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HAZ-Gespräch

Von der Leyen plant Mindestlohn für Leiharbeiter


Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will mit einem neuen Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit vorgehen. Außerdem soll mit einem branchenweiten Mindestlohn verhindert werden, dass im nächsten Jahr osteuropäische Zeitarbeitsunternehmen mit Dumpinglöhnen auf den Markt drängen.
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU)

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU)

© dpa

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) plant einen Mindestlohn für Leiharbeiter. „Heute schon werben polnische Firmen sehr aktiv in Berlin mit Stundenlöhnen von drei bis vier Euro“, sagte die Ministerin im Gespräch mit der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung.

Ende April 2011 laufen die Übergangsfristen für die Begrenzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Arbeitnehmer aus den osteuropäischen EU-Beitrittsländern aus. Die neue Freizügigkeit berge nicht nur Chancen für die deutsche Wirtschaft, sondern auch Risiken für die Arbeitsplätze, warnte die Ministerin. „Wir wollen diese Dumpinglöhne nicht, und wir wollen nicht den Import dieser Tarifverträge, weil wir in Deutschland keine Lohnspirale nach unten in Gang setzen wollen“, sagte von der Leyen.

Bislang lehnt die FDP allerdings weitere Branchen-Mindestlöhne ab. Das Bewusstsein für die Besonderheit der Zeitarbeitsbranche, die in alle anderen Bereiche hineinwirke, wachse, sagte von der Leyen. „Wir sind noch im Gespräch, aber bereits auf der Ziellinie.“ Von der Leyens Amtsvorgänger Olaf Scholz (SPD) hatte bereits mehrere Anläufe gemacht, um einen Mindestlohn für Leiharbeitnehmer einzuführen. Er war jedoch am Widerstand der Union gescheitert.

Zusätzlich zur Einführung einer allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenze ist eine Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes geplant. Hintergrund ist die mittlerweile korrigierte Geschäftspolitik der Drogeriekette Schlecker, die Stammmitarbeiter entlassen hatte, um sie anschließend zu schlechteren Konditionen wieder als Leiharbeiter zu beschäftigen. Dieser Missbrauch soll nun gesetzlich verhindert werden. So soll künftig eine Wiedereinstellung als Leiharbeiter untersagt sein, wenn der Betreffende innerhalb der letzten sechs Monate bereits in der Firma gearbeitet hat. Die Ministerin bestätigte die Pläne.

Die Forderung von SPD und Grünen, Leiharbeitnehmern nach einer gewissen Einarbeitungsfrist den gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu garantieren, lehnt die Arbeitsministerin dagegen ab. Da diese gesetzliche Vorgabe zu höheren Kosten für die Entleiher führen würde, sei damit zu rechnen, dass viele Leiharbeiter kurz vor Ablauf der Frist entlassen würden, sagte von der Leyen. Zudem habe man die Ausnahme vom Prinzip „Gleicher Lohn“ in Deutschland bewusst zugelassen, „weil hier im Unterschied zu Frankreich die Leiharbeiter auch in beschäftigungsloser Zeit weiter beim Verleiher angestellt sind“.

