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Interview

Verfassungsexperte Mahrenholz: „Die Flüchtlingspolitik ist zu rigide“

Von Michael B. Berger

Ernst Gottfried Mahrenholz, früherer Vizepräsident des Verfassungsgerichts, rügt Niedersachsens Abschiebepraxis.
Mahrenholz

Ernst Gottfried Mahrenholz war bis 1994 Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Der 1929 in Göttingen geborene Jurist studierte auch Theologie, Philosophie und Psychologie. Vielseitig blieb der Sozialdemokrat in seinen Ämtern. So leitete er von 1965 bis 1970 als Direktor das Landesfunkhaus Hannover des NDR. Dann wurde er landespolitisch aktiv, zuerst als Staatssekretär und Leiter der Staatskanzlei (1970 bis 1974) unter Ministerpräsident Alfred Kubel, dann als Kultusminister (bis 1976). Der Verfassungsrechtler arbeitet heute noch als Anwalt und lebt in Karlsruhe und Hannover.

© Harald Koch

Innenminister Schünemann ist mit seiner Politik gegenüber den in Deutschland nur geduldeten Ausländern vielfältig in Kritik geraten. Sie waren als Richter des Bundesverfassungsgerichts Vorsitzender des Senats, der die Ausländerfragen behandelte. Wir beurteilen Sie vom verfassungsrechtlichen Standpunkt aus die Politik Schünemanns?
Kritisch. Das Bundesgesetz und die Landesbestimmungen haben das Ziel, die „Zuwanderung in die Sozialsysteme“ zu vermeiden. Aber schon das Gesetz sagt selbst in Paragraf 1, dass es „zugleich der Erfüllung der humanitären Verpflichtungen der Bundesrepublik“ dient. Das kann auch nicht anders sein. Denn alles staatliche Handeln steht unter dem Gebot des Art. 1 des Grundgesetzes, dass „die Menschenwürde zu achten und zu schützen Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ ist. Dieser Satz ist der Fundamentalsatz im Grundgesetz schlechthin.

Was heißt das?
Das heißt, dass der Wunsch des Staates, Sozialkosten zu sparen, nicht gegen den Schutz der Menschenwürde ausgespielt werden darf. Die Zuwanderung in die Sozialsysteme zu hindern ist ein legitimes Ziel des Aufenthaltsbestimmungsgesetzes, aber einen Konflikt mit der staatlichen Verpflichtung des Schutzes der Würde eines jeden einzelnen Menschen hält dieses gesetzliche Ziel nicht aus; hier rangiert immer die Achtung der Menschenwürde an erster Stelle.

Deshalb hat Niedersachsen wie alle anderen Bundesländer für die Lösung humanitärer Fragen eine Härtefallkommission eingerichtet, die in der Kritik steht – zu Recht?
Die niedersächsischen Bestimmungen zur Härtefallkommission wirken verglichen mit denen anderer Bundesländer unausgewogen zulasten der Betroffenen. Zu den Ausschlussgründen zählt in Niedersachsen in der Regel, dass ein Ausländer „Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung hinausgezögert oder verhindert hat“. Aber warum er das getan hat, wird nicht gefragt. Warum darf dies für die Kommission „in der Regel“ keine offene Frage sein, ob humanitäre Gründe gewichtig genug sind, auf die Abschiebung eines Flüchtlings zu verzichten? Dass ein Flüchtling nicht selbst dafür sorgt, abgeschoben zu werden, legt manchmal schon der Umstand nahe, dass er eine mehrköpfige Familie hat. Selbst das sogenannte Kirchenasyl schlägt den betroffenen Familien zum Nachteil für eine Genehmigung des endgültigen Aufenthalts aus.

Sind die niedersächsischen Regelungen zu rigide?
Ja. Hierfür ein weiteres Beispiel: Nur in Niedersachsen darf sich die Kommission nicht mit einem Fall befassen, wenn die betreffende Person mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Hier wird mit einem sehr strengen Maß gemessen. Es reicht schon für das Nichtweiterleiten eines Falles an die Härtefallkommission, wenn der Flüchtling in den letzten drei Jahren zu einzelnen kleinen Geldstrafen verurteilt worden ist, die in der Summe 90 Tagessätzen entsprechen. Niedersachsen bezieht dabei auch fahrlässige Straftaten ein. So streng ist der Bundesgesetzgeber aber nicht einmal dann, wenn es um die unbefristete Aufenthaltserlaubnis geht. Sie ist erst dann ausgeschlossen, wenn eine einzelne, und zwar vorsätzliche Straftat sechs Monate Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen nach sich zieht.

