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Steuerrecht

Lehrer können Arbeitszimmer wieder von Steuer absetzen


Gute Nachrichten für die Lehrer kurz vor dem Beginn des neuen Schuljahrs: In Zukunft können sie einen Teil der Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer wieder von der Steuer absetzen.
Kosten für ein Arbeitszimmer zu Hause können künftig wieder leichter von der Steuer abgesetzt werden.

Kosten für ein Arbeitszimmer zu Hause können künftig wieder leichter von der Steuer abgesetzt werden.

© dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag die seit 2007 bestehende Regelung im Steuerrecht, die diese Möglichkeit unterband, als „verfassungswidrig“ gekippt. Der Bundestag muss das Recht neu regeln.

Betroffen sind alle Arbeitnehmer, die einen Teil ihrer Tätigkeit zuhause ausüben und denen der Arbeitgeber keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Dies sind in erster Linie Lehrer. Mit einer Nachzahlung rechnen können allerdings nur jene, die das Arbeitszimmer in ihrer Steuererklärung angegeben und nach einem ablehnenden Bescheid des Finanzamtes Einspruch eingelegt haben. Seit April 2009 sind allerdings sämtliche Steuerbescheide bezüglich des häuslichen Arbeitszimmers unter Vorbehalt gestellt. In diesem Fällen kümmert sich das Finanzamt automatisch um die Nachzahlung. Bedingung ist allerdings, dass der Bürger in seiner Steuererklärung auf das häusliche Arbeitszimmer hingewiesen hatte.

Nach Auskunft von Birgit Diers, Sprecherin von Finanzminister Hartmut Möllring, liegen in Niedersachsen 33.000 Einsprüche gegen die bisherige Regelung vor. Das sei in etwa die Zahl der Fälle, die jetzt mit einer Nachzahlung rechnen könnten. Das Ministerium rechne mit einer Mehrausgabe aus dem Landesetat von rund 40 Millionen Euro. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft kalkuliert mit bundesweit rund 700 Millionen Euro Mehrausgaben. Laut Deutscher Presse-Agentur schätzt die Vertretung der Finanzbeamten, dass 800.000 Lehrer ihr Arbeitszimmer beim Finanzamt geltend machen könnten.

Die Karlsruher Richter sahen einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, weil den Lehrern kein anderer Arbeitsplatz als das eigene Haus für einen wichtigen Teil ihrer Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden könne.Geklagt hatte ein Hauptschullehrer vor dem Finanzgericht in Münster. Das Gericht hatte den Fall daraufhin dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Der niedersächsische Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Eberhard Brandt, begrüßte das Urteil: „Die Lehrer brauchen ihr Arbeitszimmer, in dem sie ihre Bücher, Akten und Schreibmöglichkeiten haben. Die Alternative wäre, dass die Schule ihnen einen Zuschuss zum Gehalt überweist – aber das ist abwegig. Die Arbeit bei der Korrektur der Arbeiten und bei der Vorbereitung auf den Unterricht ist eine intellektuelle Tätigkeit, die frei von der Stoppuhr zu erbringen ist – auch am Wochenende, abends und in den Ferien.“

Alexander Dahl und Klaus Wallbaum

Kosten für ein Arbeitszimmer zu Hause können künftig wieder leichter von der Steuer abgesetzt werden.

Kosten für ein Arbeitszimmer zu Hause können künftig wieder leichter von der Steuer abgesetzt werden.

© dpa

Die junge Finanzbeamtin, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen will, hat die kuriosesten Dinge erlebt bei ihren Außenterminen: Immer dann, wenn sie überprüfen sollte, ob das in der Steuererklärung angegebene „Arbeitszimmer“ tatsächlich existiert, stieß sie auf seltsame Inneneinrichtungen in den aufgesuchten Wohnungen.

