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Finanzmarktkrise

Bundesregierung verabschiedet Gesetz zu Banken-Verstaatlichung


Das Bundeskabinett hat an diesem Mittwoch den Gesetzentwurf zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes gebilligt. Mit ihm soll die Grundlage für eine Rettung der angeschlagenen Hypo Real Estate AG (HRE) geschaffen werden.
Die staatliche Enteignung von maroden Banken ist nun gesetzlich möglich.

Die staatliche Enteignung von maroden Banken ist nun gesetzlich möglich.

© Oliver Lang/ddp

Die zuständigen Bundesminister hatten sich am Dienstagabend auf die letzten Details des „Rettungsübernahmegesetzes“ geeinigt. Demnach soll eine Verstaatlichung in Schwierigkeiten geratener Banken nur als „letztes Mittel“ möglich sein.
Dem Entwurf zufolge darf die Regierung erst dann eine Rechtsverordnung zur Enteignung der Altaktionäre erlassen, wenn zuvor alle milderen Mittel ausgeschöpft sind, um sich die Kontrolle über ein Institut zu sichern. Um Verstaatlichungen nach Möglichkeit aber zu vermeiden, soll laut dem Entwurf die Schwelle, ab der Hauptversammlungen Kapitalerhöhungen bewilligen können, im Aktiengesetz gesenkt werden.
Die Gesetzesänderung würde es, wenn Bundestag und Bundesrat sie so beschließen, erleichtern, die HRE auf regulärem Weg durch ein Übernahmeangebot zu übernehmen. Somit könnte die Regierung das harte Instrument einer Zwangsverstaatlichung vermeiden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat das Bankenrettungsgesetz als „alternativlos“ bezeichnet. Der Gesetzentwurf verfolge zwei Ziele, sagte Merkel am Mittwoch in Berlin. Zum einen, „dass wir international zugesichert haben, dass keine Bank mit systemischen Risiken in die Insolvenz geht.“ Zum anderen müsse die Belastung für alle so gering wie möglich gehalten werden.
Dazu müsse der Bund die Kontrollmehrheit über den angeschlagenen Staats- und Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate AG (HRE) bekommen, betonte Merkel. Dafür sei eine Schrittfolge vereinbart worden. Zuerst werde versucht, über Kapitalschnitt und Kapitalerhöhung diese Mehrheit zu erhalten. „Dafür gibt es Chancen“, sagte die Kanzlerin. Nur wenn dies misslinge, komme es zur „ultima ratio“. „Das heißt, es gibt als letzte Möglichkeit die Möglichkeit einer Enteignung.“ Dieses Vorgehen habe man sorgfältig abgewogen.

ddp

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