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CeBIT

Neuer Alarmknopf gegen Kinderpornos

Er sieht aus wie ein Feuermelder, kann als kleiner Knopf in jeden Browser integriert werden und soll die Internetnutzer im Kampf gegen Kinderpornografie im Netz einbinden. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hat am Mittwoch auf der CeBIT den sogenannten „White IT-Button“ vorgestellt.

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Alarm: Mit diesem Knopf kann Verdächtiges gemeldet werden.

Alarm: Mit diesem Knopf kann Verdächtiges gemeldet werden.

© Handout

Mit dem neuen Zusatzprogramm („Add-On“) für den Browser können Surfer verdächtige Seiten melden, wenn sie auf kinderpornografisches Material stoßen. Der zusätzliche Knopf steht seit Mittwoch kostenlos zum Herunterladen bereit.

„Wenn Kinderpornografie im Internet gelöscht werden soll, dann müssen wir auch wissen, wo sie gespeichert wird“, sagte Schünemann. Der CDU-Politiker hatte im vergangenen November das Bündnis „White IT“ ins Leben gerufen, um im Kampf gegen Kinderpornos im Netz gemeinsam mit Politik, Internetwirtschaft, der Leibniz Universität Hannover, aber auch Ärzten und Seelsorgern anzugehen. Auf der CeBIT stellte die Initiative weitere Neumitglieder vor, darunter den Bundesverband Digitale Wirtschaft, die Initiative D21 und die Niedersächsische Landesmedienanstalt. Das Bündnis werde von allen Innenministern der Bundesländer unterstützt, sagte Schünemann. Im vergangenen Jahr war ein Vorstoß von der damaligen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, entsprechende Seiten durch ein Stoppschild zu sperren, noch auf breite Kritik gestoßen.

Die neue Initiative setze nun auf das Löschen, erklärt Schünemann. Dies sei besser als eine Sperrung von Internetseiten, weil dies sehr leicht umgangen werden könne. „Nur wenn es gelöscht ist, kann man darauf nicht mehr zugreifen.“

Auf Knopfdruck sollen die Hinweise mit Hilfe des „White IT Button“ automatisch und anonym an die eco-Beschwerdestelle weitergeleitet und dort geprüft werden. Wenn die fraglichen Server im Ausland stehen, was eher die Regel ist, soll das weltweite Netzwerk „Inhope“, der Dachverband von Internet-Beschwerdestellen für illegale IT-Inhalte, in dem jeweiligen Land für eine Anzeige bei Strafverfolgungsbehörden sorgen. Zur Not will der Minister auch eine Strafverfolgung erzwingen. „Wenn es sich dabei um Entwicklungsländer handeln sollte, die solche Taten nicht strafrechtlich verfolgen, plädiere ich auch dafür, die Entwicklungshilfe auf Eis zu legen“, sagte Schünemann.

Zudem forderte Schünemann, eine gemeinsame europäische Datenbank zu schaffen, in die europaweit Metadaten mit dem „elektronischen Fingerabdruck“ von bereits bekanntem kinderpornografischen Material von Justiz, Polizei und Beschwerdestellen hinterlegt werden könnten. Dabei soll auch der Suchmaschinengigant Google schon bald helfen. „Unser Bündnis führt derzeit intensive Gespräche mit Google“, sagte Schünemann gestern während der Besichtigung des Google-Messestandes auf der CeBIT. Anhand der „digitalen Fingerabdrücke“ sollten nach Vorstellung des Bündnisses kommerzielle Suchmaschinen wie Google die verbotenen Dateien beim routinemäßigen Durchsuchen des Netzes finden und melden.

[Dirk Schmaler]

  • Toller Knopf jk – 04.03.10
    Eruvaer hat es ja eigentlich schon auf den Punkt gebracht.

    Herrn Schünemanns Engagement in allen Ehren, aber er scheint wohl den Schuß nicht gehört zu haben. Welchen Schuß ?
    Den Schuß vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Die Jungs dort haben sich offensichtlich unter Einfluss von mir unbekannten Drogen folgendes ausgedacht:

    "Das OLG hat einen spezifischen Besitzbegriff entwickelt, der sich von dem bisherigen "körperlichen" (Speichern der Dateien auf Festplatte oder DVD) insoweit abgrenzt, als dass nun auch das Verbringen in den volatilen Speicher (Arbeitsspeicher) einen Besitzstatus begründet. Ähnlich hatte bereits 2005 das OLG Schleswig entschieden. Laut Urteil macht sich aber nur derjenige strafbar, der vorsätzlich eine Kinderporno-Seite aufruft."

    und weiter:

    "Eventuell werde die Staatsanwaltschaft häufiger auch "Fälle anklagen, in denen dem Beschuldigten nur das Betrachten, nicht aber der Wille zu einer Speicherung der Dateien nachweisbar ist", sagt Gerichtssprecher Conrad Müller-Horn."