Gabi Stief

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  • Kommentar von Herrn Volker Rockel JR – 05.08.10
    Herr Volker Rockel,
    wie alle Beteiligten an der Diskussion über Dampinglöhnen beschäftigen Sie sich mehr oder weniger nur mit einer Seite der Medallie, die Arbeitsmarkt heißt. Der Preis der Ware "Arbeit" ist und wird immer deutlicher über das Verhältnis Angebot zu Nachfrage bestimmt. Das Angebot an dieser Ware wird nämlich in Deutschland, aber auch früher oder später in ganzem EU-Raum, immer und kontinuierlich knapper. Diese andere Seite der Medallie heißt eben demografischer Wandel, der mindestens alle EU-Länder erfasst. Laut der letzen Prognose des Bundesamt für Statistik wird sich die Anzahl der Erwerbstätigen in Deutschland im Laufe der nächsten 50 Jahren dramatisch verringern (wohl gemerkt bei schrumfpender Bevölkerungszahl, obwohl hier die Anzahl der Rentner zu Erwerbstätigen zählt, und diese wird dramatisch von heute 34 auf 100 bis auf 63 auf 100 in 50 Jahren steigen). Selbst in stationärer und ambulanter Altenpflege (ohne häusliche Pflege)werden in 40 Jahren mehr als 1 Mio NEUE Arbeitsplätze entstehen müßen, möchte man den zukünftigen Senioren die Pflegeleistung anbieten, die sie heute geniessen. Also bei steigender Nachfrage nach Arbeitskräften, wird von Dumpinglöhnen schon in kürzem keine Rede sein dürfen. Deswegen erübrig sich quasi von allein die Frage nach Mindestlöhnen und das Thema Dumpinglöhne ist genauso vom Tisch. Bezahlt wird sowieso übertariflich, um überhaupt einen neuen, freien und freiwilligen (Fach-)Arbeitnehmer zu kriegen. Die Rente mit 67 wird man sich übrigens auch abschmincken können, ich glaube schon vor ihrer Eintritt. Gearbeitet wird bis zum Schluß, bzw. bis zum freiwilligen Abgang (im Sinne des Arbeitsverzichts), was schon heute das Beispiel der USA zeigt.
  • gerechte Löhne in der Zeitarbeit Link von der HAZ.de-Redaktion gelöscht – 28.06.10
    Dieser Kommentar wurde von der HAZ.de-Redaktion gelöscht. Bitte beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen unter: www.haz.de/nutzungsbedingungen
  • Leiharbeiter müssen Teuer sein! D... – 28.06.10
    Also meiner Mainung nach wäre der Schlüssel genau der, dass die Leiharbeiter teurer als die Festangestellten sind, daher
    !GLEICHER LOHN FÜR ALLE!
    Den im Grundgedanken war doch einmal die Leiharbeit als übergangsfrist für Spitzenlastgänge gedacht und nicht als einfache "Umgehung" der Kündigungsgesetze. Das haben aber meiner Meinung nach viele schon lange vergessen. Sollte man sich nicht irgendwan dazu entscheiden können einen "Übernahmepflicht" oder "gleichen Lohn für alle" einzuführen werden wir alle mal als Zeitarbeiter enden. Vielen Dank dann auch für einen Mindestlohn von 5 Euro ;-))))
  • re: Opa Harry unknown – 25.06.10
    Können sie ihren Hinweis auf § 11 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz noch einmal präzisieren!?- Kann es sein, dass sie hier "etwas durcheinander gebracht haben"?
  • Abwarten - die Trickser kommen noch Opa Harry – 24.06.10
    Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). das die Tätigkeit der Zeitarbeitsunternehmen regelt, gibt es in § 11 AÜG eine Tariföffnungsklauses. Danach muss der branchenübliche Tariflohn nicht gezahlt, wenn für die Zeitarbeitsbranche kein Tarifvertrag abgeschlosen worden ist (trifft in Deutschland aber nicht zu) oder der neue Arbeitnehmer zuvor mehr als 6 Wochen arbeitslos ist.
    Spannend ist aber die Höhe des Mindestlohnes, zugleich bleibt abzuwarten, ob die FDP sich querlegt. Lt. FDP ist die Tarifautonomie ausreichend. Selbst mit der zuvor genannten Tariföffnungsklauses wurde bereits Schindluder getrieben durch die christlichen Gewerkschaften (CGZP). Der chritlichen Metallgewerkschaft wurde bereits das Tätigkeitsfeld gewerbliche Industrie geschlossen durch das BAG. Auch der CGZP wurde bereits zweimal die Tariffähigkeit abgesprochen durch Arbeitsgerichte, siehe auch Bundestagsdrucksache 17 / 464. Das Verfahren ist letztinstanzlich beim BAG anhängig.
    Zu korrigieren ist auch das, was bei Schlecker an Schweinereien mit Leiharbeit getrieben wurde und wo anders noch getrieben wird (Edeka/Marktkauf) usw.
  • @ Volker Rockel Wolfhart – 24.06.10
    Inhaltlich und in der Analyse absolut zutreffende Darstellung!

    Aber vielleicht wünscht sich Frau von der Leyen für sich und ihresgleichen die preiswerten Haushaltshilfen, die sie nach dem 30.April 2011 aus den genannten Oststaaten rekrutieren kann.

    Ansonsten gibt es keinen Grund, die Diskussion über die sich abzeichnenden Probleme für Leiharbeiter und alle (!!!) Arbeitnehmer in Deutschland nicht zu führen.

    Und spätestens bis zum 30.4.11 werden aller Voraussicht nach die etablierten Leiharbeitsfirmen Firmenneugründungen in den Oststaaten vornehmen.
  • Offensichtlich hat von der Leyen das eigentliche Problem immer noch nicht richtig verstanden? Volker Rockel – 24.06.10
    Das Problem ist wesentlich defiziler und nicht nur ein Problem der Leih- und Zeitarbeitsbranche!

    Am 1. Mai 2004 traten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern der EU bei.

    In acht der zehn Beitrittsverträge wurde eine Übergangsregelung zur Arbeitnehmerfreizügigkeit festgeschrieben.- Betroffen davon sind alle mittel- und osteuropäischen Länder, also alle Neumitglieder außer Malta und Zypern. Mit dem 1. Mai 2009 endete eigentlich diese Übergangsperiode.

