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Bundesregierung plant Reform

Sicherungsverwahrung: Niedersachsen will Druck im Bundesrat erhöhen


Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter: Niedersachsen will den Druck im Bundesrat erhöhen und fordert eine „umgehende“ Reform. „Es ist kein Ruhmesblatt für die deutsche Justiz, noch keine bundeseinheitliche Neuregelung hinbekommen zu haben“, sagte Justizminister Bernd Busemann (CDU).
© dpa

Niedersachsen will im Bundesrat den Druck bei der geplanten Reform der Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter erhöhen. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP forderte der Landtag in Hannover am Donnerstag die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für eine „möglichst umgehende“ Reform einzusetzen.

„Es ist kein Ruhmesblatt für die deutsche Justiz, noch keine bundeseinheitliche Neuregelung hinbekommen zu haben“, sagte Justizminister Bernd Busemann (CDU). Dabei habe sich die Bundesregierung die dringende Reform vor fast einem Jahr in ihren Koalitionsvertrag geschrieben.

Nach wochenlanger Debatte hatte das Bundeskabinett in der vergangenen Woche erste Eckpunkte beschlossen, die auch eine dringend nötige Regelung für Altfälle umfassen. Wann Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) einen endgültigen Gesetzesentwurf vorlegt, sei jedoch noch immer nicht klar, hieß es aus dem niedersächsischen Justizministerium.

Die Reformpläne sehen vor, die Maßnahme auf besonders gefährliche Täter zu beschränken. Zudem soll die Sicherungsverwahrung nur möglich sein, wenn sie im Urteil zumindest vorbehaltlich vorgesehen war. Auch sollen freigelassene Täter mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können.

Mit der Beschlussempfehlung des Landtags wollen CDU und FDP nicht nur ein Signal nach Berlin senden, sondern auch Busemann den Rücken stärken. Der Niedersachse hatte seine liberale Kollegin im Bund in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder für ihr Vorgehen bei der Gesetzesreform kritisiert.

Die Oppositionsfraktionen monierten, dass sich der Landtag mit dem Beschluss „entmachte“, da er keine inhaltlichen Vorstellungen habe und der Bundesregierung einen „Persilschein“ ausstelle. Die FDP betonte dagegen, dass jetzt schnell gehandelt werden müsse, damit der „desolate rechtliche Schwebezustand ein Ende findet“.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im Dezember 2009 entschieden, dass Deutschland mit der bis dato geltenden rückwirkenden Sicherungsverwahrung für Gewaltverbrecher gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

dpa

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