Mit der Entscheidung wolle die Landesregierung die Debatte um Gorleben als möglichen Standort eines nuklearen Entsorgungszentrums versachlichen. Bislang durften nur Landtagsabgeordnete die Akten einsehen, aber nicht aus ihnen zitieren.
Bei den Gorleben-Akten handelt es sich um Protokolle von Kabinettsitzungen aus den Jahren 1976 und 1977. Am 22. Februar 1977 hatte der damalige Ministerpräsident Ernst Albrecht (CDU) Gorleben als Standort für ein mögliches Endlager und weitere Atomanlagen benannt.
Die Opposition hatte vehement die vorbehaltlose Offenlegung der Papiere gefordert. Sie vermutet, dass die Entscheidung für Gorleben nicht aus fachlichen Gründen, sondern wegen der Nähe des Salzstocks zur DDR und der dünnen Besiedlung des Wendlandes getroffen wurde. Zeitungsberichte hatten nahegelegt, dass sich Albrecht damals über den Rat von Fachleuten hinwegsetzte und Gorleben durchsetzte, obwohl den Wissenschaftlern andere Salzstöcke für eine Endlagerung von Atommüll günstiger erschienen.
SPD und Grüne begrüßten in einer ersten Reaktion die Entscheidung der Landesregierung zur Aktenfreigabe. Es sei aber zu bezweifeln, ob die Akten tatsächlich „komplett“ freigeben werden, hieß es in SPD-Kreisen. Brisant seien nicht nur die Kabinettsprotokolle. Es gebe auch Hinweise auf externe Beratungsgremien, deren Dokumente der Öffentlichkeit möglicherweise weiterhin vorenthalten würden.
ddp
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