    Lediglich Deutschland und Österreich haben beschlossen, die Übergangsfrist - über eine Verlängerungsoption - bis zum 30. April 2011 auszudehnen. D.h. :

    1. Dass ab diesem Datum u.a. nunmehr auch Leih- und Zeitarbeitsunternehmen aus ost- u.d mitteleuropäischen EU Mitgliedsstaaten der EU, ArbeitnehmerInnen aus diesen Ländern in Deutschland tätig werden lassen können.

    Da hilft dann weder der mit den Christlichen Gewerkschaften abgeschlossene Tarifvertrag weiter, noch die Haustarifverträge in der Leih- und Zeitarbeitsbranche in Deutschland!- Denn es gelten die Tarifverträge des entsendenden Unternehmens in dem jeweiligen Mitgliedstaat.

    Es sei denn, dass die Zeit- u. Leiharbeitsbranche über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen) Branchen-Mindestlohn festlegt oder ein (alternativ) ein gesetzlicher flächendeckender Mindestlohn besteht!


    Nur dürfte ein Mindestlohn im Maßstab der bislang diskutierten Höhe der deutschen Zeit- u. Leiharbeitsbranche aber nicht mehr weiterhelfen!

    Denn das Entsendegesetz würde zwar die Mindest- Arbeitsbedingungen regeln unter denen diese Zeit- u. Leiharbeit aus den neuen ost- und mitteleuropäischen EU Mitgliedsstaaten tätig würden und ggf. würde ein Mindestlohnniveau für die Branche festgelegt sein, "aber es gelten die Sozialabgaben am Sitz des entsendenden Unternehmens"!

    D.h., die deutsche Zeit- u. Leiharbeitsbranche müßte einen Mindestlohn definieren, der auch eine Wettbewerbsfähigkeit über die Höhe der Sozialabgaben sicherstellt!- Hierbei ist es kaum vorstellbar, dass dieser Mindestlohn unter 9,00 brutto/Std. liegt;- wahrscheinlich würde er die 10 Euro Grenze überschreiten müssen!


    2. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU, hat aber Auswirkungen auf den gesamtem deutschen Arbeitsmarkt!

    Denn in erheblichen Teilen des deutschen Arbeitsmarktes bestehen weder tarifliche Regelungen noch Branchenmindestlöhne über das Entsendegesetz!

    D.h., gemessen am Lohnniveau für Beschäftigte in einigen der neuen ost- und mitteleuropäischen EU Mitgliedsstaaten, sind selbst die Einkommen der sogenannten Niedriglöhner in Deutschland _ ein kommentar hat ja bereits darauf aufmerksam gemacht - auf einem hohen Niveau und wird daher viele dieser Arbeitnehmerinnen motivieren, in Deutschland eine Arbeit aufzunehmen!

    Dadurch entsteht ein zusätzlicher Druck von „billigen“ Arbeitskräften aus den mittel- und osteuropäischen EU-Mitgliedsländern, auf den deutschen Arbeitsmarkt! Da davon auszugehen ist, dass deutsche Unternehmen sich der "billigen" Arbeitskräfte bedienen werden, erhöht sich damit zwangsläufig auch das Risiko der Arbeitslosigkeit für deutsche ArbeitnehmerInnnen bzw. die Lohndumpingspirale wird weiter beschleunigt!

    Was in der Konsequenz auch bedeutet, dass eine weitere Belastung der Sozialsysteme entsteht, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber - über die jeweiligen Beiträge - anteilig partizipieren läßt! Das kann politisch nicht gewollt sein!


    Und nun zeigt sich auf, dass die Diskussion über eine Verhinderung des Mindestlohns politisch völlig unsinnig war! (und es gute Gründe gegeben hat, dass 20 Mitgliedsländer einen gesetzlichen Mindestlohn bereits eingeführt haben!)

    D.h., es gibt gute Gründe nunmehr nachdrücklich für einen gesetzlichen flächendeckender Mindestlohn aus allen Parteien zu votieren!


    Interessanterweise hat sich dieser Aspekt einer öffentlichen Diskussion bislang völlig entzogen und offenbar genießt dieses Thema, im Hinblick auf die umfänglichen Konsequenzen, unverständlicherweise immer noch nicht die gebührende Aufmerksamkeit der Medien!
  • Leiharbeit ist Ausbeutung ich – 24.06.10
    Sehr guter Ansatz, nur müsste schneller gehandelt werden, denn die Spirale nach unten dreht sich schon mit hoher Geschwindigkeit.

    Leider ist das eine Lüge:

    "Zudem habe man die Ausnahme vom Prinzip „Gleicher Lohn“ in Deutschland bewusst zugelassen, „weil hier im Unterschied zu Frankreich die Leiharbeiter auch in beschäftigungsloser Zeit weiter beim Verleiher angestellt sind“."

    Denn viele Zeitarbeiter bekommen inzwischen nur noch Koppelverträge die sie an einen "Ausleiher" bindet.
    Werden sie vom "Ausleiher" abgemeldet fliegen sie auch bei der Leihfirma raus.

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