Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei der Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten für sechs Monate um einen „besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis“, weil die Verbindungsdaten inhaltliche Rückschlüsse „bis in die Intimsphäre“ ermöglichten und damit aussagekräftige Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile gewonnen werden könnten. Da zudem Missbrauch möglich ist und die Datenverwendung von den Bürgern nicht bemerkt werde, sei die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form geeignet, „ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen“.
Die Verfassungshüter forderten daher vom Gesetzgeber, „anspruchsvolle“ und „klare Regelungen“ zur Datensicherheit, Datenverwendung, Transparenz und zum Rechtsschutz der Betroffenen zu festzulegen. Grundsätzlich sind Telekommunikationsdaten laut Urteil indes „für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung“. Sie dürfen deshalb unter den genannten Voraussetzungen weiterhin zur Verfolgung und Verhinderung von „schweren Straftaten“ gespeichert und verwertet werden.
Ein grundsätzliches Übermittlungsverbot gilt allerdings für Daten von Organisationen, die anonyme Beratung in seelischen oder sozialen Notlagen anbieten. Kommunikationsdaten etwa von Ärzten, Rechtsanwälten oder Journalisten könnten dagegen künftig grundsätzlich erfasst werden. Den Nachrichtendiensten bleibt er Zugriff auf Telefonverbindungsdaten aber weitgehend verwehrt.
Das Gericht befasste sich in dem Urteil erstmals ausführlich mit Fragen der Datensicherheit. Es forderte den Gesetzgeber auf, einen strengen Maßstab für Sicherheitsstandards zu entwickeln, die von den Telekommunikationsanbietern umgesetzt werden müssen. Dazu zählten etwa die „anspruchsvolle Verschlüsselung“ von Daten oder ein „gesicherteres Zugriffsregime“. Zudem bedürfe es einer „transparenten Kontrolle unter Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten“. Die Kosten für diese Datensicherheit haben laut Urteil die Unternehmen zu tragen, da sie auch von der Telekommunikation profitieren.
Der Bund muss zudem klarstellen, dass Vorratsdaten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten genutzt werden dürfen und hat dazu einen abschließenden Katalog festzulegen. Überdies muss er den Ländern klare Maßgaben machen, inwieweit die Polizei zur Gefahrenabwehr auf Vorratsdaten zugreifen darf. Betroffene müssen in der Regel über die Auswertung ihrer Daten informiert werden.
Einzig bei den Daten zu Internet und E-Mail-Verbindungen, den sogenannten IP-Adressen, legte das Gericht den Maßstab nicht so streng an. Diese bei jeder Internetverbindung neu vergebenen IP-Daten dürfen unabhängig von einem begrenzenden Straftatenkatalog auch für die Verfolgung von erheblichen Ordnungswidrigkeiten oder von Nachrichtendiensten ausgewertet werden. Die Aussagekraft der IP-Daten sei begrenzt, eine systematische Ausforschung über einen längeren Zeitpunkt damit nicht möglich, hieß es zur Begründung. (Az.: 1 BvR 256/08)
afp
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Kommentare
Verfassungsfeindlich UM – 02.03.10
Eigentlich nichts ungewöhnliches das unser Bundeverfassungsgericht zum wiederholten male feststellt das unser Parlamentverfassungsfeindliche Gesetze beschliesst und anwendet.Und damit gegen das Grundgesetz verstösst.
Aber egal bis zur nächsten Wahl hat Michel alles wieder vergessen und wird sein Kreuzchen wieder dort hinmachen wo er es immer hin macht.
Internet Joey – 02.03.10
Im Parlament sitzt soviel Unwissen und Dummheit bezüglich des Internets, dass die Piraten die logische Konsequenz waren. Ob diese Nerds das Schiff auf Kurs bringen bleibt aber abzuwarten.@Bürger
Auf der CeBit gibt es schon lange keine Fachleute mehr. Nur noch ahnungslose Verkäufer. Das sind wahrscheinlich jene die den Politikern mit Rat zur Seite stehen.
Abmahnanwälte? Franxman – 02.03.10
Was machen jene den nach diesenUrteil,welche Provider zur
Datenherrausgabe gezwungen haben??
mfg
Tippfehler Pedant – 02.03.10
"Massen-Speicherung" => "Massenspeicherung"Worttrennung mit Bindestrich sind zur Unsitte geworden.
Stasi-Staat vs. Bundesverfassungsgericht Bürger – 02.03.10
Die Gewaltenteilung macht Sinn! Vielen Dank liebe Bundesrichter, wenigstens Sie haben den Bezug zur Realität nicht verloren. Eigentlich sollte man spätestens nach Veröffentlichung der Anmeldepraxis bei Prepaidkarten der Discounter darauf gekommen sein, dass Terroristen, mit ihrem erheblichen Maß an krimineller Energie sich nicht am Telefon, was auf Ihren Namen läuft verabreden. Da kaufen lieber Terrorzellen europaweit Prepaidkarten ein und werfen die nach 2 Telefonaten weg.Liebe Politiker, willkommen in der Realität!! Ab und zu mal ne Computerzeitschrift kaufen und lesen. Oder auf der Cebit mal mit Entwicklern statt Geschäftsführern sprechen.