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Die Wahlbeobachter

Brüssel lockert das Gemüse-Recht

Von Vivien-Marie Drews

EU-Normen für die Form von Gurken oder Kirschen haben für viel Verdruss gesorgt – nun werden sie abgeschafft.

Wenn die EU-Bürger am 7. Juni an die Wahlurnen treten, können die Beamten in Brüssel schon mal mit dem Aussortieren beginnen. Knapp hundert Seiten, voll mit Vorschriften für die Beschaffenheit von Obst und Gemüse, können zum 1. Juli in den Papierkorb wandern. So haben es die EU-Mitgliedstaaten im November beschlossen. Jahrelang haben die als bürokratisch und unsinnig verschrienen EU-Vermarktungsnormen für kollektives Kopfschütteln gesorgt.

Dass eine Kirsche auf dem Markt nur verkauft werden soll, wenn sie einen Durchmesser von mindestens 17, besser noch 20 Millimeter aufweist, oder eine frühe Möhre es nur in den Supermarkt schafft, wenn sie mindestens zehn und maximal 40 Millimeter Durchmesser hat, erschien vielen nicht begreiflich. Drei Wochen nach den EU-Parlamentswahlen soll damit Schluss sein: Aprikosen und Artischocken, Karotten und Kirschen, Zucchini und Zuchtpilze, Staudensellerie und Spinat sowie weitere 18 Obst- und Gemüsearten dürfen wieder wachsen, wie sie wollen. Für zehn Arten, die knapp 75 Prozent des Handels ausmachen, darunter Äpfel und Tomaten, sollen die Vermarktungsnormen allerdings weiterhin gelten. Aber auch bei ihnen sollen Ausnahmen möglich sein. Vorausgesetzt, die eigentlich zu kleinen Äpfel werden für den Verbraucher deutlich gekennzeichnet. Vor dem Hintergrund steigender Nahrungsmittelpreise und wirtschaftlicher Schwierigkeiten sei es kontraproduktiv, wenn einwandfreies Obst und Gemüse allein aufgrund seiner Form als fehlerhaft definiert werde und deshalb nicht verkauft werden könne, argumentierte die zuständige Kommissarin Mariann Fischer Boel. Sie bewarb den Wegfall der Normen zudem als Beitrag zum Bürokratieabbau – und den hat sich die EU schließlich in großen Lettern auf die Fahne geschrieben.

Besonders erwartungsfroh blicken die Briten dem 1. Juli entgegen. Nur wenige Wochen bevor die EU-Staaten im November 2008 über die Zukunft der Vermarktungsnormen abstimmten, sorgten die Vorgaben für wohlgeformtes Obst und Gemüse im Vereinigten Königreich für einen Eklat. Anlässlich des Geisterfests Halloween hatte die britische Handelskette Sainsbury’s missratenes Gemüse als günstigen „Gruselfraß“ anbieten wollen. Doch die EU machte Sainsbury’s einen Strich durch die Rechnung. Das Unternehmen rief kurzerhand zum „Fight for wonky fruit and veg“, zum Kampf für schiefes Obst und Gemüse auf.

16 EU-Mitgliedstaaten, darunter Italien und Frankreich, stehen der Lockerung allerdings kritisch gegenüber. Sie stimmten gegen den Wegfall der Normen und argumentierten, dass der Handel mit Obst und Gemüse unnötig verkompliziert würde. So sieht das auch der europäische Bauernverband Copa-Cogeca. Bisher habe sich der Verbraucher darauf verlassen können, dass zwei Stücke Obst aus zwei verschiedenen EU-Ländern ungefähr das gleiche Gewicht haben, teilte der Verband mit. Das sieht der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) anders. „Der Handel ist überzeugt, dass es keine gesetzlichen Vorgaben für derartige Detailfragen geben muss“, sagt HDE-Geschäftsführer Detlef Groß.

Darüber hinaus wollen die Brüsseler Beamten aber offenbar auch zukünftig ihrer Verliebtheit ins Detail treu bleiben. So stößt Brüssel auf den Unmut der deutschen Bäcker. Wenn es nach der Kommission geht, soll der Salzgehalt von Brot auf zehn Gramm pro Kilo beschränkt werden. Nach Angaben des Zentralverbands des deutschen Bäckerhandwerks enthält deutsches Brot im Schnitt jedoch 15 Gramm Salz pro Kilogramm. Da währt die Freude über krumme Gurken nur kurz.

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