Mal war ein weißer Fleck an der Tapete erkennbar – dort, wo bis kurz vor dem Kontrolltermin des Finanzamtes noch das Fernsehgerät gestanden hatte. Dann stand plötzlich die Schlafcouch auf dem Flur, wo diese doch erkennbar bisher immer im angeblichen Arbeitszimmer ihren festen Platz gehabt hatte. „Manchmal habe ich im Arbeitszimmer gleich zwei Schreibtische und mindestens drei Drehstühle gesehen, weil man wirklich unterstreichen wollte, dass dieser Raum als Büro genutzt wurde“, sagt die Finanzbeamtin. Kurzum: Die Frage, ob es sich wirklich um ein Arbeitszimmer handelt, hat die Finanzbehörden und die Steuerpflichtigen gründlich beschäftigt – und nicht selten dann anschließend auch noch die Gerichte.

Typisch deutsch eben: Fast jeder Häuslebauer bekommt vom Architekten angeraten, ein Arbeitszimmer einzurichten. „Oft aber wird später dort gar nicht gearbeitet“, berichtet der Anwalt Ralf Thesing vom Bund der Steuerzahler. Wenn im Regal Krimis stehen statt Fachbücher, wenn auf dem PC die Spiele der Kinder gespeichert sind oder in der Ecke ein Teddybär liegt, werden die Kontrolleure der Finanzämter bei ihren Nachprüfungen schon stutzig, denn oft wird das Arbeitszimmer nur als solches vorgetäuscht. Zum Streit kommt es, wenn das Finanzamt das Arbeitszimmer nicht anerkennt, der Bürger Einspruch einlegt und die Finanzbehörden nachhaken.

Die Vorschriften im Steuerrecht haben sich im Laufe der Jahre geändert, und sie sind auch heute unterschiedlich. Für den Steuerbürger muss das Arbeitszimmer nach geltendem Recht „der Mittelpunkt der Arbeit“ sein, soll es steuerlich anerkannt werden. Darüber gibt es oft Streit, der nicht selten wie Haarspalterei wirkt. „Etwa 60 Fälle im Jahr“ betreffen das Thema Arbeitszimmer, erklärt Hartwig Pust, Präsident des Niedersächsischen Finanzgerichts. Er und seine Kollegen müssen dann sorgfältig prüfen, ob die Tätigkeit des freiberuflichen Handelsvertreters, Architekten oder Versicherungsagenten tatsächlich hauptsächlich in diesem Zimmer stattgefunden hat. Da es bei Steuerstreitfragen oft um vergangene Jahre geht, hilft die Ortsbesichtigung dem Gericht wenig – denn ein Arbeitszimmer, das 2005 als solches genutzt worden war, kann 2006 schon zum Gästezimmer umgebaut worden sein. Also stützt man sich auf Abrechnungen, Verdienstbescheinigungen und Plausibilität: Ein Außendienstmitarbeiter etwa sitzt von Natur aus selten zu Hause, er ist vielmehr meistens unterwegs. Und wer nur geringe Einkünfte aus selbstständiger Arbeit hat, kann auch nicht den ganzen Tag in seinem Arbeitszimmer verbracht haben – zumindest nicht, um dort zu arbeiten.

Ein anderer Streit dreht sich um die Frage, was man denn überhaupt an ­Kosten absetzen kann. Unstrittig ist, einen Teil von Miet- oder Zinszahlungen, Strom und Heizung für den als Arbeitszimmer genutzten Raum anzugeben. Für Akten, Schreibtisch oder Stuhl gilt das weniger – sie zählen zu den Arbeitsmitteln, die gesondert, unter einem anderen Posten der Steuererklärung, beim Finanzamt geltend gemacht werden können.

Aber was ist jetzt mit dem Teppich? Das ist ein Fall für die Experten. Ist das Arbeitszimmer als solches nicht anerkannt, dann kann der Teppich auch nicht abgerechnet werden. Jedenfalls nicht, wenn er als Teppichboden fester Bestandteil des Raumes ist. Aber was ist, wenn es sich um einen losen Teppich handelt, der lediglich als Unterlage für den Schreibtisch dient? In diesem Fall könnte man vielleicht den Teppich gemeinsam mit dem Schreibtisch als „Arbeitsmittel“ von der Steuer absetzen. Ob das Finanzamt sich darauf einlässt, ist unklar – ein Versuch aber wäre, meinen manche Steuerberater, es vielleicht wert. Dieses Beispiel belegt einmal mehr die Verworrenheit des Steuerrechts in Deutschland.

