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Hochschulgesetz

Hochschulen öffnen sich weiter für Menschen ohne Abi


Niedersachsens Hochschulen öffnen sich weiter für Menschen ohne Abitur - zugleich können sie Professoren künftig direkt benennen und Gebühren der Studenten in Stiftungen ansparen.
„Die Hochschulen werden attraktiver und zukunftsfähiger“: Wissenschaftsministerin Johanna Wanka (CDU)

„Die Hochschulen werden attraktiver und zukunftsfähiger“: Wissenschaftsministerin Johanna Wanka (CDU)

© dpa

Gegen den Widerstand der Opposition beschloss die CDU/FDP-Mehrheit im Landtag am Dienstag die entsprechende Änderung des Hochschulgesetzes. „Die Hochschulen werden attraktiver und zukunftsfähiger“, sagte Wissenschaftsministerin Johanna Wanka (CDU). Die Opposition begrüßte zwar die Öffnung der Hochschulen, beklagte aber einen Verlust an Mitbestimmung.

Auch Elektriker, Arzthelferinnen oder Buchhalter beispielsweise können künftig ohne Abitur und gesonderte Aufnahmeprüfung studieren. Wer eine Berufsausbildung hat und danach drei Jahre Berufspraxis, kann eine Universität besuchen. Bislang war dies bereits Meistern, Technikern und Betriebswirten möglich. Vor allem bildungsferne Schichten, die sich nicht gleich im ersten Anlauf für Abitur und Studium entschieden hätten, profitierten von der Neuregelung, meinte Wanka. Als Schritt in die richtige Richtung bezeichnete der Niedersächsische Industrie- und Handelskammertag die Öffnung der Hochschulen. Die Auslegung, was fachgebunden sei, dürfe nicht zu eng gefasst werden.

Heftige Kritik gab es an der Möglichkeit der Hochschulen, ausgewiesene Experten künftig ohne öffentliche Ausschreibung zum Professor zu ernennen. „Der Ämterpatronage wird Tür und Tor geöffnet“, meinte die SPD-Abgeordnete Gabriele Andretta. Das Leitbild bei der Neuordnung des Gesetzes sei die unternehmerische Managementhochschule, Mitbestimmung sei dabei Nebensache. „Warum stören Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter Berufungsverfahren“, fragte sich die Grünen-Abgeordnete Gabriele Heinen-Kljajc. Hochschulautonomie bedeute die Beteiligung von Gremien und nicht das Einführen einer Kommandostruktur.

Wenn Universitäten überschüssige Studiengebühren in Stiftungen ansparen könnten, sei dies auch ein Anreiz für potenzielle Spender, die Summe aufzustocken, argumentierte Wanka. Der Linken-Abgeordnete Victor Perli meinte indes, das Parken eingestrichener Gebühren in Stiftungen sei unzulässig. Wenn das Geld nicht benötigt werde, müsse es den Studenten zurückgezahlt werden.

dpa

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  • Keine Eignungsprüfung? Talby – 09.06.10
    Der Zugang von Nichtabiturienten zu den Unis und Fachhochschulen ist eine begrüßenswerte Sache, aber welchen ernsthaften Grund gibt es, dabei auf eine wie auch immer geartete Aufnahmeprüfung zu verzichten? X Jahre Berufserfahrung allein kann definitiv keine Eignung für ein Studium belegen (das Abitur allerdings auch nur bedingt - ist aber ein anderes Thema). Daß man eine Eignung möglichst frühzeitig feststellen sollte, liegt ja wohl auf der Hand.

    Die Maßnahmen der Hochschulpolitiker wirken vielleicht gut gemeint, aber auch aktionistisch, hilflos und unausgegoren.
  • Stiftungen zum Löschen vorgemerkelt – 08.06.10
    Studiengebühren sollten der Verbesserung der Lehre diennen.
    Wenn es Überschüsse gibt, wird ein zu hoher Beitrag erhoben.

    Das jetzt als Stiftungskapital dinnen soll, ist es ein Schlag in das Gesicht der Studenzen.

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