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Doping

CAS lehnt Pechsteins Eilantrag erneut ab


Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat am Freitag einen erneuten Eilantrag von Eisschnellläuferin Claudia Pechstein auf eine kurzfristige Starterlaubnis für den Weltcup am Wochenende im norwegischen Hamar abgelehnt.
Das endgültige Urteil über Pechsteins Klage gegen ihre zweijährige Sperre wird der CAS am 25. November verkünden.

Das endgültige Urteil über Pechsteins Klage gegen ihre zweijährige Sperre wird der CAS am 25. November verkünden.

© ddp

„In Anbetracht aller verfügbaren Informationen glaubt das Gremium nicht, dass die Erfordernisse zur Zustimmung zum Eilantrag erfüllt sind“, teilte der CAS per Fax am Freitagabend Pechsteins Anwälten mit.

In seiner Begründung bezog sich der CAS auf eine Stellungnahme der Internationalen Eisschnelllauf-Union (ISU), nach deren Meinung der fünfmaligen Olympiasiegerin kein irreparabler Schaden entstehe, da die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) Startplätze für die Olympischen Spiele 2010 in Vancouver erhalte, die nicht an Personen gebunden seien. Deshalb könnte die DESG Pechstein durchaus nominieren.

„Mit dieser Argumentation hat die ISU für jeden ganz offen dargelegt, dass Fairplay nicht zu ihren Grundsätzen zählt. Da muss man sich ja schämen, jemals für diesen Verband gelaufen zu sein“, sagte Pechstein. Das endgültige Urteil über Pechsteins Klage gegen ihre zweijährige Sperre wird der CAS wie geplant am kommenden Mittwoch, 25. November, verkünden.

lni

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