Es gibt hin und wieder Berichte, dass Kinder von lediglich geduldeten Flüchtlingen gar nicht zur Schule gehen und sich niemand darum kümmert. Wie verträgt sich das mit der menschlichen Würde?
Gar nicht. Warum stellt Niedersachsen nicht öffentlich eindeutig klar, dass die Schulpflicht sich auch auf die Kinder nur geduldeter Eltern erstreckt? Warum kann das in anderen Ländern wie Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg geschehen, also in CDU/FDP-regierten Ländern? Diese Länder statuieren sogar eine Schulpflicht für Kinder von Asylbewerbern vor der Entscheidung über ihren Antrag! Landesregierungen und Landtag haben die grundrechtsgebotene Verpflichtung, für den Schulbesuch zu sorgen, offenbar noch nicht als Verfassungspflicht wahrgenommen: Art. 2 des Grundgesetzes besagt, dass jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat. Wie kann dies heute für das einzelne Kind Realität sein, wenn die Schulpflicht nicht dafür sorgt, dass es sich entfalten kann? Gute Schulbildung für Migranten gehört heute zu den Topzielen der Politik; warum nicht also hier? Die Hoffnung der Landesregierung, dass am Ende das Abschieben einer ganzen Familie gelingt, setzt Art. 2 des Grundgesetzes nicht außer Kraft.

Innenminister Schünemann will auch alte Menschen nicht als Flüchtlinge dulden, wenn nicht klar ist, ob sie im Alter selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Ist das richtig?
Das ist inhuman. Wenn die Lebensarbeitszeit eines nur geduldeten Berufstätigen endet, bevor er eine für seine (und seiner Frau) auskömmliche Rente erhalten kann, darf er nicht in Niedersachsen bleiben; auch hier wegen der Zuwanderung in die Sozialsysteme. Aber es handelt sich nach der Altersstruktur dieser Bevölkerungsgruppe nur um wenige Hundert Menschen in Niedersachsen. Die sozialen Systeme werden geringfügig belastet. Aber jeder einzelne Mensch ist erst einmal eine humanitäre Verpflichtung im Sinne des Paragrafen 1 des Aufenthaltsgesetzes. Umgekehrt stellen die Personen mit einem Alter von unter 25 Jahren annähernd die Hälfte der insgesamt 18 000 geduldeten Einwohner Niedersachsens dar. Wir beklagen den drohenden Facharbeitermangel, den drohenden Mangel an Ingenieuren – dafür wollen wir Menschen ins Land holen. Aber hier leben bereits Menschen, die integriert sind und hierbleiben könnten und wollten, wenn nicht dieses Wort „Zuwanderung in die Sozialsysteme“ oft genug menschliche Lösungsmöglichkeiten niedermacht. Unserem Staatswesen tut es nicht gut, die irreguläre Zuwanderung nach Deutschland ohne Prüfung des Einzelschicksals pauschal als „Zuwanderung in die Sozialsysteme“ zu deklarieren. Auf diese Weise wird die ganze Diskussion in einen Kampf gegen angebliches Schmarotzertum hineingedrängt.

Was muss sich nach Ihrer Meinung ändern?
In allen Ländern leidet das Verfahren unter einem Grundübel: Das Bundesverfassungsgericht hat längst klargestellt, dass es ein Recht auf ein faires Verfahren vor den Behörden gibt. Denn der Einzelne dürfe nicht zum bloßen Objekt staatlicher Entscheidung werden; ihm sei die Möglichkeit zu geben, zu Worte zu kommen, um Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis nehmen zu können. Er muss also „zu Worte kommen“.

Die Wirklichkeit sieht anders aus.

Ja, es greift keine staatliche Entscheidung so tief in das Schicksal von Einwohnern der Bundesrepublik ein wie diese. Denn auch bei einem Urteil auf Freiheitsentzug, das nie ohne rechtliches Gehör ergeht, trifft es nur den Einzelnen, aber nicht die ganze Familie. Hier aber kann es unter Umständen zu einer Entwurzelung der Familie ohne zwingenden Anlass kommen – auch wenn die Kinder gut in die Schule integriert sind, die Eltern sich um Arbeit bemühen, ja sogar Unterschriftenlisten kursieren, die sich für ein Bleiberecht von Flüchtlingen einsetzen. Wie in allen kritischen Fällen ist auch hier das persönliche Erscheinungsbild wichtig für eine verantwortbare Entscheidung. Das hat übrigens auch mit der Würde unseres Landes Niedersachsen zu tun.

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