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Glücksspiel-Verbot

Sportwetten sind für Hartz-IV-Empfänger künftig tabu

Von Karl Doeleke

Die Verfügung des Landgerichts Oldenburg stößt auf Kritik. Lotto Niedersachsen will gegen den Richterspruch vorgehen. Der Beschluss sei im Alltag kaum umsetzbar, urteilt das Unternehmen.
Hartz-IV-Empfänger sollen künftig nicht mehr an Sportwetten teilnehmen.

Hartz-IV-Empfänger sollen künftig nicht mehr an Sportwetten teilnehmen.

© dpa (Archiv)

Zukünftig muss Lotto Niedersachsen Hartz-IV-Empfänger von der Teilnahme an seinen „Oddset“-Sportwetten ausschließen – jedenfalls soweit sie im Verhältnis zu ihrem Einkommen unverhältnismäßig hohe Einsätze platzieren wollen. Die Linksfraktion im Landtag kritisierte am Donnerstag eine entsprechende Verfügung des Landgerichts Oldenburg. Beantragt hatte diese ein privater Anbieter von Sportwetten mit Sitz auf Malta. Zur Begründung gab der Konkurrent an, „Oddset“ verstoße gegen den Glücksspiel-Staatsvertrag, wonach Menschen mit geringem Einkünften vor Glücksspielen geschützt werden müssen.

Lotto Niedersachsen kündigte an, den Richterspruch nicht hinnehmen zu wollen: „Wir werden unsere Rechtsmittel gegen den Beschluss ausschöpfen“, sagte Lotto-Geschäftsführer Rolf Stypmann. Der Beschluss stelle Lotto vor eine unlösbare Aufgabe: Das Kassenpersonal könne Hartz-IV-Empfänger nicht ohne Weiteres erkennen.

Patrick Humke, sozialpolitischer Sprecher der Linken, kritisierte: „Wenn ein privater Wettanbieter auf Malta vorgibt, sich für den Schutz von armen und verschuldeten Menschen einzusetzen, ist Skepsis angebracht.“ Humke plädiert daher für eine Beibehaltung des staatlichen Wettmonopols im Glücksspiel-Staatsvertrag, das derzeit zur Debatte steht.

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