„Dieser Fall verdeutlicht auf dramatische Weise, dass es in Niedersachsen offenbar Gruppierungen gibt, die Minderjährige so weit radikalisieren, dass sie schwere Straftaten begehen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Jens Nacke. Nacke warf der rot-grünen Landesregierung vor, zu Beginn ihrer Amtszeit 2013 die Beobachtung radikaler Islamisten vernachlässigt und den Fokus stattdessen ausschließlich auf Rechtsextremismus gelenkt zu haben. „Das war politisch gewollt.“ Erst, nachdem sich herausgestellt habe, dass man die wachsende Zahl radikaler Islamisten nicht mehr ignorieren könne, habe sich das Land aufgerafft, eine Präventionsstelle einzurichten, so Nacke.
SPD und Grüne warnten dagegen vor Schnellschlüssen: „Ich kenne die Hintergründe der Tat nicht“, sagte der SPD-Abgeordnete Marco Brunotte aus Langenhagen. Zunächst müsse der Fall ausermittelt werden, dann sei es Zeit für eine Analyse und Schlussfolgerungen.
Die Diskussion um das Mindestalter „hat nichts mit dem aktuellen Fall zu tun“, meint Helge Limburg von den Grünen. Schließlich sei derzeit eine Beobachtung von 14-Jährigen gesetzlich noch erlaubt – das habe aber die Tat nicht verhindern können. Es sei im Übrigen auch falsch, diese Erwartung zu wecken, so Limburg: „Es ist nicht in erster Linie Aufgabe des Verfassungsschutzes, Straftaten zu verhindern.“ Das sei Aufgabe der Polizei. Der Verfassungsschutz analysiere und beobachte extremistische Strukturen. Sollte sich der islamistische Hintergrund der Tat bewahrheiten, zeige das, wie wichtig es gewesen sei, dass Rot-Grün 2014 eine Präventionsstelle gegen Salafismus gestartet hatte und in diesem Jahr in ein Aussteigerprogramm für islamistische Straftäter einsteigen will, sagte Limburg.