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Neues Gesetz

Niedersachsen führt den „Hundeführerschein“ ein

Von Karl Doeleke

Auf Hundehalter kommen in Niedersachsen künftig neue Kosten und Pflichten zu. Als Reaktion auf Beißattacken hat die Landesregierung das Hundegesetz novelliert: Hundehalter ohne Vorerfahrungen müssen künftig anhand eines „Hundeführerscheins“ nachweisen, dass sie ihr Haustier unter Kontrolle haben.
Bestimmte Personengruppen müssen künftig einen "Hundeführerschein" machen.

Bestimmte Personengruppen müssen künftig einen "Hundeführerschein" machen.

© dpa

Auf die Halter von Hunden in Niedersachsen kommen weitreichende neue Pflichten zu. Das am Mittwoch mit breiter Mehrheit im Landtag verabschiedete Hundegesetz soll dem Tierschutz dienen und dazu beitragen, Beißunfälle und Attacken von Hunden zu verhindern. Das Gesetz enthält drei zentrale Änderungen:

Chip: Vom 1. Juli an muss jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, einen Chip im Ohr tragen. Er enthält eine Nummer sowie Angaben zu Halter und Tier, die in Zukunft in einem Zentralregister gespeichert werden. Bei Unfällen oder Beißattacken wie vor zwei Jahren in Hildesheim, als zwei Rottweiler zwei Kleinkinder schwer verletzten, soll so der Halter schnell ermittelt werden können.

Versicherungspflicht: Hundebesitzer müssen für jedes Tier ab dem siebten Lebensmonat eine Haftpflichtversicherung abschließen. Verletzt der Hund einen Menschen, muss diese Schäden bis 500.000 Euro abdecken, bei Sachen bis 250.000 Euro. Auch das gilt bereits in diesem Sommer.

„Hundeführerschein“: In zwei Jahren müssen diejenigen, die sich erstmals einen Hund anschaffen, nachweisen können, dass sie geeignet sind, ein Tier zu halten. Die Prüfung für den sogenannten Sachkundenachweis dürfen alle von den Gemeinden anerkannten Vereine, Hundeschulen und Personen abnehmen. Das Hundegesetz nimmt hiervon allerdings von vornherein etliche Hundebesitzer aus. Wer in den vergangenen zehn Jahren für mindestens zwei Jahre ohne Probleme ein Tier gehalten hat, ist genauso befreit wie Jäger, Tierärzte und weitere Gruppen wie zum Beispiel Betreiber von Tierheimen. Familienmitglieder müssen keinen eigenen „Hundeführerschein“ ablegen, um mit dem Tier spazieren gehen zu können. Der Halter übernimmt die Verantwortung, wenn er seinen Hund einem anderen anvertraut.

Nach Angaben des Agrarministeriums kommen mit dem neuen Hundegesetz zusätzliche Kosten auf die Halter zu: Der Tierarzt verlangt einmalig rund 50 Euro für das Einpflanzen des Chips. Der Sachkundenachweis soll etwa 200 Euro kosten. Die Hundehaftpflicht schlägt laut Ministerium mit etwa 50 bis 150 Euro im Jahr zu Buche. Und für die Meldung im noch im Aufbau befindlichen Zentralregister werden Verwaltungsgebühren fällig.
Der Regierungsentwurf fand eine breite Mehrheit im Landtag. Lediglich die Linke stimmte dagegen. Auch die Hundehalter im Land sind mit dem Gesetz zufrieden: „Wir können gut damit leben“, sagte der Landesvorsitzende des Hundehalterverbandes VDH, Jochen Rissmann. Er spricht für rund 25 000 Hundehalter in Niedersachsen., nach Schätzungen gibt es 400.000 Hunde in Niedersachsen.

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