Die Landesregierung soll nach dem Vorschlag von Wissenschaftsminister Lutz Stratmann (CDU) künftig ermächtigt werden, verdiente Persönlichkeiten mit dem Titel „Professor ehrenhalber“ auszuzeichnen. In mehreren Hochschulen ist das mit Verwunderung aufgenommen worden, denn bisher war es den Universitäten vorbehalten, den begehrten Rang des Professors zu verleihen.
Der Passus steht im Entwurf des neuen Hochschulgesetzes, das gegenwärtig den Hochschulen zur Stellungnahme vorliegt und vermutlich im November den Landtag passieren soll. In den Genuss des besonderen Namenszusatzes können demnach Persönlichkeiten kommen, „die sich in besonderer Weise um Wissenschaft, Technik, Kultur oder Kunst in Niedersachsen verdient gemacht“ haben. Eine Tätigkeit als Hochschullehrer wird von den Empfängern allerdings nicht erwartet – die Idee dient nur dazu, kluge Köpfe besonders herauszustellen.
Mehrere andere Vorschläge im neuen Gesetz haben das Ziel, die Arbeit an den Hochschulen in Zukunft attraktiver zu machen. So sieht der Entwurf vor, auf die umständliche Ausschreibung von Professorenstellen zu verzichten – und zwar dann, wenn ein Juniorprofessor oder der Leiter einer „Nachwuchsgruppe“, wie es im Wissenschaftsjargon heißt, als Professor auf Lebenszeit berufen wird. Das gleiche soll gelten, wenn ein befristet tätiger Hochschullehrer auf Dauer beschäftigt werden soll. Außerdem will sich das Land vor der Abwerbung von Professoren durch Hochschulen außerhalb Niedersachsens schützen – die bisherige Universität soll dem Umworbenen dann, ebenfalls ohne vorherige Ausschreibung, eine höherwertige Stelle anbieten und zügig übertragen können.
Die Ernennung von „Professoren ehrenhalber“ ist nun stärker ein Versuch, mehr Menschen im Lande mit dem angesehenen Professorentitel zu versehen – denn dies wäre in jedem Fall ein Imagegewinn für Niedersachsen und auch für die hiesigen Universitäten, heißt es aus der Landesregierung. Auch dann, wenn die Empfänger nicht an einer Hochschule lehren werden. Hessen und Brandenburg kennen diese Regelung schon, Niedersachsen bisher noch nicht. „Wir müssen im Wettbewerb um die Köpfe flexibler und moderner agieren“, sagt der Sprecher des Wissenschaftsministers.
In diese Richtung geht auch ein anderer Vorschlag im Gesetz: Wenn Gastwissenschaftler an einer Universität für bestimmte Zeit Vorlesungen halten und Seminare anbieten, sollen sie sich künftig auch „Professor“ nennen dürfen.
von Juliane Kaune und Klaus Wallbaum
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Kommentare
Professor von Wulffs Gnaden Willi – 21.10.09
Diese unsäglichen Studiengebühren gehören abgeschafft. Semesterbeitrag und Studiengebühr belaufen sich pro Jahr nämlich auf ca. 1500 Euro. So ermöglicht man breiteren Schichten zu studieren und erhöht die Zahl der Studenten! Dann braucht an den Hochschulen auch nicht überlegt werden, wie man das bei den Studenten eingesammelte Geld möglichst gewinnbringend anlegt. In die Verbesserung der Studienbedingeungen fließt nur ein geringer Teil und das Land Niedersachsen zieht sich sukzessive aus der Bildungsfinanzierung zurück.Bezeichnend ist ja auch, dass die 1,5 Mill Euro für die Schulobstfinanzierung angeblich nicht zun wuppen sind!
Im übrigen ist das natürlich eine wunderbare Gelegenheit, politsche Brausebirnen und Pausenclowns mit dem Titel "Professor" zu adeln. Hier scheint es bei Herrn Wulff und seinen politischen Freunden gewaltigen Nachholbedarf zu geben
Professor von Wulffs Gnaden Susanne Michel – 21.10.09
Wenn das Land mehr Studenten braucht, wäre zunächst eine Abschaffung der Studiengebühren anzuraten.Grundsätzlich sollte sich Herr Stratmann sich weniger um das äußere Erscheinungsbild der Universitäten kümmern, sondern lieber die interen Abläufe unter die Lupe nehmen: genügend Seminarplätze, bessere Ausstattung, bessere Kontrollen der Lehrtätigkeit und das Aufstocken der Pflichtvorlesungen, die Professoren abzuleiten haben. Das würde Studenten ins Land locken.... Das gute Renomme kommt dann ganz von allein.