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Migrantenkinder

Modernisiertes Ausländerrecht: Bei guter Note Bleiberecht


Die Innenministerkonferenz soll diese Woche über ein modernisiertes Ausländerrecht entscheiden - nach Vorschlag von Niedersachsens Innenminister Schünemann sollen Kinder mit guten Schulnoten die Abschiebung ihrer Familien verhindern können. Abgestimmt wird auch über härtere Sanktionen gegen integrationsunwillige Migranten.
Ausländische Kinder mit guten Schulnoten könnten künftig die Abschiebung ihrer Familien verhindern.

Ausländische Kinder mit guten Schulnoten könnten künftig die Abschiebung ihrer Familien verhindern.

© dpa

Mit seinem Vorschlag, ausländische Kinder mit guten Schulnoten und deren Familien nicht abzuschieben, hat Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) heftige Kritik hervorgerufen. Es sei „an Zynismus nicht zu überbieten“, Abschiebungen von den Schulnoten der Kinder abhängig zu machen“, sagte am Montag die schulpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Ina Korter. „Unter welchem Druck sollen Kinder und auch die Lehrkräfte stehen, wenn von den Schulnoten das Schicksal der ganzen Familien abhängig sein könnte?“ Dieser Vorschlag entlarve die menschenverachtende Denkweise Schünemanns.

Nach Auffassung der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) verstößt Schünemanns Plan gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Das Prinzip, Deportationen von Schulleistungen der Kinder abhängig zu machen, soll offensichtlich auch aus Lehrern Mittäter machen“, sagte Tilman Zülch Generalsekretär der in Göttingen ansässigen Menschenrechtsorganisation. Deutschland habe die Konvention „vollumfänglich“ ratifiziert. Nach Schünemanns Vorschlag solle Deutschland, das kinderärmste Land Europas, mit der Abschiebung von tausenden Flüchtlingen und deren deutschsprachigen Kindern fortfahren und nur „Leistungskinder“ davon ausschließen, erklärte Zülch.

„Schünemann hatte in der „Bild am Sonntag“ vorgeschlagen, ausländische Familien, die Deutschland verlassen müssen, nicht abzuschieben, wenn die Kinder gute Schulnoten haben. „Kinder, die straffrei sind, mindestens acht Jahre in Deutschland leben und eine positive Prognose für einen Schulabschluss haben, sollen bei entsprechenden Fällen nicht gemeinsam mit den Eltern abgeschoben werden“.

Bis zur Volljährigkeit der Kinder solle folglich auch die Abschiebung der erziehungsberechtigten Eltern ausgesetzt werden. Danach sei über das Bleiberecht der Eltern erneut zu entscheiden. Die Innenministerkonferenz (IMK) will sich in dieser Woche mit dem Plan befassen.

Dieser Artikel wurde aktualisiert.

dpa

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