Mit der am Donnerstag verkündeten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist allerdings für eine Gruppe nun zunächst Klarheit geschaffen worden – die Lehrer. Von 2007 an war für jene, die im häuslichen Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt ihrer Arbeit haben, die Absetzbarkeit gestrichen worden. Das betrifft in erster Linie und vor allem die Pädagogen. Weil sie aber gar keine Alternative zum Arbeiten im eigenen Haus haben, da die Büroräume in der Schule begrenzt sind und Klassenarbeiten auch am Wochenende und spätabends korrigiert werden müssen, fühlten sie sich ungerecht behandelt. Einige klagten – und siegten. Künftig wird das häusliche Arbeitszimmer für Lehrer wieder anerkannt werden. In welcher Form und unter welchen Bedingungen, steht bislang allerdings noch nicht fest.

Klaus Wallbaum

Wer profitiert von dem Urteil?

Alle, die ihr Arbeitszimmer für die infrage kommenden Jahre ab 2007 steuermindernd geltend gemacht haben. Wichtig ist nach Einschätzung des Deutschen Steuerberaterverbandes aber, dass der Steuerbescheid noch nicht rechtskräftig ist, weil Einspruch gegen die Nichtanerkennung des Arbeitszimmers eingelegt wurde. Seit 2009 wurde vom Finanzamt bei Geltendmachung des Arbeitszimmers automatisch ein Vorläufigkeitsvermerk in die Steuererklärung eingetragen. In diesen Fällen wird das Finanzamt das Geld automatisch nachzahlen. Wer für die Jahre seit 2007 noch keine Steuererklärung abgegeben hat, kann nun das Arbeitszimmer in der Anlage N unter Werbungskosten absetzen. Wer im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit des staatlichen Handelns das Arbeitszimmer nicht angegeben und den Steuerbescheid anerkannt hat, bekommt kein Geld. „Rechtstreue Bürger ziehen den Kürzeren“, sagt Markus Deutsch vom Steuerberaterverband.

Nach welchen Grundsätzen wird der Fiskus das Arbeitszimmer anerkennen?

Experten rechnen damit, dass die Finanzämter die Regeln anwenden, die bis 2006 galten, weil diese vom Bundesverfassungsgericht als mit dem Grundgesetz vereinbar eingestuft wurden. Danach darf jeder ein privates Arbeitszimmer steuermindernd geltend machen, wenn er mindestens 50 Prozent seiner Tätigkeit daheim verrichtet oder wenn er bei seinem Arbeitgeber keinen eigenen Arbeitsplatz hat. Möglich wäre aber auch eine neue Regelung, bei der Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer nur dann abzugsfähig wären, wenn der Arbeitgeber keine Alternative anbieten kann. Beschäftigte, die fast ausschließlich zu Hause arbeiten, obwohl sie auch bei ihrer Arbeitsstelle eine geeignete Möglichkeit hätten, könnten die Kosten in diesem Fall nicht mehr absetzen. Die Verfassungsrichter lassen diese Möglichkeit zu.

Welche Kosten können abgesetzt werden?

Bildet das Arbeitszimmer zu Hause den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, sind alle anfallenden Kosten absetzbar. Alle anderen dürfen vermutlich einen Betrag von bis zu 1250 Euro im Jahr steuermindernd geltend machen (so war die Regelung bis 2007). Abzugsfähig sind die anteilige Miete, Strom, Hausratversicherung oder Reinigung, aber auch Tapeten, Teppiche, Lampen oder Gardinen. Wohnungs- oder Hauseigentümer können Kreditzinsen, Abschreibungen, Reparaturen und Nebenkosten absetzen. Alles andere, also der Computer, Drucker, der Schreibtisch oder Fachliteratur, kann zusätzlich dazu als Arbeitsmaterial in unbegrenzter Höhe von den gezahlten Steuern abgesetzt werden.

