Busemann verwies auf die neuen Bestimmungen des sogenannten Kindeswohlparagrafen, die ein schnelles und direktes Eingreifen von Richtern ermöglichen. Beispielsweise könnten sich Lehrer oder Nachbarn direkt an einen Richter wenden. „Der Richter muss sofort aktiv werden und zum Wohl des Kindes handeln“, berichtete Busemann.
Der Minister ist sicher, dass dieser Weg schneller ist, als wenn bei problematischen Familien zunächst das Jugendamt oder die Polizei verständigt werden muss. „Das große Problem bei Kindesmisshandlungen ist, dass das elterliche Sorgerecht aufgehoben werden muss“, sagte er. „Das kann das Jugendamt gar nicht entscheiden, sondern nur ein Gericht.“
Außerdem kann ein Gericht unverzüglich ein Platz- oder Annäherungsverbot aussprechen – für die Orte, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält. Damit könnten Gewalttätigkeiten oder Kindesmissbrauch verhindert werden. Das alles ist per einstweiliger Anordnung möglich, ein zeitaufwendiges Hauptverfahren ist nicht nötig. Diese Regelung des Paragrafen 1666 im Bürgerlichen Gesetzbuch sei auch innerhalb der Justiz zu wenig bekannt.
Der Justizminister berichtete von einer starken Zunahme der gemeldeten Fälle von häuslicher Gewalt. Im vergangenen Jahr haben sich die Familien- und Zivilgerichte mit insgesamt rund 3300 Fällen von Gewalt in der Familie beschäftigt, im Jahr 2004 waren es lediglich rund 1200.
Busemann appellierte an die größeren Amtsgerichte, die speziellen Richterstellen für Kinder einzurichten. Anordnen kann der Justizminister das nicht, weil die Gerichte unabhängig darüber entscheiden dürfen.
Mit den Richtern für Kinderrechte greift Busemann eine Idee der hannoverschen Familienanwältin Margarete Fabricius-Brand auf. Sie hatte bereits vor einigen Jahren vorgeschlagen, für Hannover einen Richter für Kinderrechte zu installieren, als Ansprechpartner für alle, die mit Kindern zu tun haben.
Prävention verstärken: Busemann kündigte eine verstärkte Präventionsarbeit an. Er verwies auf den starken Anstieg der verurteilten Jugendlichen und Heranwachsenden wegen einfacher Körperverletzung von 916 im Jahr 2001 auf 1738 im Jahr 2007. Das ist ein Anstieg um rund 90 Prozent. „Dieser Trend muss gebrochen werden“, sagte er.
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Kommentare
na aber hallo ich& ich – 24.03.09
ja hallo ertsmal, ich weiß ja nicht,ob sie´s wussten, aber wir haben grad nix zu tun.Flascher Weg Steven – 18.02.09
Man sollte eher die Mitarbeiter der Jugendämter mit mehr Kompetenzen ausstatten, dann könnte Probleme schon im Vorfeld gemindert werden und finden nicht den Weg in die ohnehin überlastete Justiz.