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Versammlungsgesetz

Neues Recht für Demos im Land

Keine heimlichen Videoaufnahmen von Versammlungen, aber die Bannmeile soll bleiben: Das Niedersächsische Versammlungsgesetz steht kurz vor der Verabschiedung.

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2009 durchbrachen Atomkraftgegner die Bannmeile am Landtag.

2009 durchbrachen Atomkraftgegner die Bannmeile am Landtag.

© Michael Thomas

Das lange erwartete Niedersächsische Versammlungsgesetz (NVersG) steht kurz vor der Verabschiedung. Über den Entwurf des Gesetzes, der dieser Zeitung vorliegt, sind sich CDU und FDP weitgehend einig. „Es gibt einen Kompromiss zwischen den Regierungsfraktionen und dem Innenministerium“, hieß es am Dienstag aus Kreisen der Koalition. „Wir sind recht zufrieden damit.“

Der knapp 30 Paragrafen lange Text für das Niedersächsische Versammlungsgesetz liegt derzeit noch in den Fraktionen. Er soll aber noch im Januar in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Die Einigkeit geht so weit, dass CDU und FDP erwägen, den Entwurf statt einer ersten Lesung im Plenum gleich in die Ausschussberatung zu geben. Das würde das Verfahren beschleunigen.

Mit dem NVersG erhält Niedersachsen erstmals ein eigenes Gesetz, das in Zukunft den Rahmen für alle Versammlungen und Demonstrationen im Land liefert. In der Föderalismusreform von 2006 haben die Bundesländer die Kompetenz erhalten, das Versammlungsrecht selbst zu regeln.

Das alte Bundesrecht von 1953 war zunehmend in die Jahre gekommen, da es seit seiner Verabschiedung kaum angepasst wurde. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht seitdem eine Reihe von Urteilen zum Versammlungsgesetz gesprochen, sodass das Versammlungsrecht für den Laien kaum noch zu überblicken war. Das soll sich mit dem neuen Gesetz nun ändern. „Wir bekommen ein modernes und übersichtliches Versammlungsrecht“, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende David McAllister. Das von Karlsruhe geschaffene Fallrecht ist nun in den Gesetzestext geflossen.

Lange hatten FDP und Innenministerium über das Gesetz gestritten. Der Durchbruch kam erst zustande, nachdem eine Vorschrift gestrichen wurde, die es der Polizei unter bestimmten Umständen erlauben sollte, heimlich Videoaufnahmen von Demonstrationszügen anzufertigen. Dieselbe Vorschrift im bayerischen Gesetz hatte das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr im Eilverfahren gekippt. Innenminister Uwe Schünemann wollte dennoch an der Regelung festhalten. „Nicht mit uns“, hatte die FDP signalisiert, berichten Koalitionskreise. Schünemann lenkte ein. Das offene Filmen von Demonstrationszügen bleibt dagegen erlaubt. Die Regelung deckt sich weitgehend mit dem bisher gültigen Bundesrecht.

Anders als von Gewerkschaften und den kleinen Oppositionsfraktionen gefordert, dürfen auch in Zukunft keine Demonstrationen in unmittelbarer Umgebung des Landtages in Hannover stattfinden. „Wir sind uns mit der CDU einig, dass die Bannmeile bleiben soll“, sagt der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr. Das Parlament müsse in Ruhe arbeiten können. So sieht es auch McAllister. „Die Bannmeile macht Sinn“, sagt er. Die Gewerkschaften, Grüne und Linke halten den Schutzgürtel dagegen für „antiquiert“. In Schleswig-Holstein, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern gibt es kein Demo-Verbot vor dem Landtag mehr.

[Karl Doeleke]

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