Wie muss das Arbeitszimmer aussehen?

Die Größe ist laut Steuerberaterverband nicht limitiert, allerdings achten die Finanzämter auf „unangemessene Betriebsausgaben“. Wichtig ist, dass es sich um einen Raum handelt, der sich klar von der Privatsphäre abgrenzt und der nur Arbeitsmöbel wie Schreibtisch, Computer oder Bücherregal enthält. Ein Kinderbett etwa sollte nicht im Raum stehen. Der Steuerberaterverband empfiehlt, eine genaue Skizze des Raums mit allen Möbeln mit der Steuererklärung einzureichen. „Wer gewissenhaft dokumentiert, erspart sich Nachfragen und Ärger“, sagt Deutsch.

Alexander Dahl

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  • Benno Michael Schäfer – 20.10.10
    Hi Benno,
    manchmal ist ein einfacher Rat heilsam:"Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man einfach mal die Klappe halten."
    In diesem Sinne,
    liebe Grüße.

    P.S. Die Berufswahl ist eine Frage der Intelligenz.
  • Lehrer können Arbeitszimmer wieder von Steuer absetzen @Benno – 11.08.10
    Dann lassen wir das mal mit dem Arbeitszimmer. Reden wir über die Haftung und die nicht ersetzbaren Kosten bei Klassenfahrten, und die Betreuungszeiten auf diesen Fahrten, die nicht als Arbeitszeit gelten. Lehrerberuf ergreifen? Das tun die Ahnungslosen. Die Lehrerschaft in Deutschland ist zu sehr Untertan. Und dann muss man sich das populistische Gelaber anhören, jedes Kind bzw. jeder Jugendliche würde individuell gefördert. Keiner fragt mal ehrlich, ob das möglich ist, wenn schon Eltern mit einem Kind überfordert sind. Wie groß ist eigentlich in Deutschland die Dummheit? Schule ist wie Spiel ohne Grenzen.
  • Arbeitszimmer für Lehrer D.P. – 05.08.10
    Hallo Benno,

    wenn ich mir anschaue, was ich finanziell aus meiner privaten Tasche ohne Ausgleich in den schulischen und außerschulischen Bereich einbringe, um einen für die Kinden guten Unterricht zu gestalten, reicht der Ausgleich beim Arbeitszimmer lange nicht. Es ist schon sehr unbefriedigend, dann mal wieder das Pauschalurteil "faule Säcke" zu hören. Eine Mehrzahl an Lehrern ist bei ihrem Engagement und der Arbeitsbelastung weit unterbezahlt. Ich würde Benno raten, mal die Arbeit eines Lehrers zu machen.
    MfG
    D.P.
  • @ Benno II Frau G – 30.07.10
    Abgesehen von Ihrer völligen sachlichen Unkenntnis sollten Sie bei all Ihrem deutlich werdenden, typisch deutschen Sozialneid nicht übersehen, dass jeder Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Akademikergehalt durch seine direkten und indirekten Steuerabgaben weitaus mehr als die Summe von zwei Monaten ALG II für unsere Gesellschaft leistet!
  • @ Benno Dr. Hans Olg – 30.07.10
    Aha, das sind Sie ja wieder, diesmal mit allen Vorurteilen gegenüber Lehrern, die von völliger Unkenntnis zeugen.
    Nun gut, obwohl kein Lehrer, sage ich Ihnen das gerne.
    "Kann mir jemand einmal schlüssig begründen, wozu ein Lehrer ein häusliches Arbeitszimmer benötigt?"
    Ein Lehrer hat kein Arbeitszimmer in der Schule, in der er Tests, Klassenarbeiten, ezc. korrigieren könnte. Lehrer, die das bei ihrer Schule beantragt haben, konnte kein Arbeitszimmer zugewiesen werden. "Jede Schule hat Lehrerzimmer, jede Schule hat eine Bibliothek."
    Richtig, aber die haben nicht die Funktion als Arbeitszimmer für Lehrer zu dienen und sind schon gar nicht entsprechend ausgestattet. "Wenn Lehrer von ihren Schülern ganz selbstverständlich verlangen können, dass die in eine Personengemeinschaft von 25-35 Personen lernen und arbeiten, dann wird man das doch einer sicherlich von Berufswegen disziplinierten Lehrerschaft im Lehrerzimmer auch zumuten können. Oder?"
    Bei dem einen geht es um Wissensvermittlung an Schüler, bei Lehrern, die die oben genannten Aufgaben erledigen sollen, nicht. Da hinkt Ihr Beispiel nicht nur, sondern es humpelt.
    Und nun noch das Sahnehäubchen: Richter haben keinen Arbeitsplatz und bekommen auch keinen im Gericht zugewiesen.
    Die arbeiten tatsächlich - wenn keine Gerichtstermine anstehen - zuhause in einem Arbeitszimmer.
    Die Kosten dafür bringen sowohl Lehrer als auch Richter aus eigener Tasche auf und entlasten dabei gleichzeitig den Staat, der keine vergleichbaren Arbeitszimmer zur Verfügung stellen kann.
    Auch schaffen sich diese Berufsgruppen kein zweites Einkommen, sondern ihr einziges Einkommen wird anteilig entlastet für die Kosten, die der Staat einspart.
    Neidisch?
    Ich nicht, denn ich bin pensionierter Richter und kann kein Arbeitszimmer mehr steuerlich geltend machen, aber ich gönne es jedem Kollegen und Lehrer.
  • Arbeitszimmer für Lehrer Frau B – 30.07.10
    Sehr geehrter Benno,

