Der aus der Sicherungsverwahrung entlassene und in Bad Pyrmont lebende Sexualstraftäter darf nicht in eine geschlossene Anstalt eingewiesen werden. Ein Amtsarzt bescheinigte dem Mann am Montag nach einer kurzfristig anberaumten Untersuchung, dass die Voraussetzungen für eine Zwangseinweisung nicht vorliegen. „Grundsätzlich ist eine Gefahr nicht auszuschließen, gegenwärtig jedoch keine Gefährdung gegeben“, urteilte der Mediziner laut Landrat Rüdiger Butte (SPD).
Jetzt soll ein Expertenteam, bestehend aus Mitarbeitern des Gesundheitsamtes, des Landeskriminalamtes und des Bewährungshelfers, nach einer alternativen Wohnortlösung suchen. Dies geschehe in „enger Abstimmung mit dem niedersächsischen Justizministerium, erklärte eine Sprecherin des Landkreises. Unklar ist jedoch, wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann. Butte hofft aber, dass bis spätestens Dienstag das weitere Vorgehen feststeht.
Hintergrund für die Verlegung des Mannes ist zum einen die fehlende Eignung der Betreuungseinrichtung in Bad Pyrmont. Der Betroffene habe bereits seine Bereitschaft zur Mitwirkung signalisiert. „Zum anderen will er aber auch selbst weg“, sagte Butte. Den immensen Druck von Öffentlichkeit und Medien halte der Mann, der fast 30 Jahre hinter Gittern saß, einfach nicht aus.
Noch am Montagmittag hatte Butte gehofft, das Sicherheitsproblem in Bad Pyrmont durch eine Zwangseinweisung der „tickenden Zeitbombe“ lösen zu können. Seit dem Einzug des Mannes am Donnerstag könne durch seine „aktuelle Verhaltensweise“ ein Rückfall nicht ausgeschlossen werden. „Insofern muss zeitnah eine örtliche Veränderung zum Tragen kommen“, betonte Butte. Bis das Expertenteam eine Entscheidung fällt, hat sich das Heim bereiterklärt, den Mann weiter zu betreuen.
Das OLG Karlsruhe hatte die JVA Freiburg am Donnerstag angeordnet, den wegen mehrfacher Vergewaltigung und Körperverletzung vorbestraften Mann aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen. Daraufhin war er in eine Betreuungseinrichtung in Bad Pyrmont gezogen.
Die Richter bezogen sich in ihrer Entscheidung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Demzufolge verstößt Deutschland mit der rückwirkenden Sicherungsverwahrung eines Gewaltverbrechers gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) hatte gegen die Freilassung scharf protestiert: Trotz des Urteils aus Straßburg müsse niemand freigelassen werden, der als weiterhin gefährlich eingestuft werde.
Generell sei die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe für Butte „absolut nicht nachvollziehbar“. Er selbst habe erst am Freitagmorgen von Journalisten von dem Umzug erfahren. Er betonte, im Rahmen seiner politischen Verantwortung alles daran setzen zu wollen, um die größtmögliche Sicherheit für die Bürger zu bieten. Vor dem Haus werde zudem die Polizei alles tun, um die Sicherheit zu gewährleisten.
dpa
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Kommentare
Merkwürdiges Rechtsempfinden ctheiss – 20.07.10
Da haben ja so einige ein merkwürdiges Rechtsempfinden: Zwangskastration für Sexualstraftäter - dann kommt sicher bald noch Handabhacken für Diebe und Kopf abhacken für Mörder.Bei uns wird niemand verstümmelt - und das ist gut so.
Wo so was endet, haben wir in unserer unrühmlichen Vergangenheit gesehen und wer so etwas in der Gegenwart noch praktiziert, ist wohl kaum ein Vorbild für einen demokratischen Rechtsstaat mit einem humanen Strafvollzug.
zweifelsfrei? XtraDry – 20.07.10
Was wäre denn in diesem Fall "zweifelsfrei"?. Seine Strafe hat er bereits verbüst, für was soll diese Zwangskastration dann also sein?Wer soll das noch verstehen??? Wolfhart – 19.07.10
Unabhängig davon, ob ein Serien-Vergewaltiger zweifelsfrei unheilbar ist oder nicht, dürfte es nur zwei Sanktionsvarianten geben:Entweder wie in den USA lebenslanges Weg-Sperren oder ihm die "Glocken vom Strang" zu trennen.
Stattdessen setzen wir dauerhaft Polizeibeamte - mit täglichem Erfrischungszuschuss - ein, die außerdem ihre Kontrolle nur bis zum Haustürschloss durchführen dürfen.
Serienvergewaltiger jk – 19.07.10
Wie wäre es mal mit einer dezenten Zwangskastration des Deliquenten, welche bei einem zweifelsfrei unheilbaren Serien-Vergewaltiger durchaus angebracht erscheint ?Oder laßt ihn einfach ins Nebenhaus der gerade volljährig gewordenen Tochter des freilassenden Richters ziehen.
Anonym, versteht sich...