Der Finanz- und Haushaltspolitiker seiner Fraktion erklärte: „Ich gehe davon aus, dass die Rente mit 67 wegen steigender Arbeitslosenzahlen in der Wirtschaftskrise nicht in Kraft treten kann.“
Pronold bezieht sich auf eine im Gesetz für das Jahr 2010 vorgesehene Überprüfung. „Wir müssen diese Überprüfungsklausel ernst nehmen und gegebenenfalls reagieren.“ Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister und Chef des Arbeitnehmerflügels der Union (CDA), Karl-Josef Laumann, hielt dagegen: „Die Krise am Arbeitsmarkt wird nicht ewig dauern.“ Trotz der Überprüfung gebe es „keine Alternative zur Rente mit 67“. Auch der Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, äußerte Bedenken. Er erklärte gegenüber dieser Zeitung: „Mittel- und langfristig wird wegen der demographischen Entwicklung das Potenzial der bis zu 67-Jährigen am Arbeitsmarkt gebraucht, allerdings nur im Bereich gut qualifizierter Tätigkeiten.“ Eine Sprecherin von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) erklärte, die Bundesregierung habe bislang keine Pläne, die geltende Gesetzeslage zu verändern.
Unterstützung erhielt Pronold vom Präsidenten des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), Adolf Bauer, von Gewerkschaften und von Politikern der Linken. Bauer erklärte: „Wer an der Rente mit 67 festhält, nimmt in Kauf, dass sich das Risiko der Altersarmut für ältere Beschäftigte deutlich erhöht.“ DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte, die Verlängerung der Lebensarbeitszeit sei angesichts des absehbaren Anstiegs der Massenarbeitslosigkeit nicht vermittelbar.
Der Bundestag hatte im März 2007 mit den Stimmen der Großen Koalition die Rente mit 67 beschlossen. Demnach wird das gesetzliche Renteneintrittsalter von bisher 65 Jahren von 2012 an um jährlich je einen Monat auf zunächst 66 Jahre erhöht. Von 2024 an steigt es um jährlich je zwei Monate, bis im Jahr 2029 das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegt.
Die Rente mit 67 sollte künftige Beitragszahler entlasten. Die steigende Lebenserwartung hat die durchschnittliche Dauer des Rentenbezugs stark ansteigen lassen. So bezogen Frauen 1981 im Durchschnitt 14,1 Jahre lang Rente, 22 Jahre später waren es bereits 18,8 Jahre. Bei Männern nahm die Rentendauer in dieser Zeit von 11,1 auf 14,8 Jahre zu. Wenn der Trend anhält, werden die Menschen im Jahr 2029 durchschnittlich 2,7 Jahre älter als heute.
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Kommentare
unsere älteren Kollegen Rosi F. – 23.06.09
Ja. Rente mit 67 und der erwünschte Doppeleffekt längere Beitragszahlung / kürzere Rentenzahlung. Das wars dann auch schon. Wie das mit Stellenangeboten für diese Altersgruppe aussieht, interessiert niemanden. Es geht ja nur darum, die Rentenkasse zu entlasten und nicht darum, entsprechende Maßnahmen für die Beschäftigung bis 67 zu treffen. Das wissen wir alle. Ich habe mich - so rein theoretisch - mal gefragt, wie solche Maßnahmen aussehen könnten. Ältere Menschen können definitiv nicht alle Jobs machen. Das bedeutet, für diese Beschäftigtengruppe muß der Begriff "Zumutbarkeit" anders definiert werden. Dementsprechend müssen seniorengerechte Arbeitsplätze vorhanden sein. Sowas geht nicht im Selbstlauf. Es müssten also - ähnlich dem Schwerbehindertenrecht - einklagbare Rechte festgeschrieben werden. Hierüber sollte dann auch eine entsprechende Seniorenvertretung wachen. Vielleicht sollten die Gewerkschaften ihren Klagegesang beenden und mal ein paar brauchbare Ideen entwickeln. Ich meine, irgendwie muss es doch mal weiter gehen. Bis gibt es anscheinend kein Konzept.Die Rente mir 67 gehört auf den Prüfstand! Volker Rockel – 23.06.09
Das Problem ist, dass das Konzept der „Rente mit 67“ nicht zu Ende gedacht wurde. Mithin wurde auch nicht beachtet, dass aufgrund der sich verändernden Entlohnungsstruktur und der realen Arbeitsmarktssituation ein gegenläufiger Effekt eintreten könnte!D.h. der theoretischen Überlegung der Entlastung der Rentenkasse, steht eine tatsächliche Belastung der anderen Sozialkassen gegenüber!
Durch die Tatsache, dass die Schere der Entlohnung sich in den letzten Jahren immer weiter gespreizt hat, ist der Abstand zwischen dem statistischen Durchschnittseinkommen der Versicherten und dem der Niedriglöhner am unteren Einkommensrand immer größer geworden. Das führt zu dem Effekt - da sich die Rentenhöhe (über die Entgeltpunkte) proportional zu dem Durchschnittseinkommen verhält - dass immer mehr Arbeitnehmer von der absoluten Entwicklung der Renten abgekoppelt werden.
