Die Bundesregierung ist grundsätzlich zum Kauf gestohlener Bankdaten von Steuersündern in der Schweiz bereit. Man wolle sich bei der Entscheidung auf der Linie der Liechtenstein- Steueraffäre bewegen, sagte ein Sprecher von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Montag in Berlin. Eine Entscheidung sei aber noch nicht gefallen. Zunächst müsse es rechtliche Klarheit geben. Zuvor hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit Schäuble über den spektakulären Fall beraten. Andere Spitzenpolitiker der Union und Datenschützer warnen vor dem Kauf der Daten.
Anfang 2008 hatte der damalige Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) zusammen mit den zuständigen Ländern dem Geheimdienst BND grünes Licht gegeben, für bis zu fünf Millionen Euro gestohlene Daten zu deutschen Steuersündern im Fürstentum Liechtenstein zu kaufen. Auch der frühere Post-Chef Klaus Zumwinkel flog daraufhin als Steuerhinterzieher auf.
„Wir wollen auf der Basis des Liechtensteiner Falls hier zügig entscheiden“, sagte Schäubles Sprecher Michael Offer. Man werde konstruktiv mit der Schweiz zusammenarbeiten. Die Eidgenossen hatten Berlin gewarnt, ein Erwerb der Daten könne das Verhältnis beider Länder erschüttern. Schäuble will jetzt zusammen mit den Finanzbehörden des zuständigen Bundeslandes über das Angebot des Informanten entschieden. Nach dpa-Informationen prüfen derzeit federführend die Steuerbehörden in Nordrhein-Westfalen die Rechtslage.
Ein Informant hat den Steuerbehörden Bankdaten von bis zu 1500 Deutschen in der Schweiz angeboten. Er verlangt für die brisanten Informationen 2,5 Millionen Euro. Offen ist nach Angaben des Finanzministeriums, ob sich Bund und Länder wie beim Liechtenstein- Fall die Kaufsumme teilen würden. Eine erste Stichprobe des Materials soll fünf Verdächtige als Steuersünder überführt haben, die jeweils etwa eine Million Euro Steuern nachzahlen müssten. Insgesamt könnte dem Staat ein Steuersegen von etwa 100 Millionen Euro winken.
Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hatte am Wochenende den Kauf der Datensammlung abgelehnt: „Ich persönlich habe ein Problem damit.“ Auch Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) sagte Nein: „Diebstahl bleibt Diebstahl. Mit Dieben sollte sich der Staat nicht gemein machen.“ SPD, Grüne und Linke erklärten dagegen, der Staat dürfe sich die Steuer-Millionen nicht durch die Lappen gehen lassen.
dpa
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Kommentare
Die richtig Großen Nordlicht – 01.02.10
Die Großen lässt man laufen, damit man die richtigen Steuerverbrecher findet.Hoffentlich haben Sie jetzt viele unruhige Nächte. Schämt Euch! Aber mit solchen Aussagen würde man nur von diesen Leuten belächelt. Jetzt ist bald Schluss damit und das ist gut so!
Wenn man das richtige klaut... DEW – 01.02.10
Ich schließe mich meinen beiden Vorrednern - weitgehenst - an.Problematisch bleibt nur, dass dieser "Anbieter" die Daten seinem Arbeitgeber geklaut hat. Wenn Menschen wegen 3 Maultaschen (nach den Gerichten mit Recht) entlassen werden, wie sieht es dann mit so einem aus? Der macht sich ein schönes Leben in Nizza.
Na ja, die Kleinen hängt man, die "Großen" läßt man laufen...
Steuergerechtigkeit Nordlicht – 01.02.10
Auch wenn es zunächst befremdend klingt, dass sich der Staat derartiger „Ware“ bedienen könnte, ist dies am Ende in einem Gesamtzusammenhang zu sehen.Auch bei der Aufklärung von schweren Straftaten müssen der Staat und seine Organe auf Informationen aus bestimmten Milieus zurückgreifen. Stichwort „Lockkäufe“ oder die frühere „Kronzeugenregelung“.
Steuerhinterziehung ist und darf kein Kavaliersdelikt sein. Gerade die Klientel der Oberschicht, die gerne auf Hartz4-Empfänger mit dem erhobenen Zeigefinger zeigt, verdient keine Nachsicht in solchen Fragen. Während die breite Mittelschicht in diesem Land unsere Gesellschaft aufrecht hält, macht sich ein Teil der Superreichen einen schlanken Fuß und bringt das Vermögen ins „Trockene“. Dabei sollte man am wenigsten die FDP fragen. Man fragt ja auch nicht die Frösche wenn man den Sumpf trocken legen will. Gut das wir erneut einen Finanzminister haben, der als Badener mit schwäbischer Sparsamkeit konsequent in dieser Frage vorgeht. Gleiches gilt für den Niedersachsen Möllring.
Schweizer Konten RS – 01.02.10
Es ist schon aufällig, wie diejenigen, die sich aus welchen Gründen auch immer schützend vor Straftäter stellen, gebetsmühlenartig den Datenschutz ins Feld führen. Dabei werden die Daten der Steuerflüchtlinge auch nach dem Ankauf der CD nicht der Öffentlichkeit preisgegeben, sondern nur den Finanzbehörden und bei hinreichendem Verdacht der Staatsanwaltschaft. Sie werden also behandelt wie alle anderen Steuerdaten auch und ünterliegen dem Steuergeheimnis, nur mit dem Unterschied, dass sich einige warm anziehen müssen. Und das ist vollkommen in Ordnung so.Rechtsstaat Andreas – 01.02.10
So verlockend es auch ist, und so gerne wie manche Politiker auf den Populismus-Zug aufspringen möchten, ein Rechtsstaat sollte sich hüten, illegal erworbenes Material zum Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen zu machen. Nicht nur, dass man damit einem Dieb sozusagen moralische Absolution erteilt, der Staat würde sich auch zum Hehler machen. Darüber hinaus weiss doch niemand, ob die Daten nicht auch gefälscht sind. Kann man ausschließen, dass damit auch völlig Unschuldige ins Visier der Staatsanwaltschaft kommen? Doch wohl nicht. Daher Finger weg von solchen "Angeboten".