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Staatsgerichtshof

Volksbegehren für gute Schulen feiert Etappensieg


Das Volksbegehren für gute Schulen hat einen Etappensieg errungen: Am Montag entschied der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg zugunsten der Aktion. Es wies damit die Auflagen des Landeswahlleiters zurück, wonach die Initiatoren bis zum 2. Mai 600.000 Stimmen sammeln mussten, um zulässig zu sein.
Das Volksbegehren für gute Schulen hat einen Etappensieg errungen.

Das Volksbegehren für gute Schulen hat einen Etappensieg errungen.

© Rainer Surrey (Archivbild)

„Wir haben vor dem Staatsgerichtshof dagegen geklagt, weil die Auflagen unserer Meinung nach zu hoch sind“, sagte Andrea Hesse, Sprecherin des Volksbegehrens, am Montag der dpa. „Die Hürden waren so hoch, dass nur Juristen sie wirklich verstehen konnten und nicht Laien oder Ehrenamtliche wie wir.“

Für das Büro des Landeswahlleiters sei mit der Aufhebung der Frist lediglich sichergestellt, „dass kein Unterschriftenbogen unberücksichtigt bleibt“, wie der stellvertretende Landeswahlleiter Benjamin Goltsche am Montag in Hannover mitteilte. Das abschließende Urteil des Staatsgerichtshofes über die Zulässigkeit des Volksbegehrens bleibe jedoch abzuwarten.

Volksbegehren-Sprecherin Andrea Hesse geht davon aus, dass die Frist am 1. Juli beginnen wird. Dann hat die Aktion ein halbes Jahr Zeit, um mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten von ihren Zielen zu überzeugen, damit das Volksbegehren zulässig wird. Die 250.000 Stimmen, die die Aktion bereits in Niedersachsen und Bremen gesammelt hat, behalten ihre Gültigkeit. Die Aktion setzt sich unter anderem für die Abschaffung des Turbo-Abiturs nach 12 Jahren ein.

dpa

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