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Ermittlungen eingestellt

Fall Käßmann bleibt ungelöst

Von Vivien-Marie Drews

Gut vier Monate nachdem die Nachricht über die Trunkenheitsfahrt der damaligen Bischöfin Margot Käßmann auf unbekannte Art und Weise an die Boulevardpresse gelangt ist, hat die Staatsanwaltschaft Lüneburg nun die Ermittlungen in dem Fall eingestellt.
Margot Käßmann

Margot Käßmann

© Christian Behrens

Die Behörde hatte daraufhin geprüft, ob ein Beamter den Vorfall möglicherweise an Journalisten gesteckt haben könnte – und damit sein Dienstgeheimnis verletzte.

Eine große Boulevard-Zeitung hatte am 23. Februar exklusiv über die Alkoholfahrt berichtet. Sofort machten Gerüchte die Runde, Polizeibeamte oder Mitarbeiter des Innenministeriums könnten die Information gezielt weitergegeben haben, um Käßmann zu schaden. Bei der Staatsanwaltschaft gingen insgesamt zehn Anzeigen wegen des Verdachts der Verletzung eines Dienstgeheimnisses ein.

In den vergangenen Wochen fragte die Behörde unter anderem direkt bei der betreffenden Zeitung an, um zu erfahren, wie die Redaktion an die Information gelangte. „Die verantwortlichen Journalisten haben – zulässiger Weise – von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht“, sagte am Montag Angelika Klee, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Lüneburg. Ohne diese Information sei aber nicht mehr nachzuvollziehen gewesen, wie die Nachricht es in die Medien schaffte. „Der Kreis derjenigen, die vor der Veröffentlichung in den Medien von der Trunkenheitsfahrt gewusst haben und die Nachricht somit hätten weitertragen können, war nicht mehr einzugrenzen“, sagte Klee.

Margot Käßmann hatte am Abend des 20. Februar eine rote Ampel auf dem Friedrichswall ignoriert. Polizisten hatten sie dabei beobachtet und kurz darauf angehalten. Ein Alkoholtest ergab 1,54 Promille. Erst 72 Stunden später, am 23. Februar um 0.12 Uhr, berichtete die Boulevard-Zeitung im Internet über den Vorfall. „Zu diesem Zeitpunkt hatten bereits Dutzende Personen, darunter Mitarbeiter der Polizei, des Innenministeriums, der Landeskirche und der Medizinischen Hochschule Hannover, aber auch aus dem privaten Umfeld der Bischöfin von dem Fehltritt erfahren“, sagte Klee. Letztlich sei nicht einmal klar gewesen, ob überhaupt ein Beamter oder aber eine Privatperson, die Information an die Presse gab. „Wir wissen also nicht mal, ob wir es überhaupt mit der Verletzung des Dienstgeheimnisses und damit mit einer Straftat zu tun haben“, sagte Klee.

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  • promille Fr. Kobranowski – 27.07.10
    Ähem, waren es nicht doch 1,57 Promille ? Ja ? jA? Hm Ja?
    Jaaaaha !!!
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