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Verwaltungsgericht Schwerin

Polizeimaßnahmen vor G8-Gipfel rechtswidrig


Die Klage zweier Gorleben-Gegner gegen Polizeimaßnahmen vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm im Juni 2007 hatte Erfolg. Das Verwaltungsgericht Schwerin entschied zugunsten der Kläger.

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat Polizeimaßnahmen vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm im Juni 2007 durch ein sogenanntes Anerkenntnisurteil für rechtswidrig erklärt. Damit hat die Klage von zwei Mitgliedern einer Bürgerinitiative aus dem niedersächsischen Wendland Erfolg, die auf dem Weg zu den Protesten mit 25 weiteren Gorleben-Gegnern auf der Autobahn kurz vor Rostock gestoppt und festgenommen worden waren. Das meldete die Bürgerinitiative am Montag. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts bestätigte die Entscheidung vom Juli.

Nach Mitteilung der Bürgerinitiative waren von den Festnahmen insgesamt mehr als 80 Demonstranten betroffen. Nachdem die Polizeidirektion Rostock ihr Fehlverhalten anerkannt hatte, stellte das Gericht in dem Urteil ohne weitere Sachprüfung fest, „dass die Art und Weise der Behandlung im Gewahrsam, insbesondere die Fesselung und Durchsuchung der Klägerin wie auch die verspätete Gewährung eines Kontaktes mit einem Rechtsanwalt rechtswidrig gewesen ist.“ (Az: 1 A 836/07 VG Schwerin, 12. Juli 2010)

Die Gefangenen waren mit Plastikfesseln an den Händen zunächst in eine Wagenburg der Polizei und von dort in Bussen in eine Gefangenensammelstelle nach Rostock gebracht worden. Sie habe erst nach mehreren Stunden telefonisch die Betreuung ihrer Kinder organisieren und eine Rechtsanwältin verständigen dürfen, berichtete Kerstin Rudek von der Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) Lüchow-Dannenberg.

Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Die Berufung wurde durch das Gericht nicht zugelassen.

dpa

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