rechne mit einer Mehrausgabe aus dem Landesetat von rund 40 Millionen Euro. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft kalkuliert mit bundesweit rund 700 Millionen Euro Mehrausgaben. Laut Deutscher Presse-Agentur schätzt die Vertretung der Finanzbeamten, dass 800.000 Lehrer ihr Arbeitszimmer beim Finanzamt geltend machen könnten.

Die Karlsruher Richter sahen einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, weil den Lehrern kein anderer Arbeitsplatz als das eigene Haus für einen wichtigen Teil ihrer Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden könne.Geklagt hatte ein Hauptschullehrer vor dem Finanzgericht in Münster. Das Gericht hatte den Fall daraufhin dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Der niedersächsische Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Eberhard Brandt, begrüßte das Urteil: „Die Lehrer brauchen ihr Arbeitszimmer, in dem sie ihre Bücher, Akten und Schreibmöglichkeiten haben. Die Alternative wäre, dass die Schule ihnen einen Zuschuss zum Gehalt überweist – aber das ist abwegig. Die Arbeit bei der Korrektur der Arbeiten und bei der Vorbereitung auf den Unterricht ist eine intellektuelle Tätigkeit, die frei von der Stoppuhr zu erbringen ist – auch am Wochenende, abends und in den Ferien.“

Alexander Dahl und Klaus Wallbaum

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  • Benno Michael Schäfer – 20.10.10
    Hi Benno,
    manchmal ist ein einfacher Rat heilsam:"Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man einfach mal die Klappe halten."
    In diesem Sinne,
    liebe Grüße.

    P.S. Die Berufswahl ist eine Frage der Intelligenz.
  • Lehrer können Arbeitszimmer wieder von Steuer absetzen @Benno – 11.08.10
    Dann lassen wir das mal mit dem Arbeitszimmer. Reden wir über die Haftung und die nicht ersetzbaren Kosten bei Klassenfahrten, und die Betreuungszeiten auf diesen Fahrten, die nicht als Arbeitszeit gelten. Lehrerberuf ergreifen? Das tun die Ahnungslosen. Die Lehrerschaft in Deutschland ist zu sehr Untertan. Und dann muss man sich das populistische Gelaber anhören, jedes Kind bzw. jeder Jugendliche würde individuell gefördert. Keiner fragt mal ehrlich, ob das möglich ist, wenn schon Eltern mit einem Kind überfordert sind. Wie groß ist eigentlich in Deutschland die Dummheit? Schule ist wie Spiel ohne Grenzen.
  • Arbeitszimmer für Lehrer D.P. – 05.08.10
    Hallo Benno,