Der zunehmende Wegfall der Tarifbindung, und der weiterhin fehlende gesetzliche flächendeckende Mindestlohn, hat diese Entwicklung noch weiter beschleunigt, da dieser Umstand das relative Lohnniveau noch weiter nach unten gedrückt hat!
Mithin droht immer mehr ArbeitnehmerInnen im Alter eine Rente, die sie trotz Vollzeitbeschäftigung zwangsläufig in die Altersarmut führt!
In 2006 lagen, nach Angaben des Statistischen Bundesamtes, bereits 16 % der Vollzeitbeschäftigten unterhalb der Niedriglohnschwelle von 1.800 Euro brutto monatlich! Dabei lag der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst der Niedriglöhner nur bei rund 1.430 Euro.
Für Teilzeitbeschäftigte betrug der negative Lohnabstand (je nach Branche) zu dem Lohnniveau der Vollzeitbeschäftigten in 2006 bis zu minus 26,5 %!
Selbst unter der Maßgabe eines gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohnes von 7,50 Euro brutto/Std. werden vollzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen nur ein Rentenhöhe erreichen können, die immer noch erheblich unter dem sächlichen Existenzminimum liegt.
In der Konsequenz ist daher zu erwarten, dass immer mehr ArbeitnehmerInnen im Alter eine Rente zu erwarten haben, die so gering ist, dass sie zwangsläufig auf soziale Transfers angewiesen sein werden!
Die Tatsache, dass Lohniveau im Bereich der Niedriglöhner sich relativ nach unten bewegt hat, führt noch zu einem anderen negativen Effekt: Je niedriger das Lohniveau, je niedriger ist auch der Beitrag zur Rentenversicherung. D.h. würde das Lohnniveau über einen adäquaten angemessenen Mindestlohn angehoben werden, und 68 % des durchschnittlichen nationalen Bruttoeinkommens bleibt hier die langfristig anzustrebende Zielgröße(!), würde, sich auch anteilig die Beitragszahlungen für die Rentenkasse erhöhen lassen. Mithin der die Einführung des gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohnes geeignet sein, die Renten abzusichern!
Daraus folgt, dass nicht die Rente mit 67 der Problemlöser ist, sondern im Wesentlichen, eine angemessene Anhebung des Lohniveaus im unteren Einkommensbereich.
Partiell mag dann zwar durch die „Rente mit 67“ der Effekt eintreten, dass die Rentenkasse durch das Verschieben des Renteneintrittsalters entlastet wird!? (Möglicherweise auch dadurch, dass der eine oder andere, durch einen früheren Renteneintritt, Abschläge in Kauf nimmt!) Dafür werden aber, über die zwingend notwendigen sozialen Transfers für Rentner die in die Altersarmut fallen, wiederum die Sozialkassen zusätzlich belastet!
Im Übrigen war, wenn ich mich recht erinnere, war auch ein Teil des konzeptionellen Ansatzes, dass Arbeitnehmer bis 67 tatsächlich arbeiten können sollten! D.h. nicht nur, dass durch den späteren Renteneintritt die Rentenkasse entlasten werden sollte, sondern auch durch das längere Erwerbsleben, ein Mehr an Beitragszahlung geleistet wird!
Hier war sicherlich „der Wunsch, Pate des Gedankens“. Selbst wenn man unterstellen würde, dass durch die demographische Entwicklung weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wird kaum erwartet werden können, dass sich tatsächlich der Arbeitsmarkt für ältere ArbeitnehmerInnen nachdrücklich öffnet!
D.h. es ist eher zu erwarten, dass die Wirtschaft über Arbeitsdichte und Beschäftigungsmodelle das Potential verfügbarer jüngerer ArbeitnehmerInnen ausschöpft! Mithin den über 60 jährigen, wie bereits schon heute(!), der Arbeitsmarkt sich weiterhin zunehmend verschließt!- Es kann somit vermutlich nicht erwartet werden, dass dieses sich nun zukünftig für die 65 bis 66 jährigen ändern soll!
Daraus folgt, das die Rente mit 67 nicht nur aus Gründen der Wirtschaftskrise in Frage zu stellen ist! Letztendliche besteht die Notwendigkeit, das Rentensystem in Deutschland in seiner grundsätzlichen Ausrichtung auf ein neues Fundament zu stellen!
Weiter daran rumzudoktern, wohl wissend das das System absehbar nicht mehr leistungsfähig ist, wäre politisch unverantwortlich!
Mit dem "Generationenvertrag" wird derzeit für unsere jungen Menschen ein Wechsel auf die Zukunft ausgestellt, der mit 100 % Sicherheit nicht mehr einlösbar sein wird!