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Entnahme von Blutalkoholproben

Busemann hält an Abschaffung des Richtervorbehalts fest

Von Karl Doeleke

Justizminister Bernd Busemann (CDU) hält trotz kritischer Stimmen aus der FDP weiter daran fest, den Richtervorbehalt für die Entnahme von Blutalkoholproben abzuschaffen. Die richterliche Anordnung der Blutentnahme nach einer Trunkenheitsfahrt sei kein Selbstzweck, schreibt der CDU-Politiker.
Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU)

Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU)

© Decker (Archiv)

In einer Antwort auf zwei Anfragen der Fraktionen von FDP und Grünen schreibt Busemann: „Dort, wo der Richtervorbehalt seinen Zweck nicht erfüllt und rechtsstaatlich nicht geboten ist, sollte man auf ihn verzichten.“

Busemann hat daher eine Initiative Niedersachsens zur Änderung der Strafprozessordnung über den Bundesrat angekündigt. Nach seinem Willen soll in Zukunft jeder Polizeibeamte die damit verbundene Körperverletzung selbst anordnen dürfen. Bisher ist das nur bei „Gefahr im Verzug“, wenn es also schnell gehen muss, erlaubt.

Dafür wird der Justizminister aber noch einige Überzeugungsarbeit bei der FDP leisten müssen, ohne deren Zustimmung er laut Koalitionsvertrag eine solche Initiative nicht starten kann. „Wir haben noch Gesprächsbedarf“, erklärt der rechtspolitische Sprecher der Liberalen, Roland Zielke, der die Anfrage gestellt hatte. „Die Entscheidung über eine Körperverletzung sollte man nicht allein der Exekutive überlassen.“ Dem Osnabrücker missfällt das rechtspolitische Signal, das der Vorstoß Busemanns aussendet. „Da verschiebt man eine Grenze“, sagt Zielke. „Darf ein Polizist in Zukunft einem Delinquenten Haare ausreißen, um seine DNS als Beweis zu sichern?“

Busemanns Vorstoß zielt auf eine Reform des Paragrafen 81a Strafprozessordnung ab, der unter anderem die Entnahme von Hautzellen, Haaren und Speichelproben regelt. Die bisherige Regelung sei kaum praktikabel, argumentiert Busemann, da es schwierig sei, in einem Flächenland wie Niedersachsen einen richterlichen Bereitschaftsdienst vorzuhalten, besonders nachts und am Wochenende. Beweise drohten zu verwässern. Dem widerspricht Zielke. „Ein solcher Bereitschaftsdienst würde das Problem lösen, und es ist nicht so, dass das nicht handhabbar wäre“, meint der Liberale. Zielke bemängelt die dünne Faktenlage, auf der Busemann argumentiert. FDP und Grüne wollten wissen, wie oft zuletzt Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrten gescheitert sind, weil kein Richter zu erreichen war. Das Ministerium wusste es nicht.

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  • Richtervorbehalt Peters, Falko – 01.04.10
    Der Herr Justizminister hat recht. Wenn ich auf eine Polizeistreife stoße die gerade, in Wind, Wetter und am Wochenende ihre Kontrollen durchführen müssen,treffe ich nicht immer auf gutgelaunte Beamte. Besonders, wenn sie gerade eben mal von einem unverschämten Spinner angemacht worden sind. Das ist menschlich. Ein Unbeteiligter muß die Entscheidung schon mal übernehmen.
    Hier sieht man mal wieder was dabei rauskommt, wenn nur noch Rechtsanwälte, Lehrer und Beamte in den Parlamenten sitzen. Setzen warscheinlich auf Einschüchterung der Beamten. Anders Schlüsse lassen solche Vorschlägge nicht zu!

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