    wenn ich mir anschaue, was ich finanziell aus meiner privaten Tasche ohne Ausgleich in den schulischen und außerschulischen Bereich einbringe, um einen für die Kinden guten Unterricht zu gestalten, reicht der Ausgleich beim Arbeitszimmer lange nicht. Es ist schon sehr unbefriedigend, dann mal wieder das Pauschalurteil "faule Säcke" zu hören. Eine Mehrzahl an Lehrern ist bei ihrem Engagement und der Arbeitsbelastung weit unterbezahlt. Ich würde Benno raten, mal die Arbeit eines Lehrers zu machen.
    MfG
    D.P.
  • @ Benno II Frau G – 30.07.10
    Abgesehen von Ihrer völligen sachlichen Unkenntnis sollten Sie bei all Ihrem deutlich werdenden, typisch deutschen Sozialneid nicht übersehen, dass jeder Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Akademikergehalt durch seine direkten und indirekten Steuerabgaben weitaus mehr als die Summe von zwei Monaten ALG II für unsere Gesellschaft leistet!
  • @ Benno Dr. Hans Olg – 30.07.10
    Aha, das sind Sie ja wieder, diesmal mit allen Vorurteilen gegenüber Lehrern, die von völliger Unkenntnis zeugen.
    Nun gut, obwohl kein Lehrer, sage ich Ihnen das gerne.
    "Kann mir jemand einmal schlüssig begründen, wozu ein Lehrer ein häusliches Arbeitszimmer benötigt?"
    Ein Lehrer hat kein Arbeitszimmer in der Schule, in der er Tests, Klassenarbeiten, ezc. korrigieren könnte. Lehrer, die das bei ihrer Schule beantragt haben, konnte kein Arbeitszimmer zugewiesen werden. "Jede Schule hat Lehrerzimmer, jede Schule hat eine Bibliothek."
    Richtig, aber die haben nicht die Funktion als Arbeitszimmer für Lehrer zu dienen und sind schon gar nicht entsprechend ausgestattet. "Wenn Lehrer von ihren Schülern ganz selbstverständlich verlangen können, dass die in eine Personengemeinschaft von 25-35 Personen lernen und arbeiten, dann wird man das doch einer sicherlich von Berufswegen disziplinierten Lehrerschaft im Lehrerzimmer auch zumuten können. Oder?"
    Bei dem einen geht es um Wissensvermittlung an Schüler, bei Lehrern, die die oben genannten Aufgaben erledigen sollen, nicht. Da hinkt Ihr Beispiel nicht nur, sondern es humpelt.
    Und nun noch das Sahnehäubchen: Richter haben keinen Arbeitsplatz und bekommen auch keinen im Gericht zugewiesen.
    Die arbeiten tatsächlich - wenn keine Gerichtstermine anstehen - zuhause in einem Arbeitszimmer.
    Die Kosten dafür bringen sowohl Lehrer als auch Richter aus eigener Tasche auf und entlasten dabei gleichzeitig den Staat, der keine vergleichbaren Arbeitszimmer zur Verfügung stellen kann.
    Auch schaffen sich diese Berufsgruppen kein zweites Einkommen, sondern ihr einziges Einkommen wird anteilig entlastet für die Kosten, die der Staat einspart.
    Neidisch?
    Ich nicht, denn ich bin pensionierter Richter und kann kein Arbeitszimmer mehr steuerlich geltend machen, aber ich gönne es jedem Kollegen und Lehrer.
  • Arbeitszimmer für Lehrer Frau B – 30.07.10
    Sehr geehrter Benno,

    wen man (wie Sie) keine Ahnung von der Arbeit eines Lehrers hat (zeitlicher Umfang, benötigte Materialien, Größenordnung und Zustand von Lehrerzimmern,...), dann rate ich, als Lehrerin, zuerst einmal die Hausaufgaben, hier Recherche, ordentlich zu machen und sich dann wieder zu melden.
  • Wozu brauchen Lehrer häusliche Arbeitszimmer? Benno – 30.07.10
    Einfache Rechnung: 700 Mio. € für 800.000 Lehrer = 875 € je Lehrer im Durchschnitt. Die wie sie selbst nicht müde werden zu zitieren „faulen Säcke“ bekommen also ein Zubrot in der Größenordnung von zwei Monatsraten ALG II. Ist doch klasse, wie sich in unserer Gesellschaft durch einfaches Urteil von (selbst betroffenen?) Richtern eine sehr gut bezahlte Berufsgruppe ein zusätzliches Einkommen verschaffen kann.

    Wenn man dann noch liest, welche Klimmzüge diese Leute anstellen, um das Finanzamt – und damit die Gemeinschaft der Steuerzahler – hinters Licht zu führen, um das Vorhandensein eines „Arbeitszimmers“ vorzutäuschen, wenn man weiß, mit welchem Riesenaufwand Finanzbeamte – im Auftrag der Gemeinschaft der Steuerzahler – abstruse Behauptungen dieser Steuerhinterzieher überprüfen und widerlegen müssen, dann verliert man ob solcher Urteile des höchsten deutschen Gerichtes langsam den Glauben an Gerechtigkeit. Ach ich vergaß: es geht ja nicht um Gerechtigkeit, sondern um ein Urteil!

    Kann mir jemand einmal schlüssig begründen, wozu ein Lehrer ein häusliches Arbeitszimmer benötigt? Jede Schule hat Lehrerzimmer, jede Schule hat eine Bibliothek. Wenn Lehrer von ihren Schülern ganz selbstverständlich verlangen können, dass die in eine Personengemeinschaft von 25-35 Personen lernen und arbeiten, dann wird man das doch einer sicherlich von Berufswegen disziplinierten Lehrerschaft im Lehrerzimmer auch zumuten können. Oder?

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