    Wer KiPo-Seiten anzeigt, muss sie ja wohl auch angesehen haben, also auch in seinem Browser und Arbeitsspeicher gehabt haben und nach diesem Urteil ist er dann dran.

    Das nennt man dann ungewollte Selbstanzeige per Schünemann-AddOn.

    Der ganze Schwachsinn erinnert mich doch stark an das grenzdebile Internet-Stoppschild einer gewissen Frau von der Leyen.

    Politiker haben es halt gern plakativ.
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  • KP sid09 – 04.03.10
    Fahrt nach Bangkok und Manila da seht Ihr was ich meine!!!!!!!! Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • KP sid09 – 04.03.10
    Ach ja warum geben die das nicht gleich in den Suchmaschienen als melder?
    Dann ist gleich alles gesperrt und Ihr habt noch die IP?
    Wie kann das überhaupt möglich sein wenn IP-Daten auf jeden Server-Provider gespeichert werden.Und desweiteren muss eine Anmeldung für Hompage-Seiten unter IP Adressen gespeichert werden ich denke das LKA hat die Server-Software-für so eine dreckige Sch...das soetwas Jahrelang zugelassen ist zum kotzen.
    Die Grundgesetze und Strafgesetze werden schnell verändert aber bei soetwas wird nur dummes Zeug erzählt.
    Wiederlich vom Staat.
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  • Nachtrag Datenschützer – 04.03.10
    Google soll also anhand von Signaturen Bilder überprüfen?
    Auf Internetseiten kann man jedoch die Sammel-Bots aussperren.
    Das ist ganz normal und wird über die robots.txt gemacht.
    Ausserdem sind die KiPo Seiten nur kurze Zeit online, Google Bots brauchen auch mal einige Tage um eine Seite anzusurfen ... bis dahin ist sie jedoch wieder weg.
    Diese Methode ist also nur Augenwischerei und fängt höchstens Seiten die längere Zeit von unwissenden Menschen hochgeladen wurden.
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  • KiPo Datenschützer – 04.03.10
    In diesem Artikel werden viele falsche Annahmen gemacht.
    - Es gibt keinen Massenmarkt der mit KiPo auch massenhaft Geld verdient
    - Praktisch alle KiPo wird laut Ermittlern direkt (entweder per P2P oder per Post(!)/USB Stick) getauscht,
    Internetseiten sind die Ausnahme und meist nur kurz online
    - ich bin seit 15 Jahren Heavy User des Internets und bin noch nie über KiPo gestolpert, genauso glaube ich kaum dass das Internet "voll ist mit KiPo und man bei jedem zweiten Klick darüber stolpert"
    - etliche Server für KiPo stehen laut Ermittlern in Deutschland oder EU Raum - sie sind daher sehr einfach erreich- und löschbar
    - dritte Welt Länder sind meines Wissens nach kein Problem wenn es um Löschen von KiPo geht. Frau Von der Leyen hat bis heute noch keine Länderbeispiele gebracht die für massenhafte Tollerierung von KiPo verantwortlich sind
    - so ein Knopf ist toll. Besonders wenn der 12 Jährige Sohnemann aus Spass dauernd drauf drückt ... und der Vater sich eventuell einer Anklage wegen KiPo-Schauns gegenübersieht. Das nennt man auch sozialen Tod.
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  • Zusage der Anonymität Eruvaer – 04.03.10
    Der Kampf gegen Kinderpornographie in Ehren, aber ich würde nicht darauf vertrauen, dass das die Anonymität bei der Meldung einer Seite gewährleistet wird. Die eco-Beschwerdestelle wird bei der Meldung (m)eine IP-Adresse erhalten. Darüber läßt sich mein Anschluß ermitteln. Und da das Ansehen von Kinderpornographie eine Straftat ist, habe ich mit einer gut gemeinten Meldung gleich ein dickes Problem am Hals. Das Vertrauen in die Zusagen der Politik habe ich schon lange verloren. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
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