    wen man (wie Sie) keine Ahnung von der Arbeit eines Lehrers hat (zeitlicher Umfang, benötigte Materialien, Größenordnung und Zustand von Lehrerzimmern,...), dann rate ich, als Lehrerin, zuerst einmal die Hausaufgaben, hier Recherche, ordentlich zu machen und sich dann wieder zu melden.
  • Wozu brauchen Lehrer häusliche Arbeitszimmer? Benno – 30.07.10
    Einfache Rechnung: 700 Mio. € für 800.000 Lehrer = 875 € je Lehrer im Durchschnitt. Die wie sie selbst nicht müde werden zu zitieren „faulen Säcke“ bekommen also ein Zubrot in der Größenordnung von zwei Monatsraten ALG II. Ist doch klasse, wie sich in unserer Gesellschaft durch einfaches Urteil von (selbst betroffenen?) Richtern eine sehr gut bezahlte Berufsgruppe ein zusätzliches Einkommen verschaffen kann.

    Wenn man dann noch liest, welche Klimmzüge diese Leute anstellen, um das Finanzamt – und damit die Gemeinschaft der Steuerzahler – hinters Licht zu führen, um das Vorhandensein eines „Arbeitszimmers“ vorzutäuschen, wenn man weiß, mit welchem Riesenaufwand Finanzbeamte – im Auftrag der Gemeinschaft der Steuerzahler – abstruse Behauptungen dieser Steuerhinterzieher überprüfen und widerlegen müssen, dann verliert man ob solcher Urteile des höchsten deutschen Gerichtes langsam den Glauben an Gerechtigkeit. Ach ich vergaß: es geht ja nicht um Gerechtigkeit, sondern um ein Urteil!

    Kann mir jemand einmal schlüssig begründen, wozu ein Lehrer ein häusliches Arbeitszimmer benötigt? Jede Schule hat Lehrerzimmer, jede Schule hat eine Bibliothek. Wenn Lehrer von ihren Schülern ganz selbstverständlich verlangen können, dass die in eine Personengemeinschaft von 25-35 Personen lernen und arbeiten, dann wird man das doch einer sicherlich von Berufswegen disziplinierten Lehrerschaft im Lehrerzimmer auch zumuten können. Oder?
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