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Zahlreiche Verstöße

Firmen unterlaufen massenhaft den Mindestlohn


In deutschen Betrieben werden offenbar vielerorts die gesetzlichen Mindestlöhne unterlaufen. Nach Medienberichten, die aus einer ersten Bilanz der Bundesregierung zitieren, ist besonders das Baugewerbe betroffen.
Im Jahr 2009 wurden allein in der Bauwirtschaft fast 1500 Bußgeldverfahren gegen Firmen wegen Verstößen gegen den Mindestlohn eingeleitet.

Im Jahr 2009 wurden allein in der Bauwirtschaft fast 1500 Bußgeldverfahren gegen Firmen wegen Verstößen gegen den Mindestlohn eingeleitet.

© dpa

In deutschen Betrieben werden offenbar massenhaft die gesetzlichen Mindestlöhne unterlaufen. Dies geht nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitagsausgabe) aus einer ersten Bilanz der Bundesregierung hervor, die das Arbeitsministerium nach einer Anfrage der Grünen zusammengestellt hat. Demnach wurden allein im Jahr 2009 in der Bauwirtschaft fast 1500 Bußgeldverfahren gegen Firmen wegen Verstößen gegen den Mindestlohn eingeleitet. In der Gebäudewirtschaft waren es etwa 200.

Dem Dokument zufolge, dass der „SZ“ vorliegt, sind inzwischen für mehr als zwei Millionen Arbeitnehmer Mindestlöhne vereinbart. Von ihnen sind allein 800.000 als Gebäudereiniger und knapp 700.000 in der Baubranche beschäftigt. Kontrollen gelten gerade in diesen beiden Wirtschaftszweigen als extrem zeit- und personalaufwendig. Für die Überwachung der korrekten Bezahlung und die Suche nach illegal Beschäftigten sind derzeit 6400 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls zuständig. Sie müssen bis zu 70.000 Baustellen im Bundesgebiet prüfen.

Aus dem Schreiben des Ministeriums geht dem Bericht zufolge hervor, dass es für die FKS in diesem Jahr lediglich 150 zusätzliche Planstellen geben wird. „Der Staat kann so seiner Schutzfunktion gegenüber den Beschäftigten nicht gerecht werden“, sagte die Arbeitsrechtsexpertin der Grünen, Beate Müller-Gemmeke. Ähnlich sieht es die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ: Die 150 zusätzlichen Stellen seien „bei weitem nicht genug“, kritisierte ein BDZ-Sprecher. Die Gewerkschaft hatte den zusätzlichen Personalbedarf auf 3500 Stellen hochgerechnet. Auch der Bundesrechnungshof hatte bereits effektivere Kontrollen angemahnt.

afp/apd

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  • An der Sache vorbei.... Volker Rockel – 26.06.10
    Die Art und Weise des Unterlaufens der Mindestlöhne ist vielschichtig und nicht nur dadurch gekennzeichnet, dass der „Mindestlohn nicht gezahlt wird“;- sondern, dass durch „Strecken der Arbeitszeiten“, „unbezahlte Überstunden“, „Verweigerung von Zuschlägen“, „versteckte Akkordentlohnung“ etc. Mindestlohnhöhen überhaupt nicht erreicht werden!

    Die Feststellungen des Zolls sind da sicher nur die Spitze des Eisberges!?- Denn in vielen Fällen dürften ArbeitnehmerInnen schon allein aus „Angst um den Arbeitsplatz“ eher geneigt sein, die Praktiken ihrer Arbeitgeber gegenüber Dritten nicht offenzulegen!-

    Wobei nicht verkannt werden sollte, dass der Grad der Disponalität im Kontext mit der Leistungsbereitschaft des Arbeitnehmers zu sehen ist;- sprich je größer das Risiko des Arbeitsplatzverlustes, je größer die Leistungsbereitschaft und um so größer auch die Bereitschaft Entlohnungspraktiken hinzunehmen, die sich nicht mehr im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bewegen!- Mithin auch der Nachweis nicht-gesetzeskonformer Entlohnungspraktiken i.d.R äußerst schwierig sein dürfte!(Warum richtet Frau von der Leyen nicht eine "Hotline" ein, in der ArbeitnehmerInnen Hinweise zu nicht-gesetzeskonformen Entlohnungspraktiken von Arbeitgebern einbringen können?)


    Aber das ist ja nur die eine Seite der Medaille!- Heute läßt sich unter Ausschöpfung der Möglichkeiten bestehender gesetzlicher Regelungen, durch Unternehmen völlig legal „Lohnkostenoptimierung“ zu Lasten der ArbeitnehmerInnen und der Sozialsysteme betreiben ohne das ein Aufschrei in der Öffentlichkeit erfolgt und seitens der Politik ein Handlungsbedarf gesehen wird!

    Der boom der Gründungen von Leih- u. Zeitarbeitsunternehmen als Verleihtochtergesellschaften von Unternehmen im Gesundheits- und Verlagswesen, im Gebäudereinigerhandwerk, bei Verkehrsbetrieben etc. ist ungebrochen!

    In diesen Branchen ist es nicht-unübliche Strategie die Lohnkosten dadurch zu senken, dass man Mitarbeiter in Tochtergesellschaften "auslagert" (wie man das macht, ist ja am Beispiel einer Drogeriekette hinlänglich bekannt geworden!) , um sie zum „günstigen Tarif“ der Leih- u. Zeitarbeitsbranche oder zu einem wie auch immer gearteten arbeitgeberfreundlichem Haustarif, als Leiharbeiter billigst zu beschäftigen!- Selbstverständlich in der Ausgestaltung so, dass alles gesetzeskonform ist!

    Und die Politik schaut seelenruhig zu, wie durch eine unzureichende gesetzliche Regelungen und fehlender Mindestlöhne Tarifverträge systematisch unterlaufen werden, Sozialsysteme ihre Beitragseinnahmen systematisch entzogen werden und Arbeitnehmerinnen, wie im alten Rom, zur disponablen „Sache“ gemacht werden!

    Einem Thema, dem offenbar auch Frau von der Leyen nicht gewillt ist